Hier finden Sie Nachrichten, die für Sie noch interessant sein könnten.
Weitere Jubiläen im Jubiläumsjahr der Blindenbildung wurden in Marburg begangen. Als markante Zwischenstation auf dem Weg zur runden 100 feierten der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) und die Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. in der zurückliegenden Woche gemeinsam ihre 90. Geburtstage.
Wie dem dvbs-newsletter "horus aktuell" zu entnehmen war, gehen die Veranstalter von rund 500 Jubiläumsgästen aus.
Neben den offiziellen Feierlichkeiten hatten rund 150 Teilnehmer in drei Foren der Fachtagung "Sozialstaat unter der Augenbinde" Leitsätze der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen diskutiert.
Mit der Marburger Erklärung zur Integration blinder und sehbehinderter Menschen http://www.dvbs-online.de/news210.htm wurde ein Papier verabschiedet, das der Vorsitzende des DVBS, Uwe Boysen, gegenüber "horus aktuell"als hervorragende Grundlage für die rechtspolitische Arbeit seines Vereins in den nächsten Jahren bezeichnet.
Klare Worte werden in dem Dokument zur Teilhabe an Bildung und Beruf sowie zur Barrierefreiheit, zum Thema Nachteilsausgleiche und zu Angeboten für blinde und sehbehinderte Senioren gefunden.
Die 9-Punkte-Erklärung greift damit für die gesamte Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe brisante Fragen auf, die auch beim DBSV in Auswertung des Verbandstages auf der Tagesordnung stehen.
Vom 18. bis 21.10. findet in Düsseldorf die REHACARE International statt. Für blinde und sehbehinderte Menschen richtet die Messe Düsseldorf einen speziellen Angebotsbereich in der Messehalle 5 ein. Alle Stände sind über ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Messegäste leicht und schnell erreichbar. Ausgangspunkt ist dabei der Eingang Nord. Dort erhalten die Besucher an einem Informationscounter als erste Orientierungshilfe einen taktilen Hallenübersichtsplan. Ein Bodenleitsystem führt von dort aus über das Freigelände durch die Halle 5 und nach dem Messebummel zurück über das Gelände in den Eingangsbereich.
Die Produktpalette ist breit gestreut: Sie reicht von optischen Sehhilfen, Langstöcken, Braille-Erzeugnissen über Handys, Laptops, Navigationssystemen und Sprachcomputern bis zu Druckerzeugnissen.
Der DBSV ist auf der REHACARE in Halle 5, Stand B/08, vertreten. Der Stand wird von Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern des BSV Nordrhein betreut.
Am 18.11. findet von 10.00 bis 18.00 Uhr im neuen modernisierten Louis-Braille-Center (LBC) des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg, Holsteinischer Kamp 26, 22081 Hamburg, die Messe "Trends und Technik für Zuhause" statt. Aussteller aus ganz Deutschland präsentieren Hilfsmittel für den Haushalt, für Hobby und Freizeit. Es besteht eine direkte Einkaufsmöglichkeit. Sie erreichen uns mit der U2, Haltestelle Hamburger Straße. Das Restaurant "living" im LBC steht für Ihr leibliches Wohl zur Verfügung.
Nähere Informationen unter
Tel.: (0 40) 20 94 04-17
E-Mail: www.bsvh.org
Am 22.11. von 10 bis 18 Uhr und am 23.11. von 9 bis 16 Uhr veranstaltet der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) in der Auerbacher Str. 7 (Nähe S-Bahnhof Berlin-Grunewald) seine Hilfsmittelausstellung.
Vorgestellt werden Arbeitsplatzausstattungen, Sprech-Lese-Geräte, Braille-Zeilen und vieles mehr; alles zum Anfassen und Ausprobieren. Kleine mobile elektronische Hilfsmittel dürften zu besonderen Besuchermagneten werden. Der Eintritt ist frei. Eine detaillierte Liste der Aussteller und ihrer Produkte kann ab dem 02.11. beim ABSV angefordert werden, wir freuen uns auf Ihren Anruf unter Tel.: (0 30) 895 88-0.
Ein neues Projekt der Stiftung Blindenanstalt Frankfurt a. M.
Vor dem Hintergrund, dass das über Jahre aufgebaute Angebot einer Jobbörse für blinde und sehbehinderte Arbeitsuchende "Jobline-reha" keine langfristige Finanzierung erhalten konnte, hat die Stiftung Blindenanstalt das Projekt JobBSI entworfen. Mit JobBSI soll den Betroffenen – soweit möglich – die Nutzung des regulär im Internet bestehenden Angebots von Jobbörsen und Stellenmärkten erleichtert werden, sodass die Zielgruppe unabhängig von Sonderlösungen einen möglichst selbstständigen Zugang zum Stellenmarkt im Internet erhält.
Ziel ist die Erstellung eines Leitfadens, der aus einem umfangreichen Teil zur allgemeinen Nutzung des Internets und aus einem zweiten Teil zum Umgang mit Internetstellenbörsen besteht.
Der erste Teil vermittelt grundsätzliche Strategien zur Nutzung des Internets.
Im zweiten Teil sollen an ausgewählten Beispielen Erfahrungen mit verschiedenen Jobbörsen gesammelt werden können.
Der Leitfaden kann, je nach Voraussetzung, der eigenständigen Einarbeitung oder als Schulungsunterlage dienen. Schulungen sind sowohl für blinde und sehbehinderte Arbeitsuchende sowie für Multiplikatoren geplant.
JobBSI wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Nähere Informationen bei:
Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main
Jürgen Beckmann
Tel.: (0 69) 95 51 24-0, -68
E-Mail: beckmann@stiftung-blindenanstalt.de
www.stiftung-blindenanstalt.de
Die 112-seitige Broschüre informiert über Leistungen, Bedürfnisse und Probleme von Menschen mit Seheinschränkungen und soll als Standardwerk im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.
Mit einem Grußwort der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer und mit einem Artikel von DBSV-Präsidentin Renate Reymann setzt die Broschüre behindertenpolitische Akzente. Die Themenvielfalt der attraktiv illustrierten Publikation reicht von Erfahrungsberichten Betroffner, über Hinweise zur Augenprophylaxe und zum Umgang mit einer Sehbehinderung bis hin zu historisch belegten Berichten über die Entstehung der Stiftung Nikolauspflege, das Wirken von Betty Hirsch für die berufliche Integration blinder Menschen in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts und den Schutz seiner jüdischen blinden Werkstattarbeiter im "Dritten Reich" durch Otto Weidt.
Spektakulär ist der Reisebericht über eine Tandem-Tour von Bremen nach Singapur.
Daneben gibt es reichlich Sachinformationen, humorvolle Geschichten, sowie ein umfangreiches Anschriftenverzeichnis.
Das DBSV-Jahrbuch 2007 wurde beim Tag der offenen Tür der Deutschen Zentralbücherei zu Leipzig am 09.09. mit einer literarisch-unterhaltsamen Plauderei öffentlich präsentiert.
Rund 80 Teilnehmer erlebten informative sowie mit Humor und Musik des "Moltoduo" gewürzte 90 Minuten. Jahrbuch-Redakteur Dr. Thomas Nicolai hatte DBSV-Präsidentin Renate Reymann, die Hamburger Journalistin Silke Häußler und den Initiator der BlindCycleTour Bremen-Singapur, Sebastian Burger in die Gesprächsrunde eingeladen und kam mit ihnen in eine launige Unterhaltung. Auf der DAISY-CD wird der komplette Mitschnitt der Veranstaltung veröffentlicht. Am 11.09. begann die Auslieferung an die DBSV-Landesvereine und deren Untergliederungen. Einzelpreis des gedruckten Exemplars: 1,70 € (Für DBSV-Landesvereine und deren Untergliederungen: 1,15 €); Gesprochene Version auf CD-ROM im DAISY-Format: 2,00 €.
Bitte beachten: Die Bestellung von Publikationen direkt bei der DBSV-Geschäftsstelle ist nur möglich, wenn der Bestellwert mindestens 40 € beträgt.
Bitte richten Sie Ihre Bestellung schriftlich an:
DBSV-Geschäftsstelle
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Mail: gegenwart@dbsv.org
Fax: (0 30) 28 53 87-20
Vom 18. bis 21.10. findet in Düsseldorf die REHACARE International statt. Für blinde und sehbehinderte Menschen richtet die Messe Düsseldorf einen speziellen Angebotsbereich in der Messehalle 5 ein. Alle Stände sind über ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Messegäste leicht und schnell erreichbar. Ausgangspunkt ist dabei der Eingang Nord. Dort erhalten die Besucher an einem Informationscounter als erste Orientierungshilfe einen taktilen Hallenübersichtsplan. Ein Bodenleitsystem führt von dort aus über das Freigelände durch die Halle 5 und nach dem Messebummel zurück über das Gelände in den Eingangsbereich.
Die Produktpalette ist breit gestreut: Sie reicht von optischen Sehhilfen, Langstöcken, Braille-Erzeugnissen über Handys, Laptops, Navigationssystemen und Sprachcomputern bis zu Druckerzeugnissen.
Der DBSV ist auf der REHACARE in Halle 5, Stand B/08, vertreten. Der Stand wird von Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern des BSV Nordrhein betreut.
Am 18.11. findet von 10.00 bis 18.00 Uhr im neuen modernisierten Louis-Braille-Center (LBC) des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg, Holsteinischer Kamp 26, 22081 Hamburg, die Messe "Trends und Technik für Zuhause" statt. Aussteller aus ganz Deutschland präsentieren Hilfsmittel für den Haushalt, für Hobby und Freizeit. Es besteht eine direkte Einkaufsmöglichkeit. Sie erreichen uns mit der U2, Haltestelle Hamburger Straße. Das Restaurant "living" im LBC steht für Ihr leibliches Wohl zur Verfügung.
Nähere Informationen unter
Tel.: (0 40) 20 94 04-17
E-Mail: www.bsvh.org
Am 22.11. von 10 bis 18 Uhr und am 23.11. von 9 bis 16 Uhr veranstaltet der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) in der Auerbacher Str. 7 (Nähe S-Bahnhof Berlin-Grunewald) seine Hilfsmittelausstellung.
Vorgestellt werden Arbeitsplatzausstattungen, Sprech-Lese-Geräte, Braille-Zeilen und vieles mehr; alles zum Anfassen und Ausprobieren. Kleine mobile elektronische Hilfsmittel dürften zu besonderen Besuchermagneten werden. Der Eintritt ist frei. Eine detaillierte Liste der Aussteller und ihrer Produkte kann ab dem 02.11. beim ABSV angefordert werden, wir freuen uns auf Ihren Anruf unter Tel.: (0 30) 895 88-0.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) wird am 21. März 2007 seinen 5. Hörfilmpreis unter der Schirmherrschaft von Mario Adorf verleihen. Neben dem Hörfilmpreis wird ein Sonderpreis der Jury vergeben.
Laut Statuten des DBSV werden folgende Leistungen ausgezeichnet:
Gemeint sind also sowohl etwa eine lokale Hörfilm-Initiative von Ehrenamtlichen wie auch eine professionelle innovative DVD-Produktion. Jeder Hörfilm-Produzent/produzierender Sender kann höchstens eine Hörfilm-Produktion einreichen.
Vorschläge für nominierungswürdige Initiativen bzw. Hörfilm-Produktionen können bis zum 31.10.2006 eingereicht werden mit folgenden Unterlagen (Texte als Datei, Filme in 8 Kopien als DVD oder VHS):
a) Initiativen
b) Hörfilm-Produktionen
Einreichungen sind zu senden an den:
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
– 5. Hörfilmpreis –
Rungestr. 19, 10179 Berlin
E-Mail: info@dbsv.org .
Ansprechpartner für Rückfragen:
Reiner Delgado
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 24
Die Menschen im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband rücken näher zusammen. Zum diesjährigen Tages weißen Stockes am 15. Oktober haben die Landesvereine des DBSV eine einheitliche Mitgliedskarte, die DBSV-Karte eingeführt.
"Sie wird", so formuliert es DBSV-Präsidentin Renate Reymann, "unser neuer Familienpass werden. Sie wird dokumentieren, dass wir deutschlandweit in einer gemeinsamen Selbsthilfeorganisation zusammengeschlossen sind, uns gegenseitig Rat und Hilfe geben und unsere Interessen deutlich nach außen vertreten.
Der DBSV ließ die neue Mitgliedskarte im Auftrag der Landesvereine produzieren. Zum 15. Oktober kam sie nun in beinahe 40.000 Briefkästen an und löste die bisherigen Mitgliedsausweise vieler Landes- und Ortsvereine ab.
