Berlin, 12. März 2008
Die Initiatoren des Projekts Hörfilmpatenschaften der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband und die Deutsche Hörfilm gGmbH, möchten damit das Angebot qualitativ hochwertiger Hörfilme für blinde und sehbehinderte Menschen ausweiten. Die Paten übernehmen vollständig oder anteilig die Kosten für eine Hörfilm-Produktion und machen dadurch blinden und sehbehinderten Menschen einen weiteren Film mit Audiodeskription zugänglich. Sie können so das Leben blinder und sehbehinderter Menschen bereichern und ihnen Freude bereiten.
Zur Zeit suchen die beiden folgenden Hörfilmproduktionen einen Paten: der Eröffnungsfilm der diesjährigen Berlinale Shine a Light von Martin Scorsese und der prämierte Dokumentarfilm Blindsight, der die Geschichte einer Gruppe blinder Kinder auf Expedition im Himalaya erzählt.
Die Pfizer Deutschland GmbH hat mit Tuyas Hochzeit (China, 2006) die erste Hörfilmpatenschaft übernommen. Das Portrait einer mongolischen Hirtin wurde 2007 mit dem Goldenen Bären der 57. Berlinale ausgezeichnet.
"Wir sind stolz, der erste Hörfilmpate zu sein - noch dazu mit einem so schönen Film wie Tuyas Hochzeit. Wir hoffen, dass noch viele unserem Beispiel folgen werden", sagt Michael Klein, Mitglied der Geschäftsführung von Pfizer Deutschland. "Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können." Der forschende Arzneimittelhersteller Pfizer ist zum dritten Mal Hauptsponsor des Deutschen Hörfilmpreises und engagiert sich mit mehreren Projekten für Menschen mit Behinderungen.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer zusätzlichen Audiodeskription (AD) versehen. Akustischen Untertiteln vergleichbar beschreibt die AD in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Berlin, 12. März 2008
Der 6. Deutsche Hörfilmpreis geht an die Hörfilmproduktion Das wahre Leben. Schirmherr Mario Adorf überreichte den Preis stellvertretend an Carl Bergengruen, Fernsehfilmchef des einreichenden Senders Südwestrundfunk (SWR), und gratulierte dem Regisseur Alain Gsponer sowie den Hauptdarstellern Katja Riemann, Hannah Herzsprung und Ulrich Noethen.
Erstmals lobte die Jury des Deutschen Hörfilmpreises in diesem Jahr zwei Sonderpreise aus. Schauspieler Kai Wiesinger würdigte in seiner Laudatio die Constantin Film AG und deren besonderes Engagement im Bereich Hörfilm. Schauspielerin und Jurymitglied Brigitte Grothum überreichte dem Berufsförderungswerk Düren gGmbH für die Hörfilmfassung des deutschen Stummfilms Vom Reiche der sechs Punkte aus dem Jahre 1927 den zweiten Sonderpreis.
Verantwortlich für die Auswahl der Gewinner war die prominent besetze Jury, zu der unter anderem die Filmproduzentin Prof. Regina Ziegler, Gabriel Heim (Fernsehdirektor des Rundfunk Berlin-Brandenburg) sowie Prof. Dr. Klaus Siebenhaar (Leiter des Instituts für Kultur- und Medienmanagement an der Freien Universität Berlin) gehören.
Durch den Abend führte Nina Ruge, die mehr als 450 Gäste aus den Bereichen Politik, Kultur, Medien und Showbusiness begrüßen konnte. Musikalisches Highlight des Abends war der Live-Auftritt der kanadischen Starsopranistin Anna Maria Kaufmann.
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verliehen. Mit der Auszeichnung würdigt der DBSV besonders gelungene Hörfilmproduktionen, aber auch Persönlichkeiten und Institutionen für ihr Engagement im Bereich Hörfilm. Weitere Informationen zum Deutschen Hörfilmpreis finden Sie unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de
Hauptsponsor des 6. Deutschen Hörfilmpreises ist bereits zum dritten Mal die Pfizer Deutschland GmbH. Der forschende Arzneimittelhersteller engagiert sich mit mehreren Projekten für Menschen mit Behinderungen. Weitere Sponsoren und Partner sind unter anderem die Deutsche Bank AG, die Aktion Mensch, die Blindenstiftung Deutschland, die Herbert Funke-Stiftung, die Paul und Charlotte Kniese-Stiftung, das Blindenhilfswerk Berlin, Skoda Auto Deutschland GmbH sowie L'OCCITANE.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer zusätzlichen Audiodeskription (AD) versehen. Akustischen Untertiteln vergleichbar beschreibt die AD in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Christoph Götz
Publicis Consultants I Deutschland GmbH
Chausseestraße 8, 10115 Berlin
Fon: 030 / 820 82 - 508
Fax: 030 / 820 82 - 111
Email: christoph.goetz@publicis-consultants.de
Deutscher Hörfilmpreis
c/o Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Anja Schmidt
Verbandskommunikation
Fon: 030 / 285387 - 17
Fax: 030 / 285387 - 20
Email: a.schmidt@dbsv.org
Berlin, 20. Februar 2008
Die Nominierungen für den 6. Deutschen Hörfilmpreis stehen fest. Aus allen Einreichungen wählte die prominent besetzte Jury acht Hörfilmproduktionen aus:
Der Gewinner des 6. Deutschen Hörfilmpreises wird erst am Abend der Preisverleihung am Dienstag, den 11. März 2008 in Berlin bekannt gegeben. Als Kulisse für die Galaveranstaltung dient das historische Atrium der Deutsche Bank AG, Unter den Linden 13/15.
Auch die diesjährige Veranstaltung steht wieder unter der Schirmherrschaft des Schauspielers Mario Adorf, der die Auszeichnungen persönlich übergeben wird.
Verantwortlich für die Auswahl der Preisträger ist die prominent besetzte Jury. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem: Prof. Regina Ziegler (Filmproduzentin), Brigitte Grothum (Schauspielerin), Gabriel Heim (Fernsehdirektor Rundfunk Berlin-Brandenburg), Mark Schlemmermeyer (Programmchef TV Spielfilm), Prof. Dr. Klaus Siebenhaar (Leiter des Instituts für Kultur- und Medienmanagement an der Freien Universität Berlin) sowie Hubert Hüppe MdB (Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen).
Die Verleihung wird von der TV-Journalistin Nina Ruge moderiert. Musikalischer Höhepunkt ist der Auftritt der international erfolgreichen Starsopranistin Anna Maria Kaufmann. Die gebürtige Kanadierin wird gleich zwei Werke aus ihrem umfangreichen Repertoire präsentieren.
Als Gäste haben sich bisher unter anderem angekündigt: Katja Riemann, Daniela Ziegler, Eva Habermann, Mirjam Weichselbraun, Esther Seibt, Maike von Bremen, Roman Knizka sowie Ulrich Noethen.
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. verliehen. Mit der Auszeichnung würdigt der DBSV besonders gelungene Hörfilmproduktionen, aber auch Persönlichkeiten und Institutionen für ihr Engagement im Bereich Hörfilm.
Zu den bisherigen Preisträgern gehören unter anderem das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), der Bayerische Rundfunk (BR), der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), die Senator Entertainment AG, die Kinowelt Home Entertainment sowie die Internationalen Filmfestspiele Berlin.
Hauptsponsor des 6. Deutschen Hörfilmpreises ist die Pfizer Deutschland GmbH. Weitere Sponsoren und Partner sind unter anderem die Deutsche Bank AG, die Aktion Mensch, die Blindenstiftung Deutschland, die Herbert Funke-Stiftung, die Paul und Charlotte Kniese-Stiftung sowie das Blindenhilfswerk Berlin.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer zusätzlichen Audiodeskription (AD) versehen. Akustischen Untertiteln vergleichbar beschreibt die AD in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
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Deutscher Hörfilmpreis
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Berlin, 06. Februar 2008.
Film-Fans auf der ganzen Welt fiebern dem Eröffnungsfilm der Berlinale 2008 entgegen. Die Dokumentation "Shine a Light" von Oscar-Preisträger Martin Scorsese präsentiert die Rolling Stones besser als jeder Konzertbesuch.
Auch blinde und sehbehinderte Fans können an diesem Erlebnis teilhaben. Denn schon einen Tag nach der Weltpremiere bietet die Deutsche Hörfilm gGmbH in der Berliner Urania eine Audiodeskription (siehe unten) des Dokumentarfilms an.
Festivaldirektor Dieter Kosslick begrüßt das Hörfilmangebot: "Es ist großartig, dass der Scorsese-Film einen Tag nach seiner Weltpremiere als Hörfilm zu sehen sein wird. Ich finde es wichtig, dass blinde und sehbehinderte Menschen einen breiten Zugang zur Filmkultur und zum Kino haben."
Im April 1998 initiierte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) das Projekt "Hörfilm", um dieses neue Medium in der deutschen Medienlandschaft zu etablieren. 1999 wurde mit Wim Wenders "Buena Vista Social Club" zum ersten Mal bei der Berlinale ein Hörfilm gezeigt. Der Erfolg des Projektes führte im Mai 2001 zur Gründung der Deutschen Hörfilm gGmbH, deren Alleingesellschafter der DBSV ist.
Am 11. März 2008 verleiht der DBSV zum 6. Mal den Deutschen Hörfilmpreis. Die Auszeichnung ehrt besonders gelungene Produktionen, Persönlichkeiten und Institutionen, die sich für Hörfilme einsetzen. 2003 ging der Preis an die Berlinale. Weitere Informationen auf der Internetseite zum Deutschen Hörfilmpreis
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer zusätzlichen Audiodeskription (AD) versehen. Akustischen Untertiteln vergleichbar beschreibt die AD von "Shine a Light" die Aktionen der Musiker, aber auch Gestik, Mimik und Dekors. Die Bildbeschreibungen werden über Kopfhörer empfangen.
Shine A Light (Eröffnungsfilm des Berlinale-Wettbewerbs) Freitag, 08. Februar 2008, 18.30 Uhr Kino: Urania, An der Urania 17, 10787 Berlin, Nähe U-Bahnhof Wittenbergplatz
Audiodeskription: Deutsche Hörfilm gGmbH mit freundlicher Unterstützung durch die Funke-Stiftung und Kinowelt.
Kopfhörerreservierung: Tel. 030/23 55 73 40 oder per E-Mail an service@hoerfilm.de
Christoph Götz
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28. November 2007
"Straßen mit Geruch und Klang" heißt die Überschrift auf Seite 52. Nanu? Wer sich für ungewöhnliche Blickwinkel interessiert, der ist mit dem Jahrbuch "Weitersehen 2008" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes gut beraten. Im oben genannten Artikel beschreiben beispielsweise blinde und sehbehinderte Kinder ihre direkte Umgebung. Einige Seiten davor schildert eine Journalistin eindrucksvoll die Phasen ihres Sehverlusts, einige Seiten weiter hinten wiederum wird berichtet, wie ein gelernter Bürstenmacher zum Richter und Ehrenmitglied der Weltblindenunion wurde.
Dies sind nur drei von 23 Beiträgen, die zusammen eine facettenreiche Momentaufnahme vom Leben mit Seheinschränkungen in Deutschland ergeben. Feinsinniger Auftakt ist ein Grußwort von Mario Adorf, in dem Deutschlands beliebtester Schauspieler sehr persönlich seinen Zugang zum Thema Blindheit schildert.
Weitersehen 2008 - Jahrbuch des DBSV
96 Seiten, Vierfarbdruck, 16x23 cm
inklusive Serviceteil mit zahlreichen Adressen von Organisationen und Einrichtungen, bei denen blinde und sehbehinderte Menschen Rat und Hilfe finden
Erhältlich zum Preis von 1,80 EUR plus ggf. Versand bei allen Beratungsstellen der DBSV-Landesvereine, Kontakt unter der bundesweiten Rufnummer 01805-666 456 (14 Cent/Min.)
Rezensionsexemplar/Pressebild auf Anforderung
Volker Lenk
Pressesprecher
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-14
Fax: (030) 28 53 87-20
E-Mail: v.lenk@dbsv.org
03.09.2007
Am 7. Oktober startet im Rahmen der bundesweiten Woche des Sehens die Anzeigenkampagne "Blindheit und Beruf"
In Deutschland leben laut WHO-Report rund 1,25 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen. 72 Prozent der Blinden im erwerbsfähigen Alter sind ohne dauerhafte Anstellung. Obwohl viele Betroffene erstklassige Qualifikationen und Abschlüsse mitbringen, verschlechtern sich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt seit fünf Jahren kontinuierlich. Um diese Situation zu verändern, startet in der Woche des Sehens eine groß angelegte Anzeigenkampagne zum Thema "Blindheit und Beruf". Absender ist das "Netzwerk berufliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen" (NBT), ein Zusammenschluss von Bildungseinrichtungen und Organisationen unter Federführung des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS). Die Kampagne wird von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.
"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen", so steht es im Grundgesetz (Artikel 12). Demnach kann schwindende Sehkraft nicht das berufliche Abseits bedeuten. Trotzdem haben viele blinde und sehbehinderte Menschen aufgrund ihrer Einschränkung Probleme im beruflichen Alltag. So darf die Berliner Rechtsanwältin Pamela Pabst ihren Traumberuf Strafrichterin aus Gesetzesgründen nicht ausüben. Auch der im Juli verhandelte Fall der Münchner Lehramtsstudentin Bettina Koletnig, der wegen ihrer Sehbehinderung der Abschluss ihres Studiums verweigert wurde, verdeutlicht die Vorbehalte der Arbeitgeber und letztlich die unserer Gesellschaft.
Blinde und sehbehinderte Menschen erwarten keine Fürsorge und Mitleid, sondern wollen ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten. Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie Mit-Initiatorin des NBT, setzt sich für soziale Absicherung, gesellschaftliche Integration und insbesondere berufliche Förderung der Betroffenen ein. "Das Ziel unserer Arbeit ist es, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen", sagt die selbst sehbehinderte Sachbearbeiterin. "Wo gesellschaftliche, politische oder technische Entwicklungen blinde und sehbehinderte Menschen benachteiligen, schaffen wir ein entsprechendes Bewusstsein und setzen uns für Veränderungen ein."
Ein positives Beispiel für die Integration von blinden und sehbehinderten Berufstätigen liefert der IT-Bereich. Hier werden neue Jobperspektiven geschaffen, beispielsweise mit den Berufsbildern Software-Entwickler, Web-Designer, Netzwerk-Administrator und Informatik-Kaufmann. Darüber hinaus entwickelt und produziert die Branche auch spezielle Arbeitsmittel wie Vorlesegeräte oder Blindenschrift-Displays. Mit diesen Hilfsmitteln arbeiten blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer heute in ehemals für sie nicht zugänglichen Berufen.
"Blindheit und Beruf" ist eines der zentralen Themen der diesjährigen Woche des Sehens, die vom 7. bis 15. Oktober stattfindet. Unter dem Motto "Blindheit verstehen, Blindheit verhüten" macht die Aktionswoche seit sechs Jahren auf die Bedeutung guten Sehvermögens, die Ursachen vermeidbarer Blindheit sowie die Situation blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland und in den so genannten Entwicklungsländern aufmerksam. Die Woche des Sehens wird getragen von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, dem Hilfswerk der Deutschen Lions sowie der Pro Retina. Unterstützer sind die "Aktion Mensch" und die Carl Zeiss Meditec. Regionale Veranstaltungen und vertiefende Hintergrundinformationen sind zu finden auf der Internetseite der Woche des Sehens.
Gegründet im Oktober 2006. Mitglieder sind berufliche Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland, der Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und -pädagoginnen (VBS) sowie zwei Selbsthilfeorganisationen, die am Thema "Berufliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen" arbeiten, namentlich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS).
Pleon GmbH
Frank Ahnefeld
Hausvogteiplatz 2
10117 Berlin
Telefon: (030) 726 139-957
Fax: (030) 726 139-890
E-Mail: frank.ahnefeld@pleon.com
Homepage: www.pleon.de
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
Michael Herbst
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Telefon: (064 21) 9 48 88-0
Fax: (064 21) 9 48 88-10
E-Mail: herbst@dvbs-online.de
Homepage: www.dvbs-online.de
31.08.2007
Unter dem Motto "Blindheit verstehen, Blindheit verhüten" findet in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal die Woche des Sehens statt. Vom 7. bis zum 15. Oktober 2007 macht die Aktionswoche auf die Bedeutung guten Sehvermögens, die Ursachen vermeidbarer Blindheit sowie die Situation blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland und in den so genannten Entwicklungsländern aufmerksam.
Die Schwerpunktthemen 2007 sind:
Im Rahmen der Woche des Sehens startet die Aktion "60 Se(h)kunden" , die Sehenden eine Vorstellung davon geben soll, wie es ist, blind oder sehbehindert zu sein. In zahlreichen Kinos in ganz Deutschland wird ein dafür produzierter Spot ausgestrahlt. Eine breite Öffentlichkeit soll so für die Themen der Woche des Sehens sensibilisiert werden.
Gemeinsam mit der Woche des Sehens startet das "Netzwerk für berufliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen" (NBT) eine groß angelegte Anzeigenkampagne zum Thema "Blindheit und Beruf". Das NBT ist ein Zusammenschluss von Verbänden und Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
Bundesweit sind wieder vielfältige und interessante Veranstaltungen geplant. So wird es nahe Frankfurt am Main einen Dunkel-Gottesdienst in großem Rahmen geben. Der Erlebnisgang der Christoffel-Blindenmission macht mit interaktiven Elementen auf Kinderblindheit aufmerksam. Im Rendsburger Stadttheater wird das Schauspiel "Ein Volksfeind" von Henrik Ibsen mit "hörbaren Untertiteln "("Audiodeskription") gezeigt. In Weimar wird man auf einem siebensitzigen Fahrrad unterwegs sein und eine Infokampagne durchführen. Eine Praxisklinik in Ludwigsburg veranstaltet einen Tag der offenen Tür mit Live-OPs. Natürlich gibt es auch weitere Tage der offenen Tür, Beratungen zu verschiedenen Augenkrankheiten, Fachvorträge, Dunkelcafés und vieles mehr.
Höhepunkte der Woche des Sehens sind zwei internationale Aktionstage: Der Welttag des Sehens am 11. Oktober, der auf die weltweite Initiative "VISION 2020 - das Recht auf Augenlicht" verweist, und der Tag des weißen Stocks am 15. Oktober, an dem traditionell seit über 30 Jahren blinde Menschen auf ihre Möglichkeiten und Probleme in der Gesellschaft hinweisen.