"40.000, das ist eine starke Zahl", freut sich die DBSV-Präsidentin, "die uns auch in die Lage versetzt, den Inhabern der DBSV-Karte künftig besondere Vergünstigungen anzubieten.“
Den Aufbau von Angeboten, die mit der DBSV-Karte künftig erhältlich sein werden, koordiniert eine gemeinsame Projektgruppe des DBSV und seiner Landesvereine.
"Wir wollen unseren neuen Familienpass gleichzeitig zu einer echten Mehrwert-Karte für unsere Mitglieder machen", gibt Hans-Werner Lange, DBSV-Vizepräsident und Projektgruppenmitglied, die Richtung der weiteren Arbeit vor.
Nähere Informationen zu den aktuellen Angeboten für DBSV-Karten-Inhaber
Mit der Wiedereinführung des Blindengeldes in Niedersachsen ist der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe eine echte Trendwende gelungen. Erstmals seit Jahren wird damit 2007 eine Blindengeldleistung nicht weiter gekürzt, sondern wieder angehoben. Wie großartig diese Trendwende tatsächlich ist, wird aber erst klar, wenn man sich vor Augen führt, dass dafür ein einmal abgeschafftes Gesetz wieder eingeführt werden muss und wenn man weiß, dass die politisch Verantwortlichen in der Vergangenheit immer wieder deutlich machten, dass es gar nicht nur ums Geld gehe, sondern um einen Paradigmenwechsel weg von der Gewährung von Nachteilsausgleichen und hin zur Bedürftigkeitsunterstützung. So war es denn auch kein Wunder, dass im Garten des niedersächsischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Hannover Feierstimmung herrschte als dort am 29. Juni viele Beteiligte des Bündnisses für den Erhalt des Blindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche zu einem Dankeschön-Fest zusammenkamen. Es ist ein wirklich starkes Stück, das die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe hier bewegt hat! Möglich war dieser Erfolg nur durch das Zusammenwirken und die Hartnäckigkeit vieler Unterstützer. Der DBSV hatte dabei immer wieder die Rolle des koordinierenden, organisierenden, aber auch selbst argumentierenden Dachverbandes zu übernehmen.
Stark war dabei Solidarität aller im DBSV zusammengeschlossenen Landes- und Fachverbände. Hunderttausende brachten dies im Rahmen einer Unterschriftenaktion noch 2004 zum Ausdruck. Über 10.000 Betroffene trugen ihren Protest sogar persönlich nach Hannover und demonstrierten dort im selben Jahr eindrucksvoll am 11. September.
Die Liste der Aktionen, mit denen für das einkommens- und vermögensunabhängige Blindengeld gekämpft wurde, ist lang, und nachstehende Beispiele zeigen, dass es die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe gelernt hat, für ein Ziel unterschiedlichste Wege zu gehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen.
Basis unseres Handelns war die Osteroder Blindengeld-Tagung. Hier wurden frühzeitig Eckpunkte für einheitliche Positionen erarbeitet und die Vernetzung mit der Task Force Blindengeld gesichert. Schließlich ist auf unser Alternativkonzept zum System der Landesblindengelder mit der Initiative für ein Bundesbehindertengeld zu verweisen.
Aus der Fülle der Aktionen im Kampf um das Blindengeld seien nur einige herausgegriffen:
Die PR- und Fundraisingszene sieht heute bereits einen Musterfall erfolgreicher Kampagnenarbeit mit kleinen Mitteln in unserem Blindengeldkampf.
Bilanz: Was wir alle zusammen erreicht haben, ist außerordentlich ermutigend und erstaunlich zugleich, denn die Rücknahme eines Gesetzes durch eine Landesregierung, das kommt wahrlich nicht so oft vor, kann aber – wie bewiesen wurde – erreicht werden.
Der Landesvorstand des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V. (BSVT) hat mit einer Gesetzesinitiative eine neue Phase im Kampf um die Wiedereinführung des Blindengeldes im Freistaat eingeläutet.
Für den 7. September hat der BSVT den Vorsitzenden der drei im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen ein Gespräch vorgeschlagen, bei dem es um die Möglichkeit einer fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative zur Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes für alle Betroffenen gehen soll.
"Unser Gesetzentwurf", so BSVT-Vorsitzender Peter Och, "könnte dafür eine gute Diskussionsgrundlage bilden."
Nach dem Entwurf ist vorgesehen, dass blinde Menschen ein monatliches Blindengeld von 320 € erhalten. Für diejenigen, die in stationären Einrichtungen untergebracht oder pflegebedürftig sind, soll es differenzierte Regelungen geben.
Der Text des Gesetzentwurfes ist auf der Homepage des Verbandes zu finden: www.bsv-thueringen.de
"Es gibt durchaus Signale, die uns hoffen lassen, dass ein solches Gespräch zu Stande kommt", zeigt sich Peter Och zuversichtlich. Für den Fall der Verweigerung des Gespräches oder des Scheiterns sei der BSVT auch für das Volksbegehren oder ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gerüstet.
In ihrem Ringen um die Wiedereinführung des Blindengeldes können sich die Thüringer der Solidarität der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in ganz Deutschland sicher sein.
Der Erfolg in Niedersachsen sollte den Regierenden im Freistaat Thüringen Entscheidungshilfe sein.
(Über aktuelle Entwicklungen informiert auch der E-Mail-Newsletter dbsv-direkt.)
Vor 200 Jahren öffnete in Berlin die erste Blindenschule Deutschlands. Ein Musical zeigt aufrüttelnd und anrührend Stationen einer Geschichte der Emanzipation von Menschen mit Seheinschränkung.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) präsentiert unter der Schirmherrschaft von Katja Ebstein am 12. Oktober 2006 um 20.00 Uhr in Berlin Steglitz in der Aula des Fichtenberggymnasiums - Rothenburgstraße 18 - die Premiere des Musicals "Stärker als die Dunkelheit". Mit der Premiere ist erstmals ein Musical zu sehen, dass von sechs blinden und sehenden Autoren geschrieben und von jungen Darstellern mit Seheinschränkung aufgeführt wird. Anlass für das Musicalprojekt ist das 200. Jubiläum der Blindenbildung in Deutschland. 1806 öffnete Johann August Zeune in Berlin die erste Blindenschule Deutschlands.
Der "kleine Schmidt", so erzählt Alexander Reuß in seinem Buch Der Tempel der Blinden, arbeitete als blinder Jugendlicher als Schwungradantreiber in einer Spinnfabrik. Er bittet den Direktor um eine Aufbesserung seines kargen Lohns, worauf er von drei Arbeiterinnen gemobbt, gequählt und schließlich zusammengeschlagen wird. "Karussellgaul dreh", schreien die Arbeiterinnen. der kleine Schmidt muss die Fabrik verlassen.
Im Musical ergeht es dem Jungen Krauter ähnlich. Er hat aber Glück und wird in die neu gegründete Blindenschule von Johann August Zeune in Berlin aufgenommen. Mit seinen Kameraden erhält er eine solide Bildung, ist aber nicht bereit, sich allen Regeln der Pädagogen anzupassen. Er möchte nicht die von den Lehrern erdachte Stachelschrift benutzen sonder die viel einfachere Punktschrift des blinden Luis Brailee, die von den Lehrkräften nicht geduldet wird. Er möchte Musik auf der Straße, in Kneipen und Konzertsäälen machen und nicht nur zur eigenen Erbauung im stillen Kämmerlein. Und dann gibt es da noch die sehende Charlotte. Aber Kontakte Blinder mit dem anderen Geschlecht sind strengstens untersagt und ziehen harte Sanktionen nach sich.
"Mein Leben lang habe ich gewartet. Gewartet darauf, dass jemand kommt und sagt: mach dies oder mach jenes. Nie habe ich es mir selbst zugetraut. Nie habe ich mein Schicksal selbst bestimmt. Ständig flüstert eine Stimme in meinem Kopf, du kannst es nicht, du bist zu schwach dazu. Aber es stimmt nicht. Die Stimme lügt. Wenn ich nicht den Mut habe, dann hat ihn keiner für mich." Dies wird Krauter allmählich klar, und mit seinen Freunden nimmt er sein Schicksal in die Hand.
"Blinde und sehbehinderte Menschen laufen ständig Gefahr von anderen fremdbestimmt zu werden", so DBSV-Präsidentin Renate Reymann zum Musicalprojekt, "der DBSV arbeitet für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Seheinschränkung, und dies wird im Musical eindrücklich gezeigt."
Seit Mai 2005 arbeiteten sechs Autoren mit und ohne Sehbehinderung, Pädagogen, Profi und Freizeitmusiker, an dem Musical. In zwei Probenwochen im Juli und vom 7. Bis 12. Oktober 2006 kommen die 14 blinden und sehbehinderten Darsteller zwischen 12 und 26 Jahren zusammen, um unter Leitung von Regisseur Stephan Greve und musikalischem Leiter Götz Kretschmann das Stüpck aufführungsreif zu machen.
Förderer von „Stärker als die Dunkelheit“ sind: Die Aktion Mensch, der Kinder- und Jugendplan des Bundes, die Blindenstiftung Deutschland und die Johann-August-Zeune-schule Berlin.
Nähere Informationen und Vorbestellung von Eintrittskarten (15 €, ermäßigt 10 €) unter www.dbsv.org oder direkt beim
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband
Sozialreferent Reiner Delgado
Rungestraße 19 - 10179 Berlin
Tel: (030) 285387-24 - Fax: (030 285387-20
E-Mail: r.delgado@dbsv.org
Weitere Aktivitäten zum 200. Jubiläum der Blindenbildung in Deutschland:
Das bundesweite Führhundhaltertreffen des DBSV findet vom 13. bis 15.10. in Göttingen statt. Öffentlichkeitswirksamer Höhepunkt wird der Auftritt aller Gespanne in der Göttinger Fußgängerzone sein, wo die Leistungen der vierbeinigen Helfer unter Beweis gestellt werden sollen.
Weitere Informationen und Anmeldung bis spätestens 20.09. bei der:
DBSV-Geschäftsstelle
Anita Zucker
Tel.: (0 30) 28 53 87-26
E-Mail: a.zucker@dbsv.org
Zu der Veranstaltung, die vom 02. bis 05.11. in Saulgrub stattfindet, sind alle Frauen mit Seheinschränkung, die in einem DBSV-Landesverein Mitglied sind eingeladen. Es erwartet die Teilnehmerinnen ein interessantes Programm, z.B.
Anmeldeunterlagen und Anmeldung bis 15.09. bei:
Michael Boguslawski
Tel.: (0 30) 28 53 87-16
E-Mail: sozialreferat@dbsv.org
1806 eröffnete Johann August Zeune in Berlin die erste deutsche Blindenschule. Wir blicken auf 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland zurück. Viele der damals drängenden Themen sind noch heute höchst aktuell:
Mit verschiedenen Aktivitäten würdigen der DBSV und seine Partner dieses Ereignis:
Das DBSV-Musical zum Fest: 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland
12. Oktober 2006 20.00 Uhr
im Fichtenberggymnasium Berlin-Steglitz, Rothenburgstraße 18, Nähe S- und U-Bahnhof Rathaus Steglitz
Eintritt 15 €, ermäßigt 10 € (für Jugendliche und Begleitpersonen behinderter Menschen
Kartenvorbestellung bei Reiner Delgado Tel: 030-285387-24 - r.delgado@dbsv.org Festakt am 12. Oktober 2006 um 11.00 Uhr im Abgeordnetenhaus Berlin
Mit den drei Schwerpunkten Schulbildung, berufliche Eingliederung und soziale Kompetenz beschäftigt sich das Symposium zum Jubiläum am 12. und 13. Oktober 2006 in der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6, Berlin.
Bildungs- und Behindertenpolitiker, Fachleute und Führungskräfte aus der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und weitere Interessierte tauschen aktuelle Erkenntnisse aus der Pädagogik aus und sprechen über Zukunftsperspektiven angesichts der bildungspolitischen Rahmenbedingungen.
Weitere Informationen und Anmeldung: 030-285387-26 oder a.zucker@dbsv.org.
und Tag der offenen Tür der Johann-August-Zeune-Schule Berlin am 14. September 2006 (www.blindenschule-berlin.de)
"Fülen, Hören, Sehen - 200 Jahre Blindenbildung in Berlin" 1. Juli - 15. Oktober 2006 (www.dtmb.de)
Taktile Sonderbriefmarke
der Deutschen Post "mit Händen sehen" an allen Postschaltern erhältlich.