Getragen wird die Aktionswoche von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, dem Hilfswerk der Deutschen Lions sowie der Pro Retina. Unterstützt wird die Woche des Sehens von der "Aktion Mensch" und der Carl Zeiss Meditec.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Woche des Sehens
Ihre Ansprechpartner sind:
Für regionale Veranstaltungen:
Petti West
Telefon: (0 30) 28 53 87-28
E-Mail: p.west@woche-des-sehens.de
Für die Medien:
Volker Lenk
Telefon: (0 30) 28 53 87-14
E-Mail: presse@woche-des-sehens.de
Für Augenärzte, Augenkliniken und Hilfswerke:
Anja Michalek
Telefon: (06251) 131-440
E-Mail: info@woche-des-sehens.de
28. August 2007
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) weist auf unhaltbare Zustände bei der Versorgung von Augenpatienten hin.
Rudolf K. (74) sieht seine Umwelt nur noch schemenhaft, vor seinen Augen biegen sich Linien und Strukturen, die Orientierung im Alltag geht ihm verloren.
"Feuchte altersabhängige Makula-Degeneration" (AMD), so die Diagnose des Augenarztes. Rund 485.000 Betroffene leiden bundesweit an dieser Augenkrankheit (Quelle: "Der Opthalmologe" 9/2006). Einem Teil von ihnen kann mit einem neuen Medikament geholfen werden - wenn Mediziner schnell handeln. Tun sie dies nicht, ist der Verlust der Sehkraft meist irreversibel. Jeder Tag zählt.
Am 24. Januar 2007 wurde das Arzneimittel Lucentis zugelassen, das in bestimmten Fällen eine Erblindung verhindern kann. Seitdem findet eine heftige Auseinandersetzung um die Kosten statt. Beteiligt daran sind das Pharmaunternehmen Novartis, die Krankenkassen und die Augenärzte. Erschwerend kommt hinzu, dass ein alternatives, jedoch nicht für die Anwendung am Auge zugelassenes, preiswerteres Medikament existiert. Der Streit hat dazu geführt, dass Lucentis ein halbes Jahr nach der Zulassung noch immer nicht zur Regelversorgung geworden ist.
Für die Augenpatienten ist eine äußerst unübersichtliche Situation entstanden. Je nach Augenarzt wird ihnen Lucentis, ein anderes Medikament oder gar das Abwarten empfohlen. Auch die Qualität der Verabreichung (es geht immerhin um eine Injektion in den Augapfel unter OP-Bedingungen) und die Höhe der verlangten Zuzahlung variieren erheblich.
Viele der Betroffenen (Durchschnittsalter über 70 Jahre) leben allein und sind nicht in der Lage, durch eigene Recherchen eine geeignete und qualitativ einwandfreie Therapie zu finden. "Während hier lautstark gestritten wird, erblinden in den Kulissen des Konfliktes still und leise die Betroffenen", fasst DBSV-Präsidentin Renate Reymann die Situation zusammen.
AMD steht für "altersabhängige Makula-Degeneration" und ist laut WHO mit Abstand die häufigste Erblindungsursache in Deutschland ("Der Augenarzt", Dezember 2005). Bei der so genannten "feuchten AMD" (20 Prozent aller AMD-Fälle) entstehen krankhafte Gefäße unter der Makula, so nennt man die Stelle des schärfsten Sehens. Die feuchte AMD führt zu Verzerrtsehen, Verlust der Lesefähigkeit und später Erblindung. Die Krankheit schreitet wesentlich schneller voran, als die trockene AMD, bei der Behandlung ist größte Eile geboten.
Lucentis ist der deutsche Handelsname für den Wirkstoff Ranibizumab, entwickelt von Genentech, in Deutschland vertrieben von Novartis. Lucentis ist das einzige in Deutschland zugelassene Medikament, das die Sehkraft von Patienten mit feuchter AMD im Durchschnitt verbessert, wie in diversen Studien eindeutig bewiesen wurde. Die Einzeldosis kostet 1.523,26 EUR, Verabreichung zu Beginn dreimal im Vierwochenabstand, danach individuelle Behandlungsfrequenz.
Avastin ist der deutsche Handelsname für den Wirkstoff Bevacizumab, entwickelt von Genentech, in Deutschland vertrieben von Genentechs Muttergesellschaft Roche. Avastin ist seit Frühjahr 2005 zugelassen, aber nur zur Behandlung von Darmkrebs. Roche hat kein Interesse an einer Zulassungserweiterung. Avastin wurde trotzdem auch zur Behandlung der feuchten AMD eingesetzt, eine derartige zulassungsüberschreitende Anwendung nennt man "Off-Label-Use" (OLU). Laut Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (März 2002) kann OLU nur unter der Bedingung stattfinden, dass es keine zugelassene Behandlungsalternative gibt. Das bedeutet: Seit der Zulassung von Lucentis kann Avastin nicht mehr im OLU verabreicht werden.
Avastin wird aber nach wie vor verabreicht, Grund: Der Preis von Avastin wurde seinerzeit für den hochdosierten Einsatz gegen Darmkrebs kalkuliert, für die Behandlung der feuchten AMD braucht man gerade mal einen Bruchteil der Darmkrebs-Dosis. Aus einer Darmkrebsdosis kann man also viele Einzeldosen für die AMD-Behandlung gewinnen, Preis pro Einzeldosis zwischen 10 und 50 EUR, die Angaben variieren.
Risiken/Haftung: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurden für Lucentis Studien durchgeführt, die ermittelten Nebenwirkungen, beispielsweise Augenschmerzen, stehen im Beipackzettel. Sollten sich Langzeitfolgen herausstellen, liegt die Haftung beim Unternehmen Novartis.
Für Avastin wurden - bezogen auf das Anwendungsgebiet feuchte AMD - keine Zulassungsstudien durchgeführt, Nebenwirkungen sind demzufolge "offiziell" nicht bekannt. In einem Vertrag, den einige Krankenkassen zur Avastinverabreichung abgeschlossen haben (siehe unten), werden Augeninnendrucksteigerungen, das Fortschreiten einer bestehenden Linsentrübung etc. genannt.
Ein Arzt, der nach dem 24. Januar 2007, sprich: nach der Zulassung von Lucentis, immer noch Avastin verabreicht, trägt das volle Haftungsrisiko. Ob die Versicherung des Arztes für Schäden aufkäme, die durch eine derartige Verabreichung entstehen, ist mehr als fraglich, wahrscheinlich müsste der Ausgang eines Gerichtsverfahrens abgewartet werden.
Novartis, weltweit der fünftgrößte Pharmakonzern, ist mit 30 Prozent an Roche beteiligt und steht wegen des Preises für Lucentis in der Kritik ("Kapitalismus pur!", Zitat Prof. Gerd Glaeske, Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheitswesen, in den Tagesthemen vom 16. Mai 2007). Die Preisbildung ist nicht transparent, Novartis argumentiert mit Overhead-Kosten und Forschungskosten für Medikamente, die nicht die Marktreife erreichen. Auf den Vorwurf, die Gesamtkosten für Lucentis würden das Budget der Krankenkassen explodieren lassen (Beispielschätzung in der o. g. Tagesthemensendung: 7 Milliarden jährlich), hat der Konzern mit dem Angebot einer Deckelung der Kosten auf 315 Mio. jährlich bundesweit reagiert (bezogen auf den Bereich GKV, Herstellerabgabepreis). Das Angebot wurde von den Kassen bisher nicht aufgegriffen.
Die Krankenkassen verhandeln mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wie hoch die angemessene Vergütung für eine Injektion in den Augapfel ist. Die Verhandlungen finden im so genannten Bewertungsausschuss statt, dort soll eine "EBM-Ziffer" gebildet werden. ("EBM" bedeutet "Einheitlicher Bewertungsmaßstab", so heißt das Vergütungssystem für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.) Sobald eine solche EBM-Ziffer gebildet ist, bedeutet das die Regelversorgung, der Arzt kann dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen. (Im Moment muss vor jeder Verabreichung von Lucentis die Kostenzusage der Krankenkasse abgewartet werden.)
Einzelne Krankenkassen haben Verträge über die Verabreichung von Avastin abgeschlossen, siehe unten, Novartis hat dagegen juristische Schritte eingeleitet (Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Nürnberg).
Die Augenarztverbände sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung (in "Der Opthalmologe" 7/2007) für Lucentis als Medikament der ersten Wahl bei der Behandlung der feuchten AMD aus. Einige Augenärzte haben aber mit Krankenkassen Avastin-Verträge unterschrieben, die
(Diese Verträge vergüten die Injektion in den Augapfel mit 400 EUR, der Berufsverband der Augenärzte (BVA) hat seinen Mitgliedern vorgeschlagen, eine solche Injektion einheitlich mit 300 EUR abzurechnen, die tatsächliche EBM-Ziffer, siehe oben, wird wahrscheinlich um einiges darunter liegen.)
Der BVA beklagt die "unbefriedigende Situation der Kostenvoranschläge und Kostenzusagen" und weist darauf hin, "dass der bürokratische Hürdenlauf' oftmals den optimalen Behandlungszeitpunkt verzögere und so irreversible Sehverschlechterungen bei Patienten einträten". (Ophthalmologische Nachrichten vom 9.7.2007)
(Ende der Exkurse)
Die Patienten sind die eigentlichen Leidtragenden. Auf dem Weg zum Medikament der ersten Wahl müssen sie zahlreiche Hürden überwinden:
Da die Patienten im Durchschnitt über 70 Jahre alt sind, ist bei vielen von ihnen ein Scheitern an diesen Hürden vorprogrammiert.
Solange Vertreter der Pharmabranche, der Fachärzte für Augenheilkunde und der Krankenkassen sich nicht auf einen standardisierten Weg der Kostenübernahme einigen, erblinden unbemerkt diejenigen, die sich aufgrund ihres Alters nicht wehren können. Die optimale Versorgung der Patienten scheitert am Streit ums Geld.
"Ist das deutsche Gesundheitssystem nicht in der Lage oder einfach nicht willens, moderne Therapien im Interesse der Patienten schnell einzuführen?", fragt Renate Reymann. "Die Regelversorgung automatisiert das Verfahren und sorgt für Qualitätssicherung. Und sie ist schlicht und ergreifend überfällig"
Rat und Hilfe im "Therapiechaos" finden Betroffene auf unserer Serviceseite für AMD-Betroffene
Pressebilder, Fallbeispiele und weitere Informationen erhalten Sie beim Pressesprecher des DBSV:
Volker Lenk
Telefon: (030) 28 53 87-14
E-Mail: v.lenk@dbsv.org
Presseinformation
Berlin, 08. Juni 2007
Selbst sehende Fahrgäste haben manchmal schon Probleme, sich im öffentlichen Personenverkehr zu orientieren - aber wie kommen eigentlich blinde und sehbehinderte Menschen zurecht, die weder den ausgehängten Fahrplan, noch einen Wagenstandsanzeiger oder die Nummer am Bus entziffern können? Wie kann gewährleistet werden, dass ihnen die gleichen Informationen angeboten werden wie sehenden Menschen, jedoch in einer für sie wahrnehmbaren Form?
Zu genau dieser Frage fand vom 01. bis zum 03. Juni 2007 in den Räumen des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes in Nürnberg eine Fachtagung des "Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr" statt. Rund 80 Teilnehmer, darunter Mitarbeiter von Selbsthilfeorganisationen, Vertreter von Verkehrsbetrieben, Orientierungs- und Mobilitätstrainer, wissenschaftliche Berater, Projektverantwortliche und Anbieter bereits verfügbarer und in der Entwicklung und Erprobung befindlicher Systeme aus Deutschland, Österreich, Italien, Tschechien und aus der Schweiz brachten ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen ein. Sie verständigten sich auf Eckpunkte eines Anforderungsprofils, das spätestens bis zum 15. Oktober 2007 vorliegen soll. Einen ausführlichen Bericht finden Sie auf unserer Extraseite zur Fachtagung
Im "Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV)" sind vertreten:
Volker Lenk
Pressesprecher
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
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Anlässlich des Sehbehindertentages am 6. Juni gibt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) praktische Hinweise für die Betroffenen der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD). „Bestehen Sie auf kurzfristiger Untersuchung!“, heißt es beispielsweise auf der (neuen Serviceseite des Verbandes), die aber unter anderem auch verrät, wie man die Qualifikation eines Augenarztes für dieses spezielle Gebiet testen kann.
Grund für die ungewöhnlichen Ratschläge ist die Situation nach dem Markteintritt neuer Medikamente. Ein Milliardengeschäft wird erwartet, Ärzte, Krankenkassen und Pharma-Industrie verhandeln auf unabsehbare Zeit über Preise, Tarife und Konditionen . DBSV-Präsidentin Renate Reymann findet diesen Schwebezustand unerträglich: „Es kann doch wohl nicht sein, dass AMD-Patienten auf eine klare Regelung warten, während in ihrem Auge womöglich gerade ein akuter Schub stattfindet“, sagt sie. „Die Medikamente sind da, also erklären wir als Selbsthilfeorganisation den Menschen, wie sie drankommen.“
Die Serviceseite berichtet über die neuen Behandlungsmöglichkeiten, informiert über Kosten und Erstattungsmöglichkeiten – und muss leider auch viele der ca. 2 Mio. AMD-Betroffenen in Deutschland enttäuschen. Mindestens 80 Prozent von ihnen leiden nämlich an der trockenen Form der AMD. Ihnen kann keines der neuen Medikamente helfen.
"Ich sehe so, wie du nicht siehst" ist das Motto des jährlich am 6. Juni stattfindenden Sehbehindertentages. Bundesweit machen an diesem Tag der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), seine 20 Landes- und Ortsvereine sowie rund 30 weitere Organisationen des Sehbehindertenwesens durch vielfältige Aktionen auf die Situation sehbehinderter Menschen aufmerksam.
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Presseinformation
Berlin, 25. April 2007
Die noch bis zum 01. Mai 2007 laufende Petition beim Deutschen Bundestag verfolgt das Ziel, ein gesetzliches Verschlechterungsverbot im Bezug auf die Barrierefreiheit von Bahnhöfen festzuschreiben.
Ausgangspunkt war die Renovierung des Bahnhofs Oberkochen im Ostalbkreis (Baden-Württemberg), bei der vorher ein zumindest barrierearmer Zugang u.a. über Aufzüge möglich war. Da nach internen Regeln der Deutschen Bahn AG jedoch ein barrierefreier Ausbau nur bei Bahnhöfen nötig ist, bei denen ein tägliches Fahrgastaufkommen von 1.000 überschritten wird, wurde in Oberkochem auf Lifte usw. verzichtet. Entsprechende Verbandsklagen blieben in allen Instanzen erfolglos, da die Gesetzeslage nicht eindeutig genug ausformuliert sei.
Dies hat den "Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V." in Baden-Württemberg dazu bewogen, eine öffentliche Petition zur Einführung eines sog. "Verschlechterungsverbots" beim Umbau von Bahnhöfen einzureichen. Erreicht werden soll eine klare Formulierung, mit der zumindest der vorhandene "barrierefreie Stand" beim Umbau nicht verschlechert werden darf.
Dies hat grundsätzliche Bedeutung und wirkt sich auf Jahre hinaus auf die Zugänglichkeit von Haltepunkten und Bahnhöfen aus. Auch wenn im Text der Petition (s.u.) die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Reisenden nicht ausdrücklich erwähnt sind, behinhaltet die Forderung nach Erhaltung/Erweiterung der Barrierefreiheit auch eine blinden- und sehbehindertengerechten Gestaltung aufgrund des Programms zur Schaffung von Barrierefreiheit der Deutschen Bahn AG vom November 2005.
Der "Gemeinsame Fachausschuß für Umwelt und Verkehr (GFUV)" <http://www.gfuv.de> ruft alle Blinden und Sehbehinderten dazu auf, die Petition zu unterstützen. Eine Mitzeichnung ist auch online unter der Adresse http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=398 möglich. Der Petitionstext lautet:
Eisenbahnbaurecht: Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig
Eingereicht durch: Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V., von Jutta Pagel am Mittwoch, 7. März 2007
Mit der Eingabe wird gefordert, den § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zu ändern und ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit zu verankern mit dem Ziel, dass ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten bleibt oder hergestellt wird.
Begründung:
Die Herstellung der Barrierefreiheit gilt als ""Kernstück"" des Behindertengleichstellungsgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren wurde es daher als zwingend angesehen, dass die Benutzung der Eisenbahnanlagen und Eisenbahnfahrzeugen nicht nur erleichtert, sondern in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis ermöglicht werde (BT-Drs. 14/8331 S. 52). Zugleich wurde allerdings nicht die Begründung des Gesetzentwurfes zu den finanziellen Auswirkungen der Regelung angepasst.
In Oberkochen (Ostalbkreis / Baden-Württemberg) waren die Bahnsteige barrierefrei zugänglich. Die Deutsche Bahn hat im Zuge von Baumaßnahmen den barrierefreien Zugang ersetzt durch eine Treppenanlage. Es gibt weder einen Aufzug noch eine Rampe. Mobilitätsbehinderte Menschen (z.B. Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen) können dadurch nicht mehr den Bahnsteig erreichen und den Zug nutzen. Sie werden auf den ca. 8 km entfernten Bahnhof Aalen verwiesen. Auch dieser Bahnhof ist - noch nicht - barrierefrei umgestaltet, so dass mobilitätsbehinderte Menschen nicht ohne fremde Hilfe die Bahn nutzen können. Eine eisenbahninterne Richtlinie sieht den Einbau von Aufzug oder Rampe erst bei einer Nutzung von 1.000 Reisenden / Tag vor. Diese Quote wird in Oberkochen nicht erreicht.
Barrierefreiheit nutzt allen Reisenden. Der Umbau in Oberkochen macht mobilitätsbehinderten Menschen die Reise mit der Bahn unmöglich. Der Umbau hat daher eine deutliche Verschlechterung gebracht.
Die Verbandsklage des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgelehnt worden. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung wird auf die unvollkommene Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verwiesen.
Die Klärung, ob ein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei kleinen Bahnhöfen ersatzlos gestrichen werden darf, ist von allgemeiner Bedeutung, da die Deutsche Bahn angekündigt hat, in den nächsten Jahren sämtliche Bahnhöfe und Haltepunkte zu optimieren und umzubauen.