450 Aktionen und Veranstaltungen
„Blindheit verstehen, Blindheit verhüten“ ist das Motto der Woche des Sehens. Mit der Aktionswoche wollen die acht Initiatoren auf den Wert guten Sehens, die Möglichkeiten der Verhütung von Blindheit sowie die Situation blinder Menschen in Deutschland und in den Entwicklungsländern hinweisen. Dafür sind über die ganze Republik verteilt vom 9. bis zum 15. Oktober 450 Aktionen und Veranstaltungen geplant.
An diabetischer Retinopathie erkranken jährlich 2000 Menschen in Deutschland. Augenärzte und –kliniken werden während der Aktionswoche gezielt mit Vorträgen und Tagen der offenen Tür über diese Folgeerkrankung des Diabetes Mellitus informieren. Durch Vorsorgeuntersuchungen könnte bei einer großen Zahl der Patienten die Erblindung verhindert oder zumindest verlangsamt werden.
Dieser Frage geht ein Expertenkongress am 12. und 13. Oktober an der Humboldt-Universität in Berlin nach. In 24 Workshops diskutieren Spezialisten der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik aktuelle Fragen der schulischen und der beruflichen Bildung blinder Menschen. Hierzu gehören unter anderem: Qualität der Schulbildung, gemeinsamer Unterricht blinder und sehender Kinder sowie die Chancen blinder Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Anlass für den Kongress ist das 200-jährige Jubiläum der Blindenbildung in Deutschland. Im Rahmen dieses Jubiläums kürt die „Woche des Sehens“ auch den besten Brailleschriftleser Deutschlands: Am 14. Oktober findet im Deutschen Technikmuseum Berlin ab 11.00 Uhr der erste Bundeslesewettbewerb für blinde Kinder statt.
Um auf Vermeidbare und heilbare Augenkrankheiten vor allem in der dritten Welt hinzuweisen, verhüllt die Musikerin Isabell Varell am 09. Oktober um 11.00 Uhr das Louis-Spohr-Denkmal in Kassel. Mit dieser Verhüllung möchten die Partner der Woche des Sehens auf die Kampagne „Vision 2020 – das Recht auf Augenlicht“ aufmerksam machen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die vermeidbare Blindheit bis zum Jahr 2020 weltweit zu überwinden.
Neben den genannten Aktionen werden bundesweit Blinden- und Sehbehindertenvereine, Blindenschulen sowie Förderungswerke für blinde Menschen in die Öffentlichkeit tragen, wie es sich ohne Augenlicht lebt. Führhundschulen werden ihre Pforten für Interessierte öffnen, Hilfswerke in vielen Vorträgen über die Möglichkeiten der Blindheitsverhütung in den Entwicklungsländern informieren. Museen bieten Spezialführungen für blinde Menschen an.
Beispiele für regionale Veranstaltungen sind die Sehbühne in Heidelberg, bei der am 11. Oktober eine breite Allianz von Veranstaltern die Öffentlichkeit über Augenerkrankungen und Möglichkeiten der Rehabilitation informiert, das Infozelt des bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hof mit Gewinnspiel und einem Flohmarkt für Hilfsmittel oder die Zusammenarbeit des Sächsischen Förderzentrums Chemnitz mit dem Möbelhersteller Ikea, dessen Mitarbeiter Produkte hervorheben, die für blinde Menschen besonders nützlich sind. Eine ganz besondere Veranstaltung findet am 14. Oktober im Schauspielhaus Kiel statt. Dort bekommen blinde Besucher des Theaterstücks Hamlet mit Hilfe von Kopfhörern und einer speziellen Übertragungstechnik einen zusätzlichen Kommentar übermittelt. Mit dieser Beschreibung werden den Besuchern auch rein visuelle Szenen zugänglich gemacht.
Aktuelle Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite www.woche-des-sehens.de. Für Rückfragen steht Ihnen auch der WdS-Projektkoordinator Tobias Straub (Tel.: 030/ 28 53 87-28; E-Mail: t.straub@woche-des-sehens.de) gerne zur Verfügung.
Alle Informationen können Sie auch auf der WdS-Internetseite
www.woche-des-sehens.de abrufen.
Inhalt:
2. Zusammenfassung der Ergebnisse 2
2. Bebelplatz Kassel 4
3. Rathauskreuzung Kassel 6
4. Ortsdurchfahrt Lischeid 7
5. Lischeid: Einmündung Lischeider - /Mengsberger Straße 8
6. Marburg 10
Anlage 1: Probleme bei totalen Nullabsenkungen – ein Bericht 11
Anlage 2: Lauflinien blinder Menschen – Auszug aus einer Untersuchung 12
Verfasser 13
Erkennt eine blinde Person die Grenzlinie zwischen Gehweg und Straße nicht, tritt deshalb auf die Straße – in der Meinung, noch auf dem Gehweg zu sein – bedeutet dies höchste Gefahr für Gesundheit und Leben. Erlebt eine blinde Person ein- oder mehrmals, dass ihretwegen schrille Bremsen quietschen, penetrant gehupt wird oder dass wildfremde Menschen sie von der Straße zerren, verliert sie das Selbstvertrauen, auch nur kleine, eigentlich bekannte Wege selbständig gehen zu können. (Ein Beispiel für eine solche Situation, die vor kurzem aus einer deutschen Großstadt berichtet wurde, ist als Anlage 1 beigefügt). Bauliche Maßnahmen, die derartige Situationen provozieren, widersprechen daher dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das als zentrales Element „Barrierefreiheit“ fordert, die folgendermaßen definiert wird : „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, ... wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 BGG) Ebenerdige Übergänge von der Straße zum Gehweg (sogenannte „ungesicherte Nullabsenkungen“), die blinde Menschen gefährden und ihnen die Selbständigkeit nehmen, widersprechen demnach ganz offensichtlich dem Benachteiligungsverbot des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Nun hat vor einiger Zeit Fa. Klostermann aus Coesfeld in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel einen berollbaren Formstein mit einer taktil wahrnehmbaren Oberfläche entwickelt, den "Kasseler Rollbord". Im Internet findet sich u. a. die Aussage: „Die Profilierung ist gem. DIN 32984 (Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum) senkrecht zur Fahrbahn, d.h. parallel zur Fortbewegungsrichtung der blinden Person, ausgerichtet. So kann mit der Spitze des pendelnden Blindenstocks die Profilierung erfasst werden. Der besondere Aspekt dieser Lösung besteht darin, dass trotz einer Nullabsenkung die Sicherheitsbelange von Sehbehinderten und Blinden bewahrt bleiben.“
In Kassel, Lischeid und Marburg wurden soeben Pilot– bzw. Testprojekte von
Überquerungsanlagen mit Hilfe des Kasseler Rollbords fertiggestellt. Das
Ergebnis, dass sie Rollstuhl- und Rollatornutzer einen gut zu bewältigenden
Übergang von der Straße zum Gehweg ermöglichen, war sehr schell erbracht. Als
schwierig erwies sich die Frage, ob die gestalteten Pilotprojekte auch blinden
und sehbehinderten Menschen ausreichende Sicherheit bieten, damit sie das
Prädikat „barrierefrei“ verdienen und als Vorbild für künftige Bauvorhaben
angesehen werden können.
Um dieser Frage nachzugehen, wurde am 10.06.06 eine Exkursion zu den o. a.
Pilotprojekten durchgeführt.
Fortsetzung: Kasseler Rollbord (Word-Dokument)
Renate Reymann aus Peckatel in Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem DBSV-Verbandstag in Berlin zur Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) gewählt worden. Die selbst blinde Renate Reymann ist damit die erste Frau an der Spitze des DBSV.
Sie war bereits seit 1990 Mitglied im Präsidium des DBSV, seit 2002 in der Funktion der Vizepräsidentin. Die studierte Betriebswirtschafterin ist seit 1992 als Beamtin im Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt.
Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Frau Reymann, die bereits seit frühester Kindheit sehbehindert war, erblindete im Jahr 1988 in Folge einer Netzhautdegeneration.
Außerdem wurde von den 149 Delegierten Hans-Werner Lange zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Wieder in das Präsidium gewählt wurden: Helga Neumann, Gustav Doubrava und Hans-Joachim Krahl. Ganz neu dabei sind Rudi Ullrich, Dr. Thomas Kahlisch, Wolfgang Angermann und Klaus Hahn.
Am 8. Mai 2006 wurde in Anwesenheit von Karin Evers-Meyer, Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, das neugestaltete Pfizer-Internetportal online geschaltet.
Pfizer - weltweit führender Arzneimittel-Hersteller – hat als erstes privates Wirtschaftsunternehmen eine freiwillige Zielvereinbarung mit der Verpflichtung abgeschlossen, sein Internetangebot barrierefrei zu gestalten. Partner der Vereinbarung sind die BAG Selbsthilfe e. V., der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V. und der Sozialverband VdK Deutschland e. V..
Grundlage für die Zielvereinbarung zwischen Pfizer und den Verbänden ist die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV). Nach der Überarbeitung des Unternehmensauftrittes sollen nun bis zum Jahr 2007 auch die über 20 Internet-Gesundheitsdienste des Arzneimittelherstellers schrittweise barrierefrei gestaltet werden. Experten der Projekte BIK und AbI begleiten den Umsetzungsprozess der Zielvereinbarung durch den Einsatz des von BIK entwickelten BITV-Testverfahrens zur Sicherstellung der Zugänglichkeit für behinderte Menschen.
Weitere Informationen über die Pfizer-Zielvereinbarung
Punktschrift auf Briefmarken, das kommt nicht so häufig vor. Und wenn die Aufschrift sogar mit den Fingern gelesen werden kann, geht mit einem solchen Postwertzeichen eine besondere Botschaft durch das Land - durch die Welt.
Aus Anlass 200 Jahre Blindenschule in Berlin und 150 Jahre Nikolauspflege Stuttgart ist eine Sonderbriefmarke erschienen. Am 21. März wurde sie in der Berliner Zeune-Schule präsentiert.
Ministerialdirigent Kühn, Zentralabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, verwies darauf, dass seit 1999 die Briefmarkenserie "Dienst am Nächsten" herausgegeben wird, mit der in loser folge Organisationen und Institutionen gewürdigt werden, die sich oft außerhalb des Rampenlichtes für die Belange der Menschen einsetzen. Und zur Vorstellung der besagten Briefmarke sagte er u.a.:
"Die Marke trägt den Titel `Mit Händen sehen`; dieser Text ist in Punktschrift eingedruckt. In Schwarzschrift wird auf die beiden Jubiläen 200 Jahre Berliner Blindenschule und 150 Jahre Stiftung Nikolauspflege hingewiesen. Der verwendete Prägedruck ist ein Novum für eine deutsche Briefmarke... Beachten Sie auch die Darstellung des Nennwertes. Neben der kleinen Version in Schwarzschrift ist im Hintergrund eine große Version zu erkennen, die schwach eine hellgraue Zahl 55 zeigt, letztere als Symbol für die Sicht eines Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Rechts unten erscheint zusätzlich der Nennwert in Punktschrift."
dbsv-direkt hatte die Fingerlesbarkeit der Blindenschrift schon vor der Präsentation mit positivem Ergebnis getestet, denn seit Anfang März wird die in einer Neun-Millionen-Auflage erschienene Sondermarke an den Schaltern der Deutschen Post AG verkauft.
DBSV-Präsident Jürgen Lubnau hob in seiner kurzen Ansprache hervor, dass die Bildung blinder Menschen Ausgangspunkt für die Gründung von Selbsthilfeorganisationen war. Dass es gelungen sei, anlässlich der Jubiläen eine Briefmarke zu veröffentlichen, werde uns helfen, die Probleme blinder und sehbehinderter Menschen noch stärker in die Öffentlichkeit zu tragen, so Lubnau, und er beglückwünschte die beiden Einrichtungen zu diesem Erfolg.
Mit dem Kauf der Briefmarke kann jeder dazu beitragen, die beiden Institutionen - stellvertretend für alle Einrichtungen der Blinden- und Sehbehindertenbildung bekannt zu machen. Und dbsv-direkt kann Ministerialdirigent Kühn nur zustimmen, wenn er sagt, dass mit dieser Marke unsere Alltagskultur um ein weiteres Element bereichert wird.
Es ist vorgesehen, aus dem launigen Festvortrag von Prof. Sven Degenhardt, Universität Hamburg, Auszüge in der Monatszeitschrift des DBSV "Die Gegenwart" zu veröffentlichen.
Ausnahmsweise ist zu bedauern, dass dbsv-direkt per E-Mail versandt wird, denn sonst würde dieser Brief mit einer neuen, sehr zur Weiterverbreitung empfohlenen Sondermarke bei den mehr als 2.200 Abonnenten ankommen.