Ihr
Wolfgang Schmidt-Block (GFUV-Vorsitzender)
Michael P. Schmidt | Mobiltelefon (01 79) 4 78 48 10 | E-Mail michael.schmidt@gfuv.de
Der GFUV erarbeitet Mindeststandards für die barrierefreie Nutzung der gebauten Umwelt und des öffentlichen Verkehrs speziell für blinde und sehbehinderte Menschen. Der Fachausschuss schöpft aus dem Erfahrungsschatz Betroffner und professioneller Helfer, bezieht aber ebenso Ergebnisse praxisorientierter Untersuchungen in seine Arbeit mit ein. Hauptgebiete der ehrenamtlichen Tätigkeit sind:
Der GFUV entwickelt u.a. Merkblätter und Broschüren zu den vorstehenden Themen, berät Bau- und Verkehrsträger, wirkt in DIN-Ausschüssen sowie zahlreichen beratenden Gremien mit und veranstaltet regelmäßig Informationstagungen für die Umwelt- und Verkehrsexperten der Mitgliedsverbände. Im GFUV sind vertreten:
Mehr Informationen über den GFUV und zu seiner Tätigkeit finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.gfuv.de.
Gemeinsamer Fachausschuß für Umwelt und Verkehr (GFUV)
c/o Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
z. H. Herrn Hans-Karl Peter
Rungestraße 19 | 10179 Berlin
Telefon (0 30) 28 53 87-19 | Telefax (0 30) 28 53 87-20
Gemeinsame Presseerklärung von
15. Februar 2006
Seit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2002 hatten die Bundesbehörden Zeit, ihre Internetangebote barrierefrei, also ohne Hürden für Menschen mit Behinderungen, anzubieten. Das gibt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vor.
Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) und das Projekt Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) unterstützen staatliche Stellen bei der Neu- oder Umgestaltung ihrer Internetangebote. AbI- und BIK-Experten unterstützen Internetanbieter und Webagenturen mit Seitentests, Workshops und mit umfassender Beratung.
Die Frist zur Umsetzung der Verordnung lief am 31. Dezember 2005 ab. „Scheinbar ist nicht in jeder Amtsstube der Gesetzesauftrag angekommen, die BITV in die Praxis umzusetzen. Bis heute gibt es Internetseiten, die seit drei Jahren unverändert sind und Menschen mit Behinderungen ausschließen“, kritisiert der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger.
Sozial- und Behindertenverbände und Initiativen unterstützen die von Blinden- und Sehbehindertenverbänden initiierte Kampagne „BITV - umsetzen jetzt!“. Sie soll dazu beitragen, dass die BITV-Standards noch in diesem Jahr vollständig erfüllt werden. „Wenn in den Amtsstuben die Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht worden sind, dann müssen deren Mitarbeiter eben nachsitzen“, so DBSV-Präsident Jürgen Lubnau. Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), fügt hinzu: „Die Bundesbehörden sollen eine Chance zur Nachbesserung haben. Sie sollten sich aber nicht zu lange Zeit lassen, denn Menschen mit Behinderungen haben schließlich einen gesetzlichen Anspruch auf barrierefreien Zugang zu Informationen.“
Die Behindertenverbände haben den AbI-Partner „BIK“ beauftragt, innerhalb der nächsten 20 Wochen zu prüfen, inwieweit insbesondere die Internetdienstleistungen des Bundes auch tatsächlich für jeden zugänglich sind. „Mitte des Jahres werden wir dann die Ergebnisse den Bundesministerien und der Öffentlichkeit präsentieren. Vorrangig geht es uns darum, aufzuzeigen, wo noch Handlungsbedarf besteht“, verspricht Karsten Warnke, BIK-Projektkoordinator.
Parallel zu den Tests von BIK hat AbI eine Umfrageaktion gestartet, bei der Menschen mit Behinderungen rückmelden können, vor welche individuellen Probleme sie gestellt werden, wenn sie Websites der Bundesbehörden besuchen. „Die Bundesverwaltung erhält gleichzeitig ein Feedback darüber, wo noch Schwachstellen sind, bei denen dringend nachgebessert werden muss“, berichtet der AbI-Projektleiter Professor Christian Bühler.
Weitere Informationen zur Kampagne und zum „Test der Woche“ sind unter
www.bik-online.info
und zur BITV-Umfrage unter
www.abi-projekt.de/bitvumfrage/ zu finden.
Pressemitteilung "BITV umsetzen - jetzt!" als barrierefreie PDF-Datei
Pressemitteilung "BITV umsetzen - jetzt!" als RTF-Datei
Karsten Warnke (BIK-Projektkoordinator)
E-Mail: warnke@bik-online.info
Telefon: 0700 009 27 653
Pressemitteilung 25. Januar 2006
Mario Adorf überreichte 4. Hörfilmpreis
Auszeichnung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes für besonderes Engagement im Bereich der Audiodeskription ging an Produktionsfirma des Films „Die Blindgänger“
Für ihr Engagement, den Kinofilm „Die Blindgänger“ ganz gezielt auch blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich zu machen, wurde die Erfurter Filmproduktionsfirma Kinderfilm GmbH mit dem 4. Hörfilmpreis des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ausgezeichnet. Aus den Händen des Schirmherrn Mario Adorf empfing deren Geschäftsführerin Ingelore König am Dienstagabend in Berlin die Preisskulptur. Der Sonderpreis der Jury ging an die selbst blinde Edeltraut Brakhage aus Lemgo für deren herausragendes persönliches Engagement für das Medium Hörfilm. Moderiert wurde die Festveranstaltung mit 300 Gästen aus Medien, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft von Andrea Ballschuh.
„Mit dem Hörfilmpreis wollen wir Personen, Institutionen oder Unternehmen ehren und zu weiterem Engagement motivieren, die den Hörfilm nachhaltig unterstützt und gefördert haben. Unser Ziel ist, dass in naher Zukunft möglichst alle Filme mit der Hörfilm-Technik ausgestattet werden und dann auch im Fernsehen jeden Tag ein neuer Film als Hörfilm ausgestrahlt wird“, erläuterte Jürgen Lubnau, Präsident des DBSV, den Hintergrund für die jährliche Preisverleihung. Im Jahr 2005 wurden in allen deutschen Fernsehsendern gesamt nur 123 Hörfilm-Premieren ausgestrahlt, 369-mal wurden Wiederholungen mit Audiodeskription gesendet.
In einem Hörfilm beschreibt eine Erzählstimme in den Pausen zwischen den Dialogen der Schauspieler in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor, so dass die rund 145.000 blinden und weit über 500.000 sehbehinderten Menschen in Deutschland der Handlung auch folgen können, wenn diese sich nicht aus den Dialogen der Schauspieler erklärt.
Die Preisverleihung wurde von einer Vielzahl von Unternehmen und Stiftungen unterstützt. „Gemeinsam mit dem DBSV wollen wir blinden und sehbehinderten Menschen durch die Unterstützung des Hörfilmpreises mehr kulturelle Teilnahme ermöglichen und damit zur Gleichstellung und Selbstbestimmung beitragen“, begründete Michael Klein, Direktor Recht und Corporate Affairs von Pfizer Deutschland GmbH die Kooperation mit dem DBSV. Weitere Sponsoren und Förderer des Abends waren der Lautsprecherhersteller quadral, die Herbert-Funke-Stiftung, die Blindenstiftung Deutschland, die Georg und Hanne Zimmermann Stiftung sowie die Deutsche Bank AG. "Der Bereich Private Wealth Management und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband arbeiten schon seit Jahren erfolgreich zusammen. Dass wir Räumlichkeiten für die Verleihung des Hörfilmpreises zur Verfügung stellen, ist für uns deshalb eine Selbstverständlichkeit", so Dietmar Wischnewski, Deutsche Bank Berlin, am Rande der Preisverleihung.
Weitere Informationen sowie Bildmaterial
In der Zeitung „Die Welt“ vom 17. Oktober 2005 hatte der Korrespondent Konrad Adam unter der Überschrift "Die Blinden mit dem scharfen Blick" blinde und sehbehinderte Menschen, die in Erfurt für das Blindengeld demonstrierten, mit „dem Mob“ verglichen (http://www.welt.de/data/2005/10/17/790019.html). Gustav Doubrava, Mitglied des DBSV-Präsidiums, antwortete auf diese dreiste Provokation mit folgendem Leserbrief:
"Der Mob, sagt Hannah Arendt in ihrer Untersuchung über die Ursprünge totalitärer Herrschaft, der Mob ist das Volk in der Karikatur." Damit beginnt Herr Adam seine Kolumne über die Großdemonstration blinder und sehbehinderter Menschen, die aus ganz Deutschland, begleitet von Angehörigen und Freunden nach Erfurt gekommen waren, um, wie andere auch, mit Trillerpfeifen, Transparenten und verbalen Forderungen gegen die beabsichtigte Streichung einer staatlichen Leistung zu protestieren. Wenn Herr Adam mit "Mob" auch die Krankenhausärzte, die Studenten, die Lehrer, die Bauern, die Arbeitslosen und deren Sympathisanten meint, dürfen sich die Blinden in guter Gesellschaft wähnen.
Im Gegensatz zu den Blinden, denen Herr Adam den "scharfen Blick" attestiert, ist sein Blick eher getrübt. Wie käme er sonst auf die Idee, dass Tausende blinder Menschen ohne sehende Begleiter nach Erfurt reisen und in geordneter Formation die Innenstadt lahm zu legen im Stande sein müssten? Jose Saramago beschreibt in seinem Roman "Die Stadt der Blinden" drastisch, wie so etwas ablaufen kann. Erfurt blieb das erspart.