Die Pläne der Deutschen Telekom AG, Call-Center-Standorte und Service- bzw. Störungsannahmen zu schließen und Rechnungs-Hotlines auszugliedern, betrifft auch die dort beschäftigten schwerbehinderten und schwerstbehinderten Menschen. Konkret ist zu befürchten, dass zum Beispiel allein in Bayern acht blinde und zwei sehbehinderte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren.
Diese alarmierenden Fakten veranlassten den DBSV, sich mit einem eindringlichen Schreiben an Herrn Dr. Heinz Klinkhammer zu wenden, der als Vorstandsmitglied bei der Deutschen Telekom AG für Personalangelegenheiten zuständig ist. Darin heißt es u. a.:
"Setzen Sie sich dafür ein, dass für den Personenkreis, der es wegen der Behinderung besonders schwer hat, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen, die bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben!
Wir möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Beschäftigung gerade blinder und sehbehinderter Menschen im Telefonbereich einmal eine gute Tradition war, und meinen, dass es richtig ist, diese Tradition zu erneuern und zu beleben."
"Zweifellos würde es der Deutschen Telekom AG als erfolgreiches Unternehmen gut zu Gesicht stehen, in diesem Sinne ein Zeichen zu setzen. Sie könnte gezielt auch noch mehr blinde und sehbehinderte Personen ausbilden und später als bewährte Fachkräfte - nicht nur vorübergehend - anstellen", erklärte DBSV-Präsident Jürgen Lubnau gegenüber dbsv-direkt und fügte hinzu: "In diesem Sinne haben wir Herrn Klinkhammer auch angeboten, unsere Erfahrungen bei der beruflichen Eingliederung blinder und sehbehinderter Menschen einzubringen."
dbsv-direkt und die Monatszeitschrift "Die Gegenwart" werden über aktuelle Entwicklungen berichten.
Es ist nun beinahe ein Jahr her, dass uns die Schreckensbilder des Tsunami begleitet haben. Für den DBSV und für die Blindenstiftung Deutschland war das ein wichtiger Anlass, zu Hilfe und Solidarität aufzurufen. DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke zieht Bilanz und ruft zur Hilfe für taubblinde Menschen auf:
Zunächst möchte ich all denen danken, die sich finanziell an unserer Hilfeleistung beteiligt haben. Wir haben rund 32.000 € als Spenden erhalten, eine großartige Summe. Wir haben das Geld, das wir nach Indonesien geben können, in drei Bereiche geteilt: Ungefähr die Hälfte des Geldes haben wir dafür ausgegeben, um die neu aufgebauten Blindenschulen und Reha-Zentren mit 34 Blindenschriftmaschinen auszustatten.
Wir haben 148 Menschen helfen können, wieder Massagepraxen zu eröffnen. Darüber hinaus haben wir 26 Waisenkindern mit einem kleinen Stipendium über dieses Jahr hinweggeholfen.
Mit unserer Hilfeleistung wollten wir Nachhaltigkeit erreichen, ich denke das ist auch gelungen. Es ist noch nicht alles Geld ausgegeben. Wir werden die Existenzgründungen weiter begleiten können und sicher auch den Waisenkindern im nächsten Jahr noch etwas helfen können.
Wir möchten Menschen, die taubblind sind, helfen, Leistungen, die sie brauchen, auch im nächsten Jahr bekommen zu können. Blind und taub zu sein, das bedeutet mehr, als zwei einzelne Behinderungen zu haben. Taubblindheit ist eine gravierende Lebenseinschränkung, deshalb ist in besonderem Maße unsere Solidarität gefordert.
In Deutschland leben ungefähr 1.500 taubblinde Menschen, viele von ihnen in einer Einsamkeit, die ohne den Zugang zu tagesaktuellen Informationen noch verstärkt wird.
Unser Angebot sind Tagesnachrichten in Blindenschrift für taubblinde Menschen. Eine selbst blinde Redakteurin wertet hierfür täglich Nachrichtenquellen aus dem Internet aus und bearbeitet sie. Es entstehen Nachrichten in "einfacher Sprache".
Ergänzt werden die Texte durch die Erläuterung neuer, besonders schwieriger Begriffe, auch mit Aussprachehinweisen. Dadurch entsteht ein sehr eigenständiges Nachrichtenblatt, das jeweils mit einem Tag Verzögerung die Bezieher erreicht.
Diesem Nachrichtendienst soll die Hilfeleistung gelten. Wir haben im Jahr 2006 rund 275.000 Seiten mit Nachrichten zu produzieren, wofür wir 45.000 € aufbringen müssen. Wieder hilft dabei die Blindenstiftung Deutschland. Da deren Mittel aber bei weitem nicht ausreichen, bittet sie zusätzlich die Leserinnen und Leser der "Gegenwart":
Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende an die Blindenstiftung Deutschland!
Deutsche Bank Berlin
BLZ: 100 700 00
Konto: 015803001
Verwendungszweck: Taubblindennachrichten
Wir sind sicher, dass wir auch für diesen Personenkreis Mittel erhalten werden, aus Spenden unserer Mitglieder, der Leserinnen und Leser unserer Zeitschriften, so dass wir dieses Angebot der Tagesnachrichten auch im nächsten Jahr weiter voranbringen und möglichst noch ausbauen können.
Die Bundesregierung wird nun an ihren Taten gemessen. Und der wichtigste Maßstab sind wohl die Arbeitsplätze. Grundlegendes dazu soll es im Frühjahr 2006 geben, wie jetzt zu hören war. Die Arbeitsmarktreformen der letzten Jahre haben sich auf schwerbehinderte Menschen dramatisch schlecht ausgewirkt, mit einem sogenannten Schwarzbuch will der DBSV darauf reagieren.
"Eine Kette von Maßnahmen hat dazu geführt, dass Strukturen regelrecht zerschlagen worden sind, die früher blinde und sehbehinderte Menschen zu Rehabilitationsangeboten geführt haben", das belegen unter anderem Zahlen aus Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken für blinde und sehbehinderte Menschen.
Gegenüber dbsv-direkt erklärte dazu DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke: "Bei den Reformen sind schwerbehinderte Menschen vergessen worden, es wurde nicht bedacht, dass es sich dabei immer um Einzelfälle handelt. Bei der Dezentralisierung ist das Wissen um Rehabilitationsprozesse verloren gegangen. Wir stellen auch fest, dass Zuständigkeitswechsel dazu führen, dass sich Träger fragen, warum sollen wir zwar sachgerechte aber teure mehrjährige Maßnahmen finanzieren, wenn zwischenzeitlich Trägerwechsel stattfinden? Das sind ganz katastrophale Auswirkungen, die nicht nur die Würde behinderter Menschen missachten, sondern auch den Grundsatz ´Reha vor Rente´ und volkswirtschaftrliche Vernunft. Wir wollen hier politisch weiter aktiv werden. Aber wir müssen auch konkret belegen können, wo Menschen in die Verweigerungsfallen und Kompetenzlöcher der Rehaträger gefallen sind und es ganz schwer hatten oder gar nicht mehr geschafft haben, eine berufliche Rehabilitation zu bekommen."
Der DBSV wird in den nächsten Monaten das Schwarzbuch zusammenstellen, das den authentischen Nachweis über das Nichtfunktionieren von Rehabilitationsmaßnahmen führen soll. Es geht darum, persönliche Schicksale darzustellen.
dbsv-direkt ruft alle, die hier eigene Erfahrungen einbringen können oder Menschen kennen, die diese Erfahrungen vermitteln können, auf, sich beim zuständigen Referenten des DBSV, Reiner Delgado, zu melden. Kontakt: sozialreferat@dbsv.org oder (0 30)28 53 87-24.
Europäische Tauschbörse von Gedanken und Erfahrungen blinder und sehbehinderter Jugendlicher in Istanbul
Natürlich war der direkt am Marmara-Meer gelegene Campingplatz viel zu verführerisch, als dass man wirklich auf Kommando zugehört hätte. Allerdings ging es den Teilnehmern aus Island, Finnland, Estland, Tschechien, Deutschland und der Türkei um weitaus mehr als Schwimmen gehen und Stadtbesichtigungen. Ziel des maßgeblich vom 1992 gegründeten türkischen Blindenverein Beyazay Görme Engelliler Derneõi organisierten, EU-geförderten Projekts war der europäische Gedankenaustausch zu blindenbezogenen Themen (Idea Exchange About Blind Related Isues, IEABRI) zu Themen wie Bildung, Hilfstechnologien, Mobilität im Straßenverkehr sowie die Akzeptanz Blinder und Sehbehinderter in der Gesellschaft.
So griff täglich ein Land eines dieser Themen auf, um es teils in Gruppenarbeit, teils in großer Gesprächsrunde vorzustellen und zu diskutieren. So stellte die tschechische Gruppe beispielsweise Fernbedienungen vor, mit denen Blinde und Sehbehinderte Informationen über den eingefahrenen Bus erhalten können, während die estnischen Teilnehmer auf teils spielerische Weise das Thema Behinderung und Gesellschaft behandelten.
In den Nachmittagen fanden meist Ausflüge in die 15 Millionen Einwohner fassende Metropole statt. Dabei kamen kulturelle Höhepunkte wie der viele Jahrhunderte lang erweiterte Topkapi-Palast, die blaue Moschee und der Basar als Feilschkurs für Fortgeschrittene nicht zu kurz. Außerdem besuchten die Teilnehmer auch das Bildungsministerium der Stadt Istanbul sowie verschiedene Einrichtungen für Behinderte, bevor auch Zeit war für türkischen Kaffee und Wasserpfeifen in Biergartenatmosphäre sowie türkische Süßigkeiten im asiatischen Teil von Istanbul. Die Tage klangen abends dann mit Präsentationen von Landeskunde und Unterhaltung der teilnehmenden Länder aus, bei denen es nicht schlecht an landestypischen Süßigkeiten und Herzhaftem fehlte.
Dieses recht volle Programm bot jedoch auch genügend Zeit für den persönlichen Austausch, zumal es auf Istanbuler Straßen mit hupenden Autos und pfeifenden Polizisten so zugeht, wie es in Deutschland vielleicht beim Weltjugendtag oder bei anderen großen Ereignissen der Fall ist. Besonders in den privaten Gesprächen wurde deutlich, dass neben Musik der Computer nicht nur ein wichtiges Hobby, sondern auch fast schon lebenswichtiges Kommunikationsmittel für die Teilnehmer ist, so dass diese nun neue Freundschaften problemlos über Internettelefonie, Chat und E-Mail pflegen können. Dennoch wurde bereits auf dem Camp klar, dass es teils im Gegenzug um so schwieriger ist, im Alltag Freunde in der näheren Umgebung zu finden.
Offenbar ist dies selbst in der hilfsbereiten türkischen Gesellschaft eine Schwierigkeit bei der Eingliederung. Und was macht man, wenn man vor lauter Technologie und Gleichstellungsvereinbarungen und -regelungen den Wald nicht mehr sieht und neue deutsche Entwicklungen vorstellt, die in anderen Ländern nur schwer erschwinglich sind, ganz zu schweigen davon, dass man aus einer PA-Anlage hauptsächlich Rückkopplungen zur Vorstellung Deutschlands hervorbringt? Nun fragt sich nicht nur die EU, was denn nun das Ergebnis dieses Sommer-Camps war. Zwar sind sich die Teilnehmer im Wesentlichen einig, dass abgesehen von Deutschland die Regierungen Blinde und Sehbehinderte vor allem in der Türkei und Estland besser unterstützen müssen, auch besteht kein Zweifel daran, dass man die auf dem Papier nicht behinderte Gesellschaft medienwirksamer aufklären müsste. Wie aber beispielsweise türkische blinde und sehbehinderte Schüler in Zukunft auch die Möglichkeit bekommen könnten, effektiver an mathematischen und naturwissenschaftlichen Schul- und Studienfächern teilzunehmen, oder wie man daran arbeiten könnte, dass auch so manche deutsche Mutter versteht, dass ihr 30-jähriger blinder Sohn durchaus in der Lage ist, selbst eine Hose anzuziehen, mit dem Zug zu fahren und einen Feuerlöscher im Notfall zu benutzen - all diese Fragen blieben trotz teils ausführlicher Diskussionen weitgehend offen.
Doch gerade darum ging es ja: Europäischer Gedankenaustausch. Im nächsten Schritt bzw. Sommer-Camp kann man nun z.B. bestimmte Schwerpunkte setzen und konkrete Problemlösungen erarbeiten. Abgesehen davon ist es natürlich den einzelnen Teilnehmern überlassen, dass sie nicht nur für sich, sondern auch für ihr Land etwas von dem Camp mitnehmen und weitergeben.