Die Blinden sehen schärfer als Herr Adam, was auf dem Spiel steht. Es geht nicht um eine Kürzung des Landesblindengeldes in Thüringen, um es für wenige zu bündeln. Es geht um eine Streichung dieser Leistung. Nur wer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll weiterhin Landesblindengeld ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erhalten. Allen anderen wird der Gang zum Sozialamt empfohlen.
Herrn Adams Blick zurück ist recht unscharf. Das erste Blindengeldgesetz kam nicht zeitgleich mit der Einführung der Sektsteuer. 1949, als Deutschland tief in der Bewältigung der Kriegsfolgen steckte, erließ der Bayerische Landtag das erste Blindengeldgesetz in Deutschland. Alle Bundesländer zogen nach, und auch die neuen bekannten sich zu der Zahlung eines Ausgleichs für Aufwendungen, die blinden Menschen entstehen. Blinde können nicht uneingeschränkt gehen wohin und wann sie wollen. Sie kommen nicht darum herum, für Leistungen zu bezahlen, die nötig sind, um den Alltag zu bestehen. Ihr verfügbares Einkommen verringert sich dadurch beträchtlich. Das Blindengeld verhindert als Solidaritätsleistung aller, dass blinde Menschen nicht deshalb schlechter gestellt werden als vergleichbare Einkommensbezieher, nur weil sie ihr Augenlicht verloren haben.
Wenn, wie Herr Adam fordert, der Staat nur Leistungen für seine Bürger erbringen sollte, wenn diese ihren Bedarf nachweisen können, dürfte es z. B. kein Kindergeld für Gutverdiener geben.
In Niedersachsen läuft zur Zeit ein Volksbegehren mit dem Ziel, das abgeschaffte Blindengeld wieder einzuführen. Die Bürger bekunden in großer Zahl ihre Solidarität mit den Blinden. Das zeigt jetzt schon Wirkung. Es gibt bereits Kräfte im CDU/FDP-regierten Niedersachsen, die Gesprächsbereitschaft signalisieren.
Die Blinden, Herr Adam, brauchen ihren scharfen Blick, damit sie die Retter des Sozialstaates nicht als Schmarotzer ins gesellschaftliche "Aus" drängen können.
Gustav Doubrava, Nürnberg (20.10.2005)
Pionierarbeit: Als erstes Pharmaunternehmen in Deutschland richtet Pfizer seinen Internet-Auftritt nach den Standards der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) aus. – Informationen des forschenden Arzneimittelherstellers werden für alle Internetnutzer zugänglich gemacht.
Düsseldorf / Karlsruhe, 14. Oktober 2005. Mit der Unterzeichnung der ersten Zielvereinbarung mit einem Unternehmen der freien Wirtschaft, haben heute die BAG Selbsthilfe e. V., der Sozialverband VdK Deutschland e. V., der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V. und der Arzneimittelhersteller Pfizer einen wegweisenden Schritt gemacht, um Zugangsbarrieren für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen im Internet abzubauen.
Das Internet als „World Wide Web“ suggeriert seinen Nutzern ein nahezu grenzenloses Angebot an Informationen. Vor allem für Menschen mit Behinderungen bedeutet das Internet eine große Erweiterung ihrer Möglichkeiten. Doch gerade sie werden häufig durch Barrieren von der Nutzung ausgeschlossen: Zu kleine Schriften, schlecht strukturierte Navigation oder fehlende Beschreibung bei Grafiken – für sehbehinderte und motorisch eingeschränkte Menschen stellen sie eine unüberwindliche Hürde dar. Dabei nutzen die rund 8 Millionen in Deutschland lebenden behinderten Menschen das Internet überdurchschnittlich oft als Informations- und Kommunikationsmedium.
Mit einer freiwilligen Zielvereinbarung hat sich Pfizer jetzt verpflichtet, sein Internet-Angebot technisch so zu gestalten, dass es von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden kann. Während der Laufzeit der Zielvereinbarung wird Pfizer in enger Kooperation von den beteiligten Verbänden behinderter Menschen und dem Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) wie auch dessen Partner bei der Implementierung beraten. Im ersten Halbjahr 2006 wird ein Teil des Internetangebotes bereits barrierefrei nutzbar sein. Die technische Umsetzung wird bis Anfang 2007 abgeschlossen sein.
„Alle Nutzer, die auf unseren Internetseiten Information und Hilfestellung suchen, sollen auf unser Online-Angebot zugreifen können“, sagte Walter Köbele, Vorsitzender der Geschäftsführung Pfizer Deutschland, bei der Unterzeichnung der Zielvereinbarung im Rahmen der REHACARE Düsseldorf. „Wir wollen insbesondere behinderten, aber auch der wachsenden Zahl älterer Menschen, einen verbesserten Zugang zu modernen Informationsmitteln ermöglichen und sie damit in ihrer Gleichstellung und Selbstbestimmung unterstützen. Dieses Ziel wollen wir gemeinsam mit den Patientenorganisationen und Verbänden behinderter Menschen erreichen“, so Köbele weiter.
Grundlage für die Vereinbarung zwischen Pfizer und den Verbänden behinderter Menschen ist die 2002 u. a. vom Bundesgesundheitsministerium erlassene „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ – kurz BITV -, die im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) die Zugänglichkeit im Internet regelt. Nach der BITV müssen alle Web-Angebote der Bundesbehörden auch für Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen unter technischen und inhaltlichen Gesichtspunkten lesbar und bedienbar gestaltet werden. Die Rechtsverordnung verpflichtet keine Unternehmen der Privatwirtschaft, Organisationen der Behinderten(selbst)hilfe haben jedoch die Möglichkeit, mit privaten Unternehmen oder Unternehmensverbänden über den Abbau von Barrieren zu verhandeln und hierzu Zielvereinbarungen abzuschließen.
„Ich hoffe, dass mit dieser Zielvereinbarung mit einem Wirtschaftsunternehmen ein Multiplikatoreffekt eintritt, der auch für Zielvereinbarungen in anderen Bereichen genutzt werden kann, damit das Thema Barrierefreiheit im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt werden kann,“ betonte Hannelore Loskill, stellvertretende Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE.
Der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, sagte: „Aus Sicht der Patienten ist dieser Schritt ein erster Meilenstein. Barrierefreie Internetangebote sind die Zukunft, und an der sollen alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – teilhaben können.“
„Dass gerade die Firma Pfizer, die auch Produkte aus dem Bereich der Augenheilkunde anbietet, nun ihren Internetauftritt barrierefrei gestalten wird, zeugt von einer konsequenten Unternehmensphilosophie, über die wir uns sehr freuen. Mit Experten aus unserem Partnerprojekt ‚barrierefrei informieren und kommunizieren’ werden wir diesen Prozess deshalb gern aktiv begleiten“, versprach Jürgen Lubnau, Präsident des DBSV.
Barrierefreiheit nützt allen
Die nutzerfreundliche Anwendung moderner Webtechnologien kommt im Sinne eines universellen Designs nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen Internetnutzern zugute, beispielsweise durch bessere Übersichtlichkeit und einfachere Navigation. Barrierefrei gestaltete Web-Präsenzen ermöglichen außerdem das leichtere Abrufen von Internet-Seiten über Handy, PDA und andere mobile Internetzugänge.
Der forschende Arzneimittelhersteller Pfizer ist weltweit führend und schwerpunktmäßig auf den Gebieten Human-Arzneimittel, Consumer Healthcare und Tiergesundheit tätig. Im vergangenen Jahr profitierten über 165 Millionen Patienten von Pfizer-Arzneimitteln, davon mehr als 9 Millionen in Deutschland. Mit dem höchsten Forschungsetat der Branche (2004: 7,7 Milliarden US-Dollar) setzt der Arzneimittelhersteller mit Hauptsitz in New York neue Standards in der Erforschung und Entwicklung von innovativen Medikamenten. Im Geschäftsjahr 2004 erzielte das Unternehmen weltweit einen Umsatz in Höhe von rund 52,5 Milliarden US-Dollar und beschäftigte ca. 120.000 Mitarbeiter. Die Unternehmen der Pfizer-Gruppe in Deutschland befinden sich an vier Standorten: Karlsruhe, Feucht, Illertissen und Freiburg. Insgesamt sind etwa 5.200 Mitarbeiter beschäftigt.
Die BAG SELBSTHILFE – Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigene.V. ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 91 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und drei Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) e.V. ist die Dachorganisation der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland. Er vertritt die Interessen von ca. 145.000 blinden und über 500.000 sehbehinderten Menschen in Deutzschland.
Der Sozialverband VdK vertritt bundesweit über 1,4 Millionen Mitglieder. Als größte Interessenorganisation in Deutschland ist er das politische Sprachrohr für chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen sowie Rentnerinnen und Rentner – parteiunabhängig und neutral. In den bundesweit 400 VdK-Geschäftsstellen beraten Fachjuristen die Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts und vertreten sie in Antrags- und Widerspruchverfahren bei Behörden und Klagen vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.
Kontakt und weitere Informationen:
Pfizer Deutschland GmbH
Unternehmenskommunikation
Franziska Theobald/Karin Haas
Postfach 4949, 76032 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 61 01 - 9466
Telefax: 0721 / 62 03 - 9466
unternehmenskommunikation.karlsruhe@pfizer.com
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderung und
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Elisabeth Fischer
Pressestelle
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 31 00 6-25
Telefax: 0211 / 31 00 6-48
elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Hans-Karl Peter
Koordination-Information-Beratung
Rungestraße 19
10179 Berlin
Telefon: 030 / 28 53 87-19
Telefax: 030 / 2853387-20
Sozialverband VdK Deutschland
Julita Voigt/Tanja Schäfer
Wurzerstraße 4a
53175 Bonn
Telefon: 0228 / 8 20 93-0
Telefax: 0228 / 8 20 93-43
E-Mail kontakt@vdk.de
Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.