Alles in allem ist dies aber ein wichtiger Anfang gewesen, der nicht nur für die am EU-Beitritt interessierte Türkei wichtig ist. Wer auf dieser Tauschbörse von Gedanken und Erfahrungen gut zugehört hat, weiß, was in Zukunft auf nationaler und internationaler Ebene und vor allem bei jedem Einzelnen zu tun ist.
An dieser Stelle danke ich im Namen der deutschen Teilnehmer allen beteiligten Förderern und Organisatoren, besonders der türkischen Gruppe für ihre Arbeit und ihr Engagement für ein spannendes und entspannendes Sommer-Camp in Istanbul.
Die Reise der deutschen Teilnehmergruppe wurde unter Leitung von Sezen Aydinlandi vom DBSV organisiert. Der DBSV bietet regelmäßig internationale Jugendbegegnungen an.
Nähere Infos dazu beim
DBSV-Sozialreferat
Tel.: (0 30) 28 53 87-24.
Das Seminar der Jugendvertreter der DBSV-Landesvereine und weiterer Interessierter an der Jugendarbeit findet vom 30.09. bis 03.10.2005 in Bad Meinberg statt.
Themen:
Unter allen Teilnehmern werden folgende Preise ausgelost:
Weitere Infos beim DBSV-Sozialreferenten:
Reiner Delgado
Tel.: (0 30) 28 53 87-24
E-Mail: r.delgado@dbsv.org
Die Liste "dbsv-jugend" dient dem Austausch zwischen blinden und sehbehinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland, wobei natürlich auch Personen aus anderen deutschsprachigen Ländern oder eure sehenden Freunde herzlich willkommen sind!
Hier könnt Ihr über alle blinden- und sehbehindertenspezifischen oder sonstige Themen diskutieren, die euch interessieren (z. B. Schule und Ausbildung, Hilfsmittel, Mobilität, Jugendarbeit in eurem Bundesland, Computer, Telekommunikation usw.). Zudem werdet ihr natürlich u. a. durch die Rundschreiben der verschiedenen Landesvereine über Freizeiten und Veranstaltungen auf dem Laufenden gehalten.
Hier geht's zum Menü der DBSV-Jugendliste
Der am 17.5.2005 im Thüringer Kabinett behandelte Entwurf eines neuen Landesblindengeldgesetzes hat nach Einschätzung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V. (BSVT) die negativsten Erwartungen und Befürchtungen der Betroffenen erfüllt. Wie der Landesvorsitzende des Verbandes Peter Och erklärte, sei man besonders darüber enttäuscht, dass die Presseerklärung des Sozialministeriums die bewusste Desinformationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit fortsetzt. "Wenn ständig davon die Rede ist", so Och, "dass blinde Menschen mit einem Einkommen von über 2420 € im Monat keine Hilfe mehr bekommen, so stellt dies eine völlig unzulässige Vereinfachung dar." Kaum ein Blinder im Freistaat verfüge über solch ein hohes Einkommen. Entscheidend sei, so der Verbandsvorsitzende, dass Menschen, die im Vertrauen darauf, dass sich die Landesregierung seit 1991 zum einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeld als Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile bekannt habe, Altersvorsorge betrieben hätten, aufgrund der niedrigen Vermögensgrenzen des SGB XII nunmehr gezwungen würden, ihre Ersparnisse, Lebensversicherungen oder andere Absicherungen zu verbrauchen, um dann irgendwann einmal Blindenhilfe zu bekommen und dann praktisch immer auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Der BSVT schätzt, dass bei der Umstellung auf die Blindenhilfe ca. 90 Prozent der Betroffenen keine Leistung mehr erhalten würden. Bis Ende Mai hatten sich bereits mehr als 30.000 Bürger aus Thüringen und anderen Bundesländern an der Unterschriftenaktion gegen die faktische Abschaffung des Landesblindengeldes beteiligt.
(Aus einer Pressemitteilung des BSVT)
Der DBSV-Verwaltungsrat verabschiedet am 20.5. nachstehende Resolution:
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. beobachtet mit Sorge, dass die Landesregierung des Freistaates Thüringen beabsichtigt, beim Landesblindengeld dieselben Einschnitte vorzunehmen, wie sie seit dem 1. Januar 2005 in Niedersachsen gelten.
Dies würde eine fast komplette Abschaffung des Blindengeldes auch in Thüringen bedeuten. Denn aufgrund der Beschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises auf blinde Menschen bis zum 27. Lebensjahr würden 95 Prozent der 4900 Betroffenen kein Landesblindengeld mehr erhalten. Für die meisten dieser Personen wäre die dann in Betracht kommende Blindenhilfe nach §72 SGB XII wegen der engen Einkommens- und Vermögensgrenzen - insbesondere wegen der extrem niedrigen Vermögensgrenze von 2600 Euro - und wegen der Heranziehung der Kinder keine Lösung.
Wir fordern die Abgeordneten des Thüringer Landtags auf: Lassen Sie diesen sozialen Kahlschlag nicht zu!
Lassen Sie nicht zu, dass blinde Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden! Stimmen Sie für den Erhalt des Landesblindengeldes für alle blinden Menschen in Thüringen!
Es gibt klassische Literatur, Schulbücher, Fernsehprogramme und sogar Speisekarten in Blindenschrift. Bei der Bundestagswahl 2005 wird es nun zum dritten Mal wie bei den beiden bundesweiten Wahlen der Jahre zuvor Stimmzettelschablonen flächendeckend geben.
Die Mehrzahl der Landesvereine im DBSV wird erstmalig in diesem Jahr Stimmzettelschablonen mit einem die Handhabung erläuternden Informationsmaterial rechtzeitig und unaufgefordert an ihre Mitglieder versenden. An den Stellen, wo Kreuze für die Erst- und Zweitstimme zu machen sind, gibt es Löcher. Daneben sind Nummern in Reliefschrift (also arabische Zahlen in Prägeschrift) und in der eigentlichen Blindenschrift (Braille-Schrift, bei der Punkte ertastet werden) aufgetragen. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler erhalten im Vorfeld der Wahl über den jeweiligen Landesverein des DBSV auch Hintergrundinformationen zur Schablone, mit denen sie jeder Nummer jeweils eine Partei oder ein Direktmandat zuordnen können. Der blinde Wähler nimmt die Schablone mit in die Kabine, legt den Wahlzettel ein, ertastet die gestanzten Nummern entlang der Lochreihen und kann nun zielsicher seine beiden Kreuze in die Stimmfelder setzen. Auch stark sehbehinderten Bürgern bietet die Wahlschablone eine zusätzliche Hilfe. Denn die Stimmfeldlöcher sind schwarz umrahmt und die geprägten Nummern schwarz bedruckt. Dies erleichtert das Kontrastsehen. Der bundessweite Einsatz von Stimmzettelschablonen ist für die Blinden- und Sehbehindertenvereine ein wichtiger Punkt für ein selbstbestimmtes Leben. Hier bei der Ausübung des vornehmsten demokratischen Rechts - der Wahl zum Deutschen Bundestag.
Beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren: Die Schablonen sind für diejenigen Landesverbände entworfen, die auch einen bundesweit einheitlichen Stimmzettel in ihren Wahlkreisen haben werden, müssen dann, nachdem die Anzahl der Parteien und Direktmandate feststeht, diesmal in 4 Druckereien geprägt werden, um Zeit zu sparen, und dann an die Landesvereine des DBSV ausgegeben werden. Von dort aus geht's dann in die Verteilung an die blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wähler. Für die Wahlschablonen-Order gibt es eine bundesweite Hotline: 01805 - 666 456.
Der DBSV rechnet gerade bei jungen Blinden mit einer starken Nachfrage. Bei ihnen sei das Interesse, alleine in die Wahlkabine gehen zu können, besonders groß. Denn früher war ein blinder oder stark sehbehinderter Wähler immer darauf angewiesen, eine Vertrauensperson - auch aus dem Wahlvorstand - zu bitten, die Kreuzchen für ihn zu setzen.
Das Landespfarramt für Blinden- und Sehbehindertenseelsorge der Ev. Kirche im Rheinland bietet blinden und sehbehinderten Menschen für die Bundestagswahl die Wahlprogramme der Parteien als CDs im DAISY-Format (Mp3) an.
Bestellungen unter:
(02 11) 58 98 98 oder
(02 11) 1 71 11 10 (AB-Info)
Beim DBSV-Seminar der Beauftragten der Landesvereine für die Belange sehbehinderter Menschen in Timmendorfer Strand wurde am 27.5. die Koordinationsstelle für Sehbehindertenangelegenheiten ins Leben gerufen.
Dem Gremium gehören an: Irmgard Badura (Bayern), Hans-Peter Engel (Rheinland-Pfalz/DBSV-Präsidium), Herbert Kleine-Wolter (Nordrhein-Westfalen), Susanne Siems (Sachsen/DBSV-Präsidium) und Gerlinde Wedel-Schwetje (Schleswig-Holstein).
Zu seiner konstituierenden Sitzung trat der neue Gemeinsame Fachausschuss "Europa" (GFa Europa) am 30.5.2005 in der DBSV-Geschäftsstelle zusammen. Damit wurde ein wichtiges Teilprojekt der Strategiekommission umgesetzt, die in einem Bericht an das DBSV-Präsidium die Bildung des Gremiums empfohlen hatte. Mitglieder des GFa Europa sind: Wolfgang Angermann (DBSV) Peter Brass (DVBS), Erwin Denninghaus (VBS), Hans-Dieter Hain (BKD) und Markus Georg (Pro Retina). Von der DBSV-Geschäftsstelle wird Hans Kaltwasser an den Sitzungen teilnehmen. Zum Leiter des GFa Europa wurde Wolfgang Angermann gewählt.
Zu den Aufgaben des neuen Ausschusses gehört der Austausch von Informationen über wichtige sozialpolitische Entwicklungen in der EU; die Koordinierung der beteiligten Spitzenverbände in Bezug auf die europäische Lobbyarbeit; die Erarbeitung von Empfehlungen und Schlussfolgerungen für die Arbeit in der EBU unter Nutzung der Fachkompetenz der übrigen GFa. Damit wird der GFa Europa Impulse setzen für die Arbeit der beteiligten Verbände und helfen, die deutsche Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe insgesamt in Europa besser zu positionieren.
Selten hat ein Gesetzentwurf für so viele Schlagzeilen und Aufregung gesorgt, wie der von den Regierungsparteien vorgelegte Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes.
Dabei erscheint vieles von dem Mediengetöse wie ein Sturm im Wasserglas. So wurde immer wieder kategorisch behauptet, mit dem Gesetz kämen auf die Wirtschaftsunternehmen unzumutbare bürokratische Belastungen zu. Einen Beleg für diese Behauptung gibt es aber nicht.
In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßten DBSV und DVBS den Gesetzentwurf als die bisher beste Vorlage. Positiv zu bewerten seien insbesondere die Regelungen, wonach die Versicherungsunternehmen verpflichtet werden sollen, Risikobewertungen auf nachprüfbare Grundlagen zu stellen und auf ihre Relevanz zu prüfen. An diesen Regelungen soll unbedingt festgehalten werden.
Negativ zu bewerten sei hingegen, dass das Gesetz gegen Benachteiligungen behinderter Menschen auf Grund unbegründeter oder überzogener Sicherheitsbedenken nur halbherzig vorgeht. Einige Formulierungen im Entwurfstext lassen die Auslegung zu, dass allein schon die Behauptung einer möglichen Gefahr ausreiche, um behinderte Menschen von bestimmten Vertragsabschlüssen auszuschließen. So heißt es in der Gesetzesbegründung:
"So kann es z.B. in Freizeitparks erforderlich sein, den Zugang zu Fahrgeschäften für Menschen mit einer körperlichen Behinderung zu beschränken oder aber auf einer Begleitperson zu bestehen."
Dazu ist zu sagen: Gerade in Freizeitparks werden blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen häufig mit Zugangsverboten belegt, die im konkreten Fall nicht nachvollziehbar sind.
DBSV und DVBS vertreten hierzu die Ansicht, einerseits, dass man den Verantwortungsträgern in Sicherheitsfragen einen gewissen Ermessensspielraum belassen muss, andererseits aber, dass die Betroffenen das Recht haben müssen, sich gegen willkürliche und überzogene Verbote zu wehren.
Man darf gespannt sein, ob das Gesetz die parlamentarischen Hürden ohne größere Verletzungen und in einer guten Zeit nehmen wird.
Die Behindertenbewegung darf dabei nicht nur auf den Zuschauerrängen sitzen, sondern ihre beachtlichen Trainingsergebnisse einbringen, damit es keinen Fehlstart gibt.
Am 12.03. wurde auf der ITB (Internationale Tourismus Börse) in Berlin bundesweit die erste Zielvereinbarung nach § 5 Bundesgleichstellungsgesetz unterzeichnet. Beteiligt ist auch der DBSV. Sie wurde geschlossen zwischen
dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) und dem Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) als Interessenvertretung der ihnen angeschlossenen Unternehmen auf der einen sowie dem
als Interessenvertretung der behinderten Menschen auf der anderen Seite.
Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.
Am 3.3.2005 ist der DBSV einer weiteren Zielvereinbarungsverhandlung beigetreten. Es handelt sich hierbei um die barrierefreie Gestaltung des "Baden-Airparks" Karlsruhe/Baden-Baden bzw. Rheinmünster. Dieser Flughafen nahm 2004 den 2. Platz hinter dem Flughafen Stuttgart in Baden-Württemberg und bundesweit den 3. Platz der Regionalflughäfen mit ca. 625.000 Passagieren ein. Er wird vor allem von Privatkunden (Touristen- bzw. Pauschalreisenden) und Anbietern wie Ryan-Air genutzt. Ein neuer Terminal mit Kapazitäten für eine Million Passagiere soll den Aufschwung vorantreiben.
Ein erfolgreicher Abschluss dieser Zielvereinbarung könnte Impulse für eine barrierefreie Gestaltung eines Regionalflughafens geben. Die Verhandlung wurde durch die BAGH mit der Baden-Aipark GmbH aufgenommen. Gegenwärtig besteht der Eindruck, dass der Vertragsvorschlag bislang vorwiegend auf die Belange von Rollstuhlfahrern ausgerichtet ist.
Initiatoren:
BAGH, DBSV, DVBS und VdK.
Die Pressemitteilung vom 31. Januar 2005, in der das Projekt AbI angekündigt hat, gemeinsam mit dem DIN CERTCO ein Verfahren zur Zertifizierung von barrierefreien Internetangeboten entwickeln zu wollen, hat eine kontroverse Diskussion über ein Zertifikat und über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben ausgelöst. Mit folgender Grundsatzerklärung wollen Behindertenverbände ihre Positionen zur einer barrierefreien Informationstechnik öffentlich klarstellen:
Die Behindertenverbände haben in der Vergangenheit in eindrucksvoller Zusammenarbeit darauf hingearbeitet, dass ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG) in Deutschland eingeführt wird. Das BBGG und mit ihr die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) sind von allen Behindertenverbänden und dem Deutschen Behindertenrat begrüßt worden. Die BITV beschreibt einen Maßstab für Barrierefreiheit im Internet, der mit den Internationalen Richtlinien des W3C korrespondiert und der fortgeschrieben werden soll.
Die Behindertenverbände haben das Projekt „Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik“ (AbI) und das Projekt „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren“ (BIK) initiiert, um aktiv zur Umsetzung der BITV beizutragen. Dazu dient ein abgestimmtes und vereinheitlichtes Vorgehen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit durch Testverfahren und von Schulungsangeboten auf der Basis der BITV unter Federführung von AbI. Bei der Entwicklung von Testverfahren ist BIK ein wichtiger Partner des Aktionsbündnisses. Die der beruflichen Teilhabe dienenden Aktivitäten von AbI und BIK werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gefördert.
Es steht außer Zweifel, dass manche Bedingungen der BITV in der Praxis begrenzt und andere auch nicht mehr anwendbar sind. Außerdem spiegeln die Bedingungen nicht alle Bedürfnisse behinderter Menschen wieder, wie z. B. die von hörgeschädigten Menschen. Dass auch in Zukunft die WCAG 1.0, auf der die BITV aufsetzt, in großen Teilen Grundlage für die Beurteilung barrierefreier Internetseiten bleiben wird, macht der Entwurf zur WCAG 2.0 deutlich.
Aus Sicht der Behindertenverbände gibt es zur Zeit keine bessere Grundlage zur Einschätzung der Zugänglichkeit von Internetseiten. Dafür enthält die BTIV genügend Substanz, und die Anforderungen sind weitgehend technologieunabhängig formuliert. Aufgabe der BITV ist es allerdings nicht, Richtschur für eine allgemeine Brauchbarkeit von Webangeboten zu sein.
Für 2006 wird mit der Version 2 eine Überarbeitung der WCAG gerechnet. Die Behindertenverbände werden sich dafür einsetzen, dass eine Novellierung der BITV erfolgt, wenn die WCAG 2 zur Verfügung steht. Es wird dann darum gehen, im Interesse aller Behindertengruppen bisher nicht erfasste Anforderungen in die BITV aufzunehmen und neue Technologien zu berücksichtigen. Außerdem sind Anforderungen zu streichen, die aufgrund des technischen Wandels nicht mehr benötigt werden. Die BITV ist auch in Zukunft nötig, weil eine Orientierung von Webanbietern an vorwiegend wirtschaftlichen Bedürfnissen keine Barrierefreiheit sicherstellen wird.
Ein Zertifizierungsverfahren wird auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene nicht aufzuhalten sein. Deshalb wollen AbI und BIK im Auftrag der Behindertenverbände die Entwicklung eines einheitlichen Zertifizierungsverfahrens auf der Grundlage der BITV sicher stellen. Dabei ist es nützlich, wenn ein erfahrenes Normierungsinstitut wie DIN zur Verfügung steht.
Die Prüfung einer Website stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Darum ist es wichtig, die Nachhaltigkeit eines Zertifikats u. a. durch Nachprüfungen, Rückmeldungen von Nutzern, Gültigkeitsdauer und prozessorientierter Qualitätssicherung zu gewährleisten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung besteht nicht und wird von den Behindertenverbänden auch nicht gefordert. Ob und wie sich ein Zertifikat etablieren wird, wird schließlich der Markt entscheiden.
Die bisher entwickelten und angebotenen Test-, Beratungs- und Schulungsangebote werden weiter entwickelt und müssen ausgebaut werden. Sie stellen weiterhin die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der BITV dar. Der von AbI empfohlene BITV-Vortest und der BITV-Kurztest (von BIK) dienen dazu als Grundlage. Sie sind ein geeignetes Mittel der Qualitätssicherung durch unabhängige, neutrale Beratungsstellen. Die Entwicklungsarbeiten an einem Zertifizierungsverfahren unter Federführung von AbI können die bewährten Angebote nur positiv befruchten.
Indem behinderte Menschen aktiv in den gesetzlichen Umsetzungsprozess zugunsten eines zugänglichen Internets eingreifen, ist ein einmaliges Experiment etabliert worden, dass Maßstäbe für eine nutzerfreundliche Anwendung moderner Webtechnologien schafft, was allen Internetnutzern zugute kommt. Die Behindertenverbände fordern Wirtschaft, Rehabilitation und Wissenschaft dazu auf, sich aktiv an diesem Prozess im fairen Dialog zu beteiligen. Die Behindertenverbände nehmen aber für sich in Anspruch, die legitimen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Anbietern, Entwicklern und Politik selbst zu vertreten!
Düsseldorf / Berlin, 5. März 2005
Uunsere Sorgen sind klein angesichts der verheerenden Flutkatastrophe in Asien. Die Natur hat die Menschheit in bisher nicht gekanntem Maße in die Schranken gewiesen - unvorbereitet, gewaltsam, niederschmetternd. Sie machte keinen Unterschied zwischen arm und reich, gesund und krank, behindert oder nicht. Hilfe ist dringend nötig! Vom Präsidenten der Indonesischen Blindenunion, Herrn Tarsidi, erfuhr der DBSV am 7.1.2005, dass mehrere Blindenschulen und Rehabilitationseinrichtungen von der Naturkatastrophe betroffen sind und dringend der Hilfe bedürfen.
Zu einer Hilfeaktion für Not leidende blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Bildungsstätten insbesondere in Indonesien, ruft die Blindenstiftung Deutschland auf!
Die Stiftung wurde vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) errichtet. Sie wird von blinden und sehbehinderten Menschen in Kooperation mit Finanz- und Nachlassexperten geführt. Stiftungsvorsitzender ist DBSV-Präsident Jürgen Lubnau. Nähere Auskünfte über die Stiftung erteilen der Stiftungsvorsitzende und der DBSV-Geschäftsführer, Andreas Bethke, gern auch persönlich. Schriftliche Informationen sind in der DBSV-Geschäftsstelle erhältlich.
Die "Gegenwart", Magazin für Blinde, Sehbehinderte und ihre Freunde, und DBSV-direkt, der Online-Informationsdienst des DBSV, werden über die Hilfeaktion berichten.
Spenden erbitten die Blindenstiftung Deutschland und der DBSV auf das Stiftungskonto bei der Deutschen Bank:
BLZ: 100 700 00
Konto-Nr.: 015803003
Stichwort: Flutopferhilfe
Weltblindenunion und Europäische Blindenunion (EBU) unterstützen gemeinsam die UNESCO bei der Vorbereitung des Internationalen Tages der Muttersprache, der seit dem Jahre 2000 alljährlich weltweit am 21. Februar begangen wird. Sinn des UNESCO-Tages ist es, die Vielfalt der Sprachen und Kulturen zu fördern. Um die Braille-Schrift bekannt zu machen und ihre Verbreitung zu fördern, veranstalten Blindenschulen in zahlreichen Teilen der Welt Vorlesewettbewerbe. Ähnliches könnte auf örtlicher Ebene auch in Bibliotheken hierzulande stattfinden.
Weltblindenunion und Europäische Blindenunion (EBU) unterstützen gemeinsam die UNESCO bei der Vorbereitung des Internationalen Tages der Muttersprache, der seit dem Jahre 2000 alljährlich weltweit am 21. Februar begangen wird. Sinn des UNESCO-Tages ist es, die Vielfalt der Sprachen und Kulturen zu fördern. Um die Braille-Schrift bekannt zu machen und ihre Verbreitung zu fördern, veranstalten Blindenschulen in zahlreichen Teilen der Welt Vorlesewettbewerbe. Ähnliches könnte auf örtlicher Ebene auch in Bibliotheken hierzulande stattfinden.
Am 13.12.2004 vergab der DBSV zum dritten Mal den Hörfilmpreis.
Die Jury hatte es sich wiederum nicht leicht gemacht, dafür sorgte sie mit der Nominierung mehrerer Kandidaten für gebührende Spannung, bevor Schirmherr Mario Adorf den Preisträger 2004 nennen und würdigen konnte. Hörfilme sind etwas Großartiges für blinde und sehbehinderte Menschen. Und der Hörfilmpreis des DBSV rückt dieses außergewöhnliche Medium in außergewöhnlich grelles Rampenlicht. Denn was im Atrium der Deutschen Bank stattfindet, kann nichts Gewöhnliches sein, und auch die Häppchen hatten keine alltäglichen Bezeichnungen. Dennoch wäre es nicht richtig, von einer Promi-Veranstaltung zu sprechen, obwohl Prominenz zur Zielgruppe Nummer 1 gehört.
Im Mittelpunkt des Events stand diesmal - und das war gut so - der blinde bzw. sehbehinderte Mensch. Nachdem Kim Fisher als Moderatorin, wie sie gestand, in den zurückliegenden Wochen Erstaunliches über das Leben blinder Menschen gelernt hat und jetzt auch weiß, was ein Hörfilm ist, gelang es ihr auf lockere Weise, manchmal vielleicht ein wenig zu schnoddrig, dem Publikum vieles davon zu vermitteln.
Erfreulich, dass die Redner nicht an ein Manuskript gefesselt waren, sondern von der Moderatorin recht launig interviewt wurden. Das hat der Veranstaltung sehr gut getan. Etwas länger hätte man gern Mario Adorf zuhören wollen, wegen seiner angenehmen Stimme und wegen seines Engagements für den Hörfilm. Demnächst wird man ihm einen Hörfilm lang lauschen können, denn was er an gleicher Stelle seinerzeit versprach, hat er gehalten: Die Aufsprache eines Audiodeskriptionstextes, und zwar zum Film "Faust". Dabei sei es für ihn eine völlig neue und interessante Erfahrung gewesen, wie er sich als Schauspieler "zurücknehmen" musste, damit der beschreibende Text nicht in den Vordergrund rückt.
Sehr anschaulich waren in Großaufnahme projizierte Bilder, die visuelle Eindrücke von Menschen mit unterschiedlichen Sehbehinderungen simulierten und das Angebot, einmal eine Simulationsbrille aufzusetzen, die mit dem Programm auf jedem Sitzplatz zu finden war.