Paradeplatz 3
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 / 58 97 22 (Schreibtelefon)
Telefax: 04331 / 58 97 45
E-Mail info@deutsche-gesellschaft.de
Presseerklärung vom 30.06.2005
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband fordert Leistungsgesetz und Schluss mit Benachteiligung behinderter Menschen durch Arbeitsmarktreformen
In einem Brief an die Vorsitzenden und Generalsekretäre der Bundestagsparteien fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) ein bundeseinheitliches Leistungsgesetz zum pauschalierten Nachteilsausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen und bietet an, als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe an der Entwicklung eines solchen Gesetzes in der Gemeinschaft anderer Behindertenverbände mitzuarbeiten.
„Die rund 650.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland sind verunsichert und verbittert durch zunehmende Leistungskürzungen im Behindertenbereich und verfolgen mit Sorge den Umbau des Sozialstaates, der ihnen mit seiner kurzlebigen Sparpolitik das Recht auf Teilhabe und Rehabilitation mehr und mehr abspricht“, erklärt DBSV-Präsident Jürgen Lubnau und fügt hinzu: „Es wäre fatal, wenn behinderte Menschen mehr und mehr als Kostenfaktor betrachtet würden. Deshalb wollen wir vor der Bundestagswahl wissen, wie die derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien dazu stehen.“
Unmöglich sei auch der derzeitige Zustand bei der Arbeitsvermittlung und bei der beruflichen Ausbildung und Umschulung blinder und sehbehinderter Menschen. Kompetenzgerangel und der Versuch Kosten abzuwälzen führen dazu, dass die notwendigen Eingliederungshilfen verweigert, vermindert oder verschleppt werden.
Deshalb fordert der DBSV dringend, die Auswirkungen der Arbeitsmarktreform auf besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zu überprüfen und Missstände zu beseitigen.
An den Wahlprogrammen der Parteien wird zu messen sein, inwieweit sich die Politik diesen berechtigten Forderungen annimmt.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., Abt. Verbandskommunikation, Dr. Thomas Nicolai, Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (0 30) 28 53 87-0
Mobil: 0171-5307169
E-Mail: info@dbsv.org
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband und Initiative ProDialog vereinbaren Kooperation zur Förderung behindertengerechter Gestaltung von Internetseiten
Die Initiative ProDialog und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) haben eine Kooperation zu Gunsten des Projekts „Barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK) vereinbart. Ziel dieses Projektes ist die Förderung der behindertengerechten und somit barrierefreien Gestaltung von Internet- und Intranetangeboten.
„Viele Internetseiten fordern beispielsweise die Besucher zum Dialog über Gästebücher oder Meinungsforen auf, schließen aber gleichzeitig gerade blinde und sehbehinderte Menschen durch die Art der Programmierung aus. Wir haben uns deshalb sehr gefreut, als ProDialog uns angeboten hat, im Rahmen einer Kooperation die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten auf verschiedene Weise zu fördern“, erklärte Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.
Inhalte der Kooperationsvereinbarung sind beispielsweise die Durchführung einer Studie zur behindertengerechten Gestaltung der Internetseiten von Parteien und Kommunen sowie eine Wohltätigkeitsveranstaltung zu Gunsten von BIK im Herbst dieses Jahres.
Die im Februar 2005 ins Leben gerufene Initiative ProDialog fördert den Dialog auf allen Ebenen. Oberstes Ziel ist eine Qualitätsverbesserung des Dialogs zwischen Parteien und Wählern, zwischen Kommunen und Bürgern und zwischen Verbänden und ihren Mitgliedern. Dazu die Vorsitzende der Initiative ProDialog, Kerstin Plehwe: „Im modernen Dialogmarketing, bei dem das Internet eine immer wichtigere Rolle spielt, werden nur allzu oft die vielen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen vergessen. Deshalb freuen wir uns, dass wir durch unsere Kooperation dazu beitragen können, den barrierefreien Dialog im Internet zu verbessern.“
Die Eröffnungsfeier der Büroräume der Initiative ProDialog findet am 16. Juni in Berlin statt. An einer der dabei präsentierten Dialog-Stationen werden blinde Menschen den Gästen aus Politik und Gesellschaft zeigen, mit welchen Hilfen und unter welchen Voraussetzungen auch sie das Internet problemlos nutzen können.
Der DBSV ist der Spitzenverband der über 650.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland und einer der Träger des auch vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Projekts BIK. BIK berät die öffentliche Hand, Unternehmen und Agenturen bei der barrierefreien Gestaltung von Internetseiten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Andreas Bethke Tel: 030/ 20 61 79 40
Tel.: 030/ 28 53 87-18 E-Mail: info@prodialog.org
E-Mail: info@dbsv.org www.prodialog.org
Internet: www.dbsv.org , und www.bik-online.info
Hannover, 14.04.05
Pressemitteilung des BVN
Bereits heute 11 Uhr gab Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e. V. (BVN) zusammen mit Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland e. V. (SoVD), die Einzelheiten des Volksbegehrens/Blindengeld bekannt. Danach soll es wieder ein einkommens- und vermögensunabhängiges Landesblindengeld in Niedersachsen geben, sofern es den Initiatoren des Volksbegehrens gelingt, die erforderlichen ca. 603.000 Unterschriften zusammenzubringen. Dazu werden ab dem 15. April – dem offiziellen Start des Volksbegehrens/Blindengeld niedersachsenweit Unterschriften gesammelt.
Für die nötige Resonanz in Niedersachsen wird die Aktion „Trommeln für das Volksbegehren“, die morgen, um fünf vor zwölf, zeitgleich in acht Städten Niedersachsens: Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg, Leer und Cuxhaven sowie in der Geschäftsstelle des Regionalvereins Lüneburg statt finden soll, sorgen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V., Harald Stegmann, Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Kühnsstraße 18, 30559 Hannover, Tel.: 0511 –51 04-223, Fax: 0511 – 51 04 455 oder E-mail: Harald.Stegmann@blindenverband.org.
Hotline Volksbegehren/Blindengeld:
(05 11) 51 04-2 24 u. 2 25 oder Fax: (05 11) 51 04-4 55
Immer Aktuell: www.blindengeld-muss-bleiben.de
Pressemitteilung zur Europawahl am 13. Juni
Belrin, 27. Mai.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband gibt Informationen zur Europawahl in Blindenschrift für blinde Menschen mit zusätzlichen geistigen Behinderungen heraus
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gibt erstmals die
Wahlhilfebroschüre "Wie man wählt: Europawahl", ein
Kooperationsprojekt verschiedener Behinderten- und Sozialverbände,
in Blindenschrift heraus.
Die Broschüre richtet sich an geistig behinderte Menschen und Personen,
die lernbehindert sind. Sie gibt in leicht verständlicher Sprache die
einzelnen Schritte der Wahl wieder und will dazu ermutigen, dass auch diese
Behindertengruppe von ihrem Wahlrecht Gebrauch macht. Erstmals können
sich nun auch geistig behinderte Menschen, die zusätzlich blind oder
stark sehbehindert sind, über den Ablauf der Wahl informieren.
"Wir hoffen, dass wir damit einer wirklich benachteiligten Gruppe in unserer Gesellschaft helfen, sich politisch zu beteiligen. Denn, nur wer wählen geht, dessen Interessen können von den Politikern berücksichtigt werden", so Jürgen Lubnau, Präsident des DBSV.
Am 13. Juni sind alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, das Europaparlament
zu wählen. Dies gilt auch für viele lern- oder geistig behinderte
Menschen. Denn, wem das Erfassen komplizierter Zusammenhänge schwer
fällt, ist deshalb vom Wahlrecht längst nicht ausgeschlossen.
Doch viele von ihnen haben noch nie gewählt.
Für blinde Menschen mit zusätzlicher Behinderung ist die Hürde,
sich an der Wahl zu beteiligen, um einiges höher.
Neben der Broschüre gibt der DBSV bundesweit Wahlschablonen heraus,
die blinden und sehbehinderten Menschen helfen sollen, selbständig
und unabhängig von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Die Broschüre in Punktschrift ist kostenlos bei der DBSV - Geschäftsstelle erhältlich, die unter der Rufnummer (030) 28 53 87-24 zu erreichen ist.
Pressemitteilung zum Sehbehindertentag am 6. Juni
Selbsthilfeverbände informieren bundesweit über die Ursachen und Auswirkungen von verschiedenen Sehbehinderungen
„Ich sehe so, wie du nicht siehst – Verschiedene Formen von Sehbehinderungen“ ist das diesjährige Motto des jährlich am 6. Juni stattfindenden Sehbehindertentages. Bundesweit werden an diesem Tag der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), seine 270 Landes- und Ortsvereine sowie rund 30 weitere Organisationen des Sehbehindertenwesens durch vielfältige Aktionen auf die Ursachen und Auswirkungen verschiedener Sehbehinderungen aufmerksam machen.