Mit Renate Reymann plauderte Kim Fisher über den Sprachgebrauch des Wortes "sehen" unter blinden Menschen und darüber, wie das eigentlich funktioniert, wenn Blinde Filme sehen bzw. hören. Erlebbar wurde das sehr anhörlich durch das Einspiel einer Filmszene mit Originalton und schwarzem Bild, mit schwarzem Bild, Originalton und Beschreibung sowie mit Bild, Ton und Beschreibung.
Spätestens seit dem 13.12.2004 weiß die Mitwelt, dass der DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke begeisterter Schialpinensportler ist, denn das war der Aufhänger für die Moderatorin und hat ja auch mit Beschreibung etwas zu tun, denn eine solche braucht ein blinder Sportler auch bei einer rasanten Abfahrt.
Als Nahziel nannte Bethke: Ein Hörfilm pro Tag im Fernsehen. In der Perspektive sollte es zum Standard werden, dass Filme auch blinden und sehbehinderten Menschen entsprechend aufbereitet zugänglich sind, und zwar auch im Kino.
Die Schauspielerin Gudrun Landgrebe sprach über die Arbeit der Hörfilmpreis-Jury, in der sie mitwirkt, aber vor allem über Erlebnisse und Erfahrungen, die sie machte, als sie einmal eine blinde Frau spielte: "Während man sich auf eine solche Rolle vorbereitet, merkt man sehr deutlich, wie ausgeliefert man ist als blinder Mensch, wie einsam man sein kann und wie abgegrenzt. Und ich glaube, dafür sind wir alle hier, dass wir das, was in unserer Macht steht, tun können, dass wir gemeinsam erleben, und nicht der Sehende für sich und der Nichtsehende."
Vier Kandidaten hatte die Jury für die Preisverleihung nominiert, und der Jury-Vorsitzende Hans-Werner Lange begründete auch, warum diese Beiträge in die engere Wahl gekommen waren:
Nach der Präsentation dieser Projekte übernahm Mario Adorf erneut das Mikrofon, und nun wurde es tatsächlich spannend, denn er verlas die Entscheidung der Jury:
"Mit dem Hörfilmpreis des DBSV sind in den ersten beiden Jahren seines Bestehens Leistungen ausgezeichnet worden, die dem Medium Hörfilm in besonderem Maße zu mehr Präsenz verholfen haben. In diesem Sinne ging der Preis im Jahr 2002 an die Sender ZDF und Bayerischer Rundfunk, die als erste Audiodeskription fest in ihr Programm integriert hatten. Es folgte im Jahr 2003 die Auszeichnung von zwei Initiativen, die die weitere Verbreitung des Hörfilms sehr gefördert hatten, an die Berlinale, die seit 1999 regelmäßig Filme mit Audiodeskription anbietet, und an Kinowelt und
Auch in diesem Jahr soll wieder eine Leistung gewürdigt werden, die dem Hörfilm neue Perspektiven eröffnet hat. Der Hörfilmpreis 2004 des DBSV geht an Senator Film und zeichnet die vorbildliche barrierefreie Aufbereitung des Films "Erbsen auf halb 6" im Kino und als DVD aus."
Der DBSV möchte mit der Verleihung des Hörfilmpreises 2004 Senator Film und allen weiteren Beteiligten für das besondere Engagement danken, das diesem Projekt gewidmet wurde. Am Beispiel des Films "Erbsen auf halb 6" wurde erfahrbar gemacht, wie die barrierefreie Zukunft des Kinos und der DVD für blinde und sehbehinderte Menschen aussehen kann."
Der Geschäftsführer von Senator Film, Frank Beune, nahm den Preis entgegen und gab Dank und Lob gleich weiter an alle Beteiligten, insbesondere auch an diejenigen, die die Audiodeskription erstellt haben, denn das sei ja eine Kunst für sich. Für das Pressefoto kam auch die Hauptdarstellerin im Film "Erbsen auf halb 6", Frizi Haberland, auf die Bühne.
Einen Sonderpreis der Jury gab es 2004 zum ersten Mal, und die Jury will damit die Filmbeschreiber würdigen. Gudrun Landgrebe trug die Laudatio für die Sonderpreisträgerin Evelyn Salam vor:
"... Ein Filmbeschreiber erschafft Bilder mit dem Ziel, hinter ihnen zurück zu treten. Was sich im Ergebnis so organisch anhört, was so leicht daher kommt, entsteht aus harter Arbeit. Was sich so treffsicher und scheinbar aufs Einfachste in die Dialogpausen einfügt, bereitet manchmal Kopfzerbrechen.
In einer Audiodeskription steckt der Wille zur sprachlichen Genauigkeit, zur treffendsten und knappsten Formulierung eines wo möglich sehr komplexen Sachverhaltes, zur genauen Fixierung einer Szene auf kleinstem Raum. Die Arbeit mit und an der Sprache erschafft die Bilderwelt des Films neu; sie rekonstruiert den Film in der gesprochenen Sprache und verschafft ihm damit Zugang zur Vorstellungswelt derer, die nicht mit den Augen sehen. An diesem Prozess sind sehende und nichtsehende Menschen gleichsam beteiligt ...
Evelyn Salam ist Germanistin. Sie arbeitet für den Rundfunk als Lektorin und als Filmbeschreiberin für die Deutsche Hörfilm "gGmbH.
Wegen ihres subtilen sprachlichen Gespürs, ihrer sehr differenzierten Einfühlung in Charaktere und Szenen und ihrer Liebe zum Medium Film ist sie an vielen großen Hörfilmproduktionen als blinde Filmbeschreiberin beteiligt gewesen. Sie hat u.a. mitgearbeitet an den Produktionen "Halbe Treppe", "Faust", "Berlin is in Germany", "Luther" sowie "Erbsen auf halb 6".
Wir danken Frau Salam für ihr besonderes Engagement für die Audiodeskription, mit dem sie dazu beigetragen hat, dass die Technik der Filmbeschreibung sich weiter entwickelt und sich auch anderen Künsten wie Theater und Tanz öffnet."
Erfreulich normal aber an diesem Abend der Umgang mit dem Thema Blindheit und launig oder pläneschmiedend die Gespräche in gemischten Grüppchen. Bereichernd die Auftritte von Jocelyn B. Smith, die nicht nur mit ihrer Soulstimme begeisterte, sondern mit Ray Charles einen blinden Musiker würdigte und für einen ganz normalen Umgang zwischen blinden und sehenden Menschen plädierte.
Sponsoren der Hörfilmpreisverleihung 2004:
Am 26.5. erklärte der DBSV seinen Beitritt zu der am 6. Mai 2004 durch den Sozialverband VdK Deutschland e.V. angekündigten Aufnahme von Zielvereinbarungsverhandlungen über "Standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie".
Die Vereinbarungen werden mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. und dem Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. geführt werden.
Der DBSV will die berechtigten Interessen von blinden und sehbehinderten Menschen in die Verhandlungen einbringen, damit auch dieser Personenkreis barrierefrei die Angebote in Hotellerie und Gastronomie wahrnehmen kann.
Die Broschüre Klartext informiert auf 20 farbig bebilderten Seiten im Format DIN A-lang (10 * 21 cm) darüber, wie Geschriebenes unter anderem auf Formularen, auf Bahnfahrplänen, im öffentlichen Bereich und in Broschüren gestaltet sein muss, um von sehbehinderten Menschen gelesen werden zu können. Die Aussagen folgen dem Grundsatz: Was für sehbehinderte Menschen gut ist, ist für alle nützlich.
Die Broschüre kostet 0,70 €/Stück und kann in einer Mindestbestellmenge von 50 Stück bei der DBSV-Geschäftsstelle, Frau Goetze, bestellt werden; Fax: (0 30) 28 53 87-20, E-Mail: publik@dbsv.org.
Informationen zur Arbeitsplatzausstattung
Die bewährten Handreichungen von INCOBS (Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) zur Arbeitsplatzausstattung sind jetzt in überarbeiteter Neuauflage erschienen. Mitherausgeber ist der DBSV. Jede der Publikationen widmet sich einer speziellen Hilfsmittelgruppe:
Die wichtigsten Fragen zu den einzelnen technischen Hilfsmitteln werden geklärt, und eine Marktübersicht der Anbieter hilft Anwendern und Kostenträgern bei der Orientierung.
Die jeweils 8-seitigen Informationsbroschüren haben das Format A4 und sind zweifarbig gedruckt.
Die Broschüren kostet 0,80 €/Stück und können in einer Mindestbestellmenge von 50 Stück pro Heft bei der DBSV-Geschäftsstelle, Frau Goetze, bestellt werden; Fax: (0 30) 28 53 87-20, E-Mail: publik@dbsv.org.
Weitere Infos auch im Internet: www.incobs.de
Das DBSV-Jahrbuch 2005 ist in Vorbereitung und wird Anfang September 2004 erscheinen. In dieser Ausgabe geht es in mehreren Beiträgen um die menschlichen Sinne, manchmal ganz direkt, manchmal eher indirekt. Die Genre- und Themenvielfalt macht das Jahrbuch 2005 zu einer lesenswerten Broschüre für jedermann. Im aktualisierten Anschriftenverzeichnis sind u.a. die DBSV-Landesvereine, die Korporativen Mitglieder des DBSV (darunter auch die Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke), Hörbüchereien, Hilfsmittelzentralen sowie Kur- und Erholungseinrichtungen zu finden.
Die Schwarzdruck-Ausgabe umfasst 96 Seiten, Format A5 und kostet 1,70 €/Stück (1,15 €/Stück für DBSV-Landesvereine und deren Untergliederungen). Das Jahrbuch 2005 kann in einer Mindestbestellmenge von 50 Stück bei der DBSV-Geschäftsstelle, Frau Goetze, bestellt werden; Fax: (0 30) 28 53 87-20,
E-Mail: publik@dbsv.org.
Es wird wiederum eine DAISY-Version auf CD-ROM geben, Preis: 8 €. Um die Auflage des DAISY-Jahrbuches bestimmen zu können, bitten wir um Vorbestellung bei der
DBSV-Geschäftsstelle bis 10.7.2004.
Dein Weg geht weiter
Dieser Ratgeber für Menschen, die mit dem Verlust oder einer starken Einschränkung ihres Sehvermögens fertig werden müssen, ist jetzt in überarbeiteter Fassung neu erschienen. Die 72-seitige Broschüre im A5-Format will Betroffenen und ihren Angehörigen Mut machen. Das geschieht insbesondere durch praktische Tipps und Erfahrungsberichte zur Gestaltung des alltäglichen Lebens, zusammengestellt von Selbst-Betroffenen sowie von sehenden Rehabilitationsfachleuten. Die neue Ausgabe trägt - stärker als ihre Vorgängerinnen - den Belangen sehbehinderter Menschen Rechnung. Ein informatives Wissensmosaik von A bis Z sowie Ratschläge für blinde und sehbehinderte sowie für sehende Menschen ergänzen die Fachbeiträge. Das Heft ist durch zahlreiche Farbfotos ansprechend illustriert. Das umfangreiche Anschriftenverzeichnis kann Ratsuchenden in vielerlei Hinsicht weiter helfen.
Die inhaltliche Überarbeitung des Standardwerkes erfolgte auf Initiative des DBSV-Arbeitskreises "Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags und Senioren".
Die Broschüre ist beim zuständigen Landes- oder Ortsverein bzw. in einer Mindestbestellmenge von 50 Exemplaren bei der
DBSV-Geschäftsstelle
Frau Goetze
Tel.: (0 30) 28 53 87-11
E-Mail: publik@dbsv.org
erhältlich.
Deutsche EU-Parlamentarier wollen mit dem DBSV im Gespräch bleiben. Das ist vielleicht das wichtigste Ergebnis der Parteienbefragung zur Europawahl, die der DBSV in den vergangenen Wochen durchführte. Mit sieben Fragen hatte er sich an die Wahlkämpfer gewandt, um herauszufinden, wie sie die Zukunft behinderter Menschen in Europa gestalten wollen. Der DBSV wird den begonnenen Austausch mit den nun gewählten Parlamentariern fortsetzen, um darauf hinzuwirken, dass die Bedürfnisse von siebeneinhalb Millionen blinden und sehbehinderten Europäern Einfluss auf das Handeln unserer Volksvertreter bekommen. Es darf nicht wieder vorkommen, dass Behindertenpolitik in den Wahlprogrammen der Parteien praktisch nicht vorkommt. Die sieben Fragen des DBSV zur Zukunft behinderter Menschen in Europa und die darauf gegebenen Antworten finden Sie unter www.dbsv.org/europawahl/
Das Gutachten zum Bedarf an Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde und Sehbehinderte wird immer wieder nachgefragt. Es ist mit finanzieller Unterstützung des DBSV durch die Herbert-Funke-Stiftung in Auftrag gegeben worden. Es wurde von Prof. Michael Brambring von der Universität Bielefeld erstellt. Die Ausarbeitung ist eine wissenschaftlich fundierte Argumentationshilfe in Verhandlungen mit Kostenträgern, wenn es um die Festsetzung notwendiger Trainingsstunden geht.