„Über eine halbe Million Menschen in Deutschland sehen selbst mit Brille und Kontaktlinsen weniger als 30 Prozent von dem, was ein normal sehender Mensch über die Augen wahrnimmt. Doch im Vergleich zu anderen Behindertengruppen werden sehbehinderte Menschen kaum wahrgenommen, weil sie nur selten spezielle und auffällige Hilfsmittel wie Lupenbrillen in der Öffentlichkeit nutzen“, so Jürgen Lubnau, Präsident des DBSV. „Wie viel diese Menschen mit sehr verschiedenen Sehbehinderungen noch sehen und welche Probleme sich daraus ergeben, darüber wollen wir dieses Jahr am 6. Juni informieren.“
Die Selbsthilfevereine der Sehbehinderten laden an diesem Tag die Öffentlichkeit ein, durch spezielle Simulationsbrillen die Welt aus der Sicht von Sehbehinderten zu betrachten, und stellen in Ausstellungen Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen vor. Daneben informieren Augenärzte und Optiker in Vorträgen über Augenerkrankungen, die eine Gefahr für das Augenlicht darstellen, und geben Auskunft, wie solche Erkrankungen rechtzeitig erkannt werden können.
Der DBSV hat begleitend zum Thema die Broschüre „Klartext“ herausgegeben, in der die Probleme sehbehinderter Menschen bei der Orientierung im öffentlichen Verkehr dargestellt werden. Die Broschüre kann bei den Landesvereinen des DBSV unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01805-666 456 bestellt werden (0,12 €/Min).
Der jährlich am 6. Juni stattfindende Sehbehindertentag wird als Aktionstag von den über 50 Organisationen der Sehbehinderten und ihrer Förderer in Deutschland genutzt, um auf die speziellen Belange dieser Behindertengruppe hinzuweisen. Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind sehbehindert, d. h., dass sie auf dem besseren Auge trotz Brille über weniger als 30 Prozent der normalen Sehkraft verfügen. Besonders ältere Menschen sind von dieser Behinderung betroffen, zumeist infolge einer degenerativen Erkrankung der Netzhaut.
Die nächstgelegene Beratungsstelle des DBSV ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01805- 666 456 (0,12 €/Minute) zu erreichen. Hier erhalten Sehbehinderte und ihre Angehörigen Informationen zu Hilfsmitteln und eine spezielle Beratung.
Weitere Informationen und Bilder sind auf unseren Serviceseiten zu finden:
www.dbsv.org/sehbehindertentag
PM zum Download (gezippte Worddatei)
Weitere Informationen erhalten Sie beim DBSV
Pressemitteilung vom 05.05.04
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) schreibt zur Europawahl die Kandidaten der Parteien an, um sie nach ihrer Einstellung zur Zukunft der Blinden und Sehbehinderten in einem geeinten Europa zu befragen. In sieben Fragen wird unter anderem nach der Position der Kandidaten zu Nachteilsausgleichen für Blinde und Sehbehinderte, zu einem europäischen Behindertenausweis und zu europaweit einheitlichen Antidiskriminierungsvorschriften gefragt. Die bis zum Wahltag eingehenden Antworten werden gesammelt und aktuell unter der barrierefrei zugänglichen Internetadresse www.dbsv.org/europawahl veröffentlicht.
„Mit der Verteilung von Wahlschablonen sowie Parteien- und Kandidatenlisten im Audioformat und in Blindenschrift stellen wir sicher, dass blinde und sehbehinderte Menschen von ihrem Recht auf geheime Wahl Gebrauch machen können. Mit unserem Fragenkatalog und den darauf folgenden Antworten bieten wir den rund 650.000 Blinden und Sehbehinderten in Deutschland darüber hinaus auch eine Hilfe zur Wahlentscheidung an“, so der selbst blinde DBSV-Präsident Jürgen Lubnau.
In den Ländern der erweiterten EU leben etwa 37 Millionen Menschen mit Behinderungen, wovon rund 7,5 Millionen blind oder sehbehindert sind.
Der DBSV ist der Dachverband der Selbsthilfeorganisationen der rund 145.000 Blinden und über 500.000 Sehbehinderten in Deutschland. In ihm sind über 40 Einzelverbände und Institutionen des Blinden- und Sehbehindertenwesens organisiert.
Den gesamten Fragenkatalog können Sie unter www.dbsv.org/europawahl
einsehen oder über die nachfolgende Kontaktadresse anfordern. Gerne
vermitteln wir Ihnen auch ein Interview mit dem DBSV-Präsidenten Jürgen
Lubnau zu diesem Thema.
Weitere Informationen erhalten Sie beim DBSV
Pressemitteilung vom 31.03.2004
Anlässlich eines Werkstattgesprächs mit Vertretern der Länder, Web-Agenturen und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung am 31. März in Berlin haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH), der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenver-band (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) ein Memorandum vorgelegt, in dem sie die Einführung bundesweit einheitlicher Stan-dards für barrierefrei zugängliche Internetseiten fordern.
Auf Bundesebene regelt die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), wann Internetauftritte für Behinderte als problemlos zugänglich gelten. Einige Bundesländer haben bereits eigene Behindertengleichstellungsgesetze verabschiedet, denen jetzt Umsetzungsverordnungen folgen. Die Behindertenverbände setzen sich auf Grund der guten Erfahrungen mit der BITV für die Übernahme der dort festgelegten Standards auch in die Verord-nungen der Länder ein. Außerdem fordern sie, dass die Vorgaben der Landesverordnungen nicht nur für Landesbehörden, sondern auch für die Internetseiten von Kommunen und Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Geltung erlangen.
„Es muss ausgeschlossen sein, dass eine Seite im Internet nach Landesverordnung als barrierefrei und damit behindertengerecht gilt, nach Bundesverordnung aber nicht. Wir brauchen einheitliche Standards, die beispielsweise Unternehmern die Sicherheit geben, dass auch behinderte Menschen über ihre Internetseiten einkaufen können. Wenn jedes Bundesland eigene Standards definiert, stehen Programmierer vor 17 verschiedenen Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten..“, so der selbst stark sehbehinderte Karsten Warnke, Leiter des Gemeinschaftsprojektes von Blinden- und Sehbehindertenverbänden „Barrierefrei informieren und kommunizieren“ (BIK), das mit Unterstützung des Bundesgesund-heitsministeriums Firmen bei der barrierefreien Gestaltung von Internetseiten berät.
Die BITV beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission, die wiederum auf internationale Richtlinien zurückgegriffen hat. Die BITV-Standards beinhalten z. B. die Bereitstellungen von alternativen Texten zu Audiodateien für hörbehinderte oder für Bilder und Grafiken für blinde Menschen.
Das Memorandum der Behindertenverbände
"Grundlagen und Hintergründe der Barrierefreien Informationstechnikverordnung
(BITV)"
Download
des Referats (gezipte Worddatei)
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Karsten Warnke
Projektleiter „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren“ (BIK)
Tel.: (07 00) 009 27 653
E-Mail: karsten@warnke-online.de
www.bik-online.info
Informationen des DBSV sowie Bildmaterial zur Illustration Ihres Beitrages erhalten Sie bei der DBSV-Verbandskommunikation
Keine Blindengeldstreichung in Bremen/ Kompromiss bei der Blindengeldkürzung in Hessen
In Bremen verhinderten eine gemeinsame medienwirksame Kampagne von DBSV und DVBS sowie die Lobbyarbeit des Sozialreferenten Joachim Steinbrück vom Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen und des DBSV-Präsidenten Jürgen Lubnau die geplante Streichung des Blindengeldes. Steinbrück und Lubnau hatten sich persönlich an die verantwortlichen Personen aus SPD und CDU gewandt und waren insbesondere bei dem CDU-Landesvorsitzenden Bernd Neumann mit ihren Argumenten auf offene Ohren gestoßen. Herr Neumann, dessen Einsatz bereits die Rücknahme der geplanten Abschaffung des Blindengeldes im Jahre 2001 bewirkte, überzeugte auch dieses Mal wieder die Entscheider der großen Koalition in Bremen.
Auch in Hessen zahlte sich das beharrliche und ruhige Verhandeln des Blinden-
und Sehbehindertenbundes Hessen mit Vertretern der Regierung aus. Hier waren
die CDU-Regierung und die CDU-Mehrheitsfraktion die Gegner, während
die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeverbände von den Oppositionsparteien
unterstützt wurden. Das Ergebnis des Ringens war ein Kompromiss, der
trotz aller Härten sicherlich als ein Erfolg der Selbsthilfe in Hessen
bezeichnet werden darf:
Das Blindengeld wird nicht, wie ursprünglich geplant, um 30,09 % gekürzt,
sondern „nur“ um 14 % auf 503 Euro.
der Stufe III wie bei der Stufe II verfahren, d. h.:
Anrechnungsbetrag Stufe I: Monatlich 123 Euro
Anrechnungsbetrag Stufe II und III: Monatlich 164 Euro (also 40 %) werden
angerechnet.
Der hessische Blinden- und Sehbehindertenbund dankte nach Abschluss der Verhandlungen allen, die in den vergangenen Wochen ihre Solidarität mit den Blinden und Sehbehinderten im Bundesland gezeigt hätten. Insbesondere hätten sich die direkt an den Verhandlungen Beteiligten von der großen Teilnehmerzahl auch älterer blinder und sehbehinderter Menschen an der Demonstration in Wiesbaden am 18. November beeindruckt gezeigt.
Ausschlaggebend für das Verhandlungsergebnis sei nicht zuletzt die
Zusammenarbeit des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen mit dem DVBS
und dem hessischen Landesbehindertenrat gewesen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim DBSV
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
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