Download: O & M-Gutachten (Zip-Datei)
Die Berufsbezeichnung hat natürlich auch einen englischen Namen: Realtime-Editor.
Die computerunterstützte Stenografie bietet viele Einsatzmöglichkeiten:
Auf der Suche nach neuen Berufsmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte
stieß ich auf die computerunterstützte Stenografie und die damit
verbundenen Arbeitsfelder. In Dresden an der Akademie für Betriebswirtschaft
findet derzeit eine Ausbildung zum Schriftdolmetscher statt, an der auch
der blinde Diplomjurist Jan Jawinski teilnimmt. Ich besuchte die Akademie,
sprach mit dem Leiter, Herrn Dr. Mielke, mit Herrn Jawinski und mit Frau
Heidrun Seyring, die die computerunterstützte Stenografie für
die deutsche Sprache adaptiert hat.
Bei der computerunterstützten Stenografie, oder auch Maschinenstenografie, werden die Silbenkürzungen, die einzelne Wörter oder auch ganze Satzteile abkürzen, in ein kleines Gerät mit einer Spezialtastatur eingegeben. Das Gerät ist mit dem PC verbunden und das Stenogramm wird unter Anwendung eines Software-Programms entschlüsselt und der ausgeschriebene Text erscheint für jeden lesbar auf dem Monitor. Ein guter Stenograf kann 350-400 Silben pro Minute schreiben und durch die sekundenschnelle Übersetzung im PC ist ein außerordentlich schnelles und effektives Arbeiten möglich.
Der jetzige Lehrgang wird von der Aktion Mensch und vom sächsischen Landesarbeitsamt gefördert. Die Teilnehmer haben alle eine Behinderung und sie werden nach beendigung des Lehrgangs beim Deutschen Schwerhörigenbund als Schriftdolmetscher tätig sein.
Schriftdolmetschen oder auch Realtime-Edition, so erklärt mir Heidrun Seyring, ist eine der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der computerunterstützten Stenografie. Bei Konferenzen, Verhandlungen u.Ä. können Schwerhörige, die nicht über Gebärdensprachkenntnisse verfügen, den Verhandlungsverlauf als Schrift auf großen Monitoren verfolgen. Die Sprachbeiträge werden von Schriftdolmetschern mit stenografiert und das Gesprochene erscheint fast zeitgleich auf Monitoren. Eine andere Einsatzmöglichkeit ist die Gerichtsstenografie, bei der entweder in der vorher beschriebenen Weise verfahren wird oder Sofort-Protokolle angefertigt, ausgedruckt und an die Beteiligten ausgehändigt werden.
Die Stenografin Heidrun Seyring lernte die computerunterstützte Stenografie und die damit verbundenen Möglichkeiten vor etwas über 10 Jahren bei einem Stenografen-Wettbewerb in den USA kennen und beschloss, das System für die deutsche Sprache zu adaptieren. Keine leichte Aufgabe, denn die deutsche Sprache mit ihren komplexen und langen Wörtern benötigt viel mehr Silbenkürzungen als z.B. Englisch. Hinzu kam die technische Umsetzung, bei der sie von ihrem Ehemann, der Informatiker ist, Unterstützung erhielt. Da Frau Seyring blinde Stenografen schon kannte, dachte sie, dass hier gute berufliche Möglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte liegen müssten.
Um ein guter Stenograf zu werden, muss man über eine gute Allgemeinbildung und ein gutes Sprachverständnis verfügen. Und - so füge ich hinzu - ein gutes Konzentrationsvermögen und gutes Gehör.
Der gelernte Diplomjurist Jan Jawinski erfuhr von der Rehaberaterin des Arbeitsamtes in Zwickau, wo er wohnt, von dem Ausbildungsgang in Dresden. Sie sah sein Notafon und meinte, für diese Ausbildung müsse man auch eine Spezialtastatur bedienen, hier habe er ja Übung. Herr Jawinski ist von seinem neuen Beruf begeistert. Er sieht nur eine Hürde: Bei bestimmten Tätigkeiten fallen Korrekturarbeiten an, die sehr schnell erfolgen müssen. Für die Korrektur ist der fehlende Bildschirmüberblick ein Hindernis und führt dazu, dass Sehgeschädigte zu langsam arbeiten. Dies ist jedoch kein großes Problem, weil in der Regel im Team gearbeitet wird und der blinde Kollege das Schreiben übernehmen kann.
Herr Dr. Mielke meinte auf meine Frage, dass es keine Probleme mit dem blinden Teilnehmer gegeben habe. Dass jedoch die Versorgung mit der Braille-Zeile so lange gedauert hat, ist allerdings ein Hemmnis gewesen.
Was mir besonders gut gefällt, ist, dass diese echte Zukunftsperspektive auch eine Chance für Vollblinde darstellt - erfahrungsgemäß ist es immer einfacher, geeignete Möglichkeiten für Menschen mit Restsehvermögen zu finden als für Vollblinde.
Das GKV-Modernisierungsgesetz wurde am 19.11.2003 im Bundesgesetzblatt verkündet (I 2190) und tritt im Wesentlichen am 1.1.2004 in Kraft. Wir informieren über einige wichtige Neuerungen:
Hausarztsystem, § 73 b SGB V
Alle volljährigen Versicherten können sich freiwillig verpflichten, mindestens ein Jahr lang an der "hausarztzentrierten Versorgung" teilzunehmen. Das bedeutet: Man sucht sich einen Hausarzt aus, nachdem die Krankenkasse mitgeteilt hat, welche Ärzte aus der näheren Umgebung dafür zugelassen sind, und legt sich mindestens 1 Jahr auf diesen Arzt fest. Braucht man einen Facharzt, so wird der Hausarzt den Patienten an diesen überweisen. Der Facharzt wiederum kann weiter verweisen an einen anderen Facharzt oder gegebenenfalls zurück an den Hausarzt. Ein Wechsel des Hausarztes, an den man sich gebunden hat, ist vor Ablauf der Jahresfrist nur "bei Vorliegen eines wichtigen Grundes" möglich. Die Teilnahme am Hausarztsystem ist freiwillig. Sie spart dem Versicherten eine Reihe von Praxisgebühren (siehe weiter unten), und die Krankenkasse kann zusätzlich damit werben, dass sie einen Bonus zum Beispiel in Form von Ermäßigungen bei den Zuzahlungen gewährt. Da die minderjährigen Patienten keine Zuzahlungen zu leisten haben, gilt das Angebot nur für Erwachsene.
Praxisgebühr, § 28 Abs. 4 SGB V
Versicherte über 18 Jahre müssen ab 2004 grundsätzlich für jede Inanspruchnahme eines Arztes, und sei es nur eine telefonische Beratung, eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Genauer: Der Betrag wird fällig: "je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt." und das bedeutet: Geht man im Januar zu einem Arzt, zahlt man 10 Euro Praxisgebühr. Sucht man denselben Arzt im März noch einmal auf, fällt keine neue Praxisgebühr an. Setzt sich die Behandlung in den April fort – zum Beispiel Medikamente werden weiter verschrieben – , so fällt eine neue Praxisgebühr an. Geht man im Januar zum Hausarzt und im Februar zum Ohrenarzt, ohne dass man eine Überweisung des Hausarztes hat, so muss man sowohl beim Hausarzt, als auch beim Ohrenarzt jeweils 10 Euro zahlen. Das kann teuer werden, wenn man ohne Überweisung auch noch zum Augenarzt, zum Zahnarzt und zu anderen Fachärzten geht. Im Falle einer Überweisung ist jedoch keine zweite und keine weitere Praxisgebühr innerhalb des Quartals zu zahlen.
Das heißt: Geht man Ende März zum Hausarzt und lässt sich von ihm zum Augenarzt überweisen, bekommt dort aber erst im April einen Termin, so ist wiederum sowohl dem Hausarzt als auch dem Augenarzt die Praxisgebühr zu zahlen. Die dann dem Augenarzt gezahlte Praxisgebühr gilt dann allerdings mit für den Hausarzt und man hat für dieses zweite Quartal seine Praxisgebühr gezahlt. Unter die Gebührenpflicht fallen grundsätzlich alle ärztlichen Leistungen. Ausnahmen: Leistungen an minderjährige Patienten, ferner bestimmte Leistungen wie Vorsorge-Untersuchungen, Schutzimpfungen und Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. Keine Ausnahme gilt hingegen für Notfälle, zum Beispiel nach einem Unfall die Behandlung in der Ambulanz eines Krankenhauses. Auch hier ist die Praxisgebühr zu zahlen. Ferner gibt es keine Befreiung für Sozialhilfeempfänger. Sie müssen die Praxisgebühr aus ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten.
Zuzahlungen und Belastungsgrenze, §§ 61 und 62 SGB V
Die Praxisgebühr gilt als neue "Zuzahlung". Daneben gibt es die bisherigen Zuzahlungspflichten bei Arzneimitteln, bei Heilmitteln (Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie) und bei stationärer Behandlung, die aber allesamt neu geregelt wurden. Ganz neu ist ferner die Zuzahlung bei Hilfsmitteln (speziell dazu informieren wir in der Februar-Ausgabe).
Kurz gefasst gelten am 1.1.2004 folgende Zuzahlungsregelungen: Arzneimittel (§ 31 Abs. 3 i.V.m. § 61 Satz 1 SGB V): 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels;
Heilmittel (§ 32 Abs. 2 i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V):
10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung; stationäre Behandlung (§ 39 Abs. 4 i.V.m. § 61 Satz 2 SGB V): 10 Euro pro Tag bis maximal 28 Tage.
Ausgenommen von der Zuzahlung sind alle Leistungen an Minderjährige. Bei den Erwachsenen unterliegen jetzt aber auch die Sozialhilfeempfänger den Zuzahlungspflichten. Die Obergrenze für die Belastungen mit Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres (§ 62 SGB V) beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (zu denen das Blindengeld natürlich nicht zählt) bzw. bei chronisch kranken Patienten 1 Prozent. Der Betrag der maßgeblichen Einnahmen wird gemindert, wenn im Haushalt der Ehegatte und/oder weitere Angehörige leben. Bei Sozialhilfeempfängern gilt als maßgebliches Einkommen pauschal der Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach der Regelsatzverordnung. Wie bisher gilt: Um die Überschreitung der Obergrenze belegen zu können, muss man alle Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen aufbewahren!
Fahrtkosten, § 60 SGB V
Bei den Fahrtkosten wird eine Leistungseinschränkung vorgenommen, die 500 Mio. Euro jährlich an Einsparungen bringen soll, die also ganz beträchtlich ist. Dabei ist der Leistungsumfang hier schon nach geltendem Recht sehr eingeschränkt, nämlich (verkürzt dargestellt) auf Fahrten zur stationären Behandlung sowie auf Rettungsfahrten und Krankentransporte mit besonderen Fahrzeugen. In all diesen Fällen muss der Versicherte von den Kosten die ersten 13 Euro selber tragen. Im Übrigen erstattet die Krankenkasse die Fahrtkosten nur im Rahmen der Belastungsregelung, das heißt: Der Versicherte kann die Taxiquittungen aufbewahren und nach Ablauf des Kalenderjahres mit den anderen Belegen über Zuzahlungen bei seiner Krankenkasse einreichen. Der die Belastungsgrenze überschreitende Betrag wird erstattet. Ab 1.1.2004 wird nun aber Folgendes gelten: Die Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten grundsätzlich nur noch dann, wenn die Fahrten "aus zwingenden medizinischen Gründen" notwendig sind. Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen wird das in seltenen Ausnahmefällen der Fall sein. Diese Ausnahmefälle sollen in Richtlinien noch im Einzelnen beschrieben werden. Dafür entfällt die Berücksichtigung der Kosten im Rahmen der Belastungsregelung. Bei Fahrten zur stationären Behandlung sowie bei Rettungsfahrten und Krankentransporten bleibt es im Prinzip bei der geltenden Regelung (neu geregelt wird der Fall der Verlegung in ein anderes Krankenhaus). Die Zuzahlung des Versicherten wird (praktisch) auf 10 Euro gesenkt (dies gilt auch für die Ausnahmefälle bei den Fahrten zu ambulanten Behandlungen).
Weitere Infos zur "Gesundheitsreform":
Seitenanfang vorige Seite Startseite
Zur Navigation Sie befinden sich in der rechten Textspalte