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Barrierefreie Internetseiten - davon hört man seit Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zunehmend öfter, denn die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), die dem BGG folgte, schreibt die wesentlichen Kriterien für Barrierefreiheit im Internet fest.
Seit Anfang 2006 sind diese Maßstäbe nun für Bundesbehörden verbindlich. Aber die "Hausaufgaben" sind bei weitem noch nicht gemacht. Das belegen die Testergebnisse von 117 Internetseiten von Bundesministerien, ihnen nachgeordneten Dienststellen und von Krankenkassen. Rund 36 Prozent mussten als schlecht eingeschätzt werden; ein gut oder sehr gut erhielten nur 21,5 Prozent, und das große Mittelfeld ist als eingeschränkt barrierefrei zu bezeichnen.
Diese Bilanz nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, zum Anlass, die Internetbeauftragten des Bundes am heutigen Dienstag zu einer Gesprächsrunde einzuladen, denn völlig zurecht verlangt sie: "Der Bund muss seine Vorbildfunktion wahrnehmen!" Die Bilanz zeige, so Frau Evers-Meyer, dass die Anforderungen der BITV erfüllbar seien. Insgesamt sei die Wirkung der Rechtsverordnung positiv.
Die Initiative zum Test war von der Aktion "BITV umsetzen - jetzt!" ausgegangen. Das breite Bündnis aus Sozial- und Behindertenverbänden hatte das Projekt "BIK - Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" beauftragt, als Grundlage für das Gespräch eine Halbjahresbilanz zur Umsetzung der BITV zu erstellen.
Angesichts der nun vorliegenden Testergebnisse fordert der DBSV die Bundesregierung auf, für die Durchsetzung ihrer eigenen gesetzlichen Vorgaben zu sorgen.
Als Mitglied des Arbeitsausschusses des Deutschen Behindertenrates und im Auftrag des Aktionsbündnisses "BITV umsetzen jetzt!" äußert sich DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke dazu gegenüber dbsv-direkt:
"Das Thema barrierefreies Internet ist bekannt, aber es wird oft nur punktuell an Barrieren gearbeitet. Das hat für behinderte Nutzerinnen und Nutzer schwerwiegende Folgen. So können sich Menschen mit einer Sehbehinderung nur mühsam auf den Seiten zurechtfinden, weil sie auf unzureichende Kontraste stoßen oder im Browser die Schriftgröße und -art nicht frei wählen können. Blinde Menschen können ihre Hilfsmittel nicht optimal zur schnellen Navigation einsetzen, wenn Internetseiten mangelhaft oder gar nicht strukturiert sind. Wir erwarten, dass diese Mängel auf den Seiten der Bundesbehörden bis spätestens Ende dieses Jahres abgestellt sind."
Wie dbsv-direkt von BIK erfuhr, ist der nächste Test im Frühjahr 2007 geplant.
Die jetzt vorliegenden Ergebnisse sind unter www.bik-online.info zu erhalten.
Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Budnesregierung:
Ende des Jahres 2005 erschien das Sonderheft "Barrierefreies Internet" der Zeitschrift "Information - Wissenschaft & Praxis" (IWP), betreut von Werner Schweibenz (Universität Saarbrücken) und Brigitte Bornemann-Jeske (BIT GmbH, Hamburg). Damit gibt es wieder eine deutschsprachige Veröffentlichung auf dem aktuellen Stand der Technik und der aktuellen Gesetzgebung, die erste seit dem Standardwerk von Jan Eric Hellbusch und anderen vom Herbst 2004. Ein Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
Zu beziehen ist das Sonderheft über den Buchhandel.
Bibliografische Angaben:
IWP 56 (8/2005)
Sonderheft "Barrierefreies Internet".
Wiesbaden: Dinges & Frick. ISSN 1434-4653.
Die Pressemitteilung vom 31. Januar 2005, in der das Projekt AbI angekündigt hat, gemeinsam mit dem DIN CERTCO ein Verfahren zur Zertifizierung von barrierefreien Internetangeboten entwickeln zu wollen, hat eine kontroverse Diskussion über ein Zertifikat und über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben ausgelöst. Mit einer Grundsatzerklärung wollen Behindertenverbände ihre Positionen zur einer barrierefreien Informationstechnik öffentlich klarstellen.
Erklärung zur Erreichung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik (Word-Datei)
Barrierefreies Webdesign bedeutet die Umsetzung der BITV
Wenn von Barrierefreiheit die Rede ist, muss stets die Nutzersicht als Maßstab herangezogen werden. Viele der Barrieren im Web entstehen dadurch, dass die Computerhilfsmittel, die von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden keine vollkommene Kompensation der Behinderung liefern können. Da es sich hier um einen sehr kleinen Markt handelt gibt es nur wenige Hilfsmittelhersteller, die diesen Markt weltweit bedienen. Die wenigen vorhandenen Hilfsmittel werden also weltweit genutzt, sind spezialisiert auf die Zugänglichkeit und stellen überall auf der Welt die gleichen Anforderungen an die Informationstechnik.
Der positive Effekt bei der Einhaltung von Standards ist wohl darin zu sehen, dass alle Softwarehersteller - nicht nur Hilfsmittelhersteller - eine gemeinsame Basis für die Barrierefreiheit ihrer Produkte haben. Mit einheitlichen Standards sind z.B. auch Browserhersteller und Anbieter von Autorenwerkzeugen in der Lage einen gemeinsamen Nenner zu finden und so die Möglichkeit des barrierefreien Zugangs auszuschöpfen.
Die Gestaltung barrierefreier Webauftritte bedeutet auch die Einhaltung von Standards. Die Derzeit in Deutschland geltende Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist ein solcher Standard. Als Übersetzung der international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG1) berücksichtigt die BITV den aktuellen Stand der Technik für den Zugang zu Webinhalten durch Menschen mit Behinderungen.
Die Einhaltung der technischen Standards ist aus zwei Gründen besonders wichtig:
Nur durch die Umsetzung der BITV kann ein möglichst reibungsloser Zugang zu Informationen im Web durch blinde und stark sehbehinderte Menschen gewährleistet werden.
Menschen, die blind oder stark sehbehindert sind, nutzen Hilfsmittel, um den Computer bedienen zu können. Im Web kommen als Hilfsmittel Programme wie Screenreader oder Webreader in Frage, welche Inhalte und Steuerung der Anwendung in Sprache oder über Braille-Zeilen ermöglichen.
Es ist wichtig, dass sich die Hersteller von Hilfsmitteln an Standards halten können. Anwendungen jeder Art, die sich z.B. an den Standards für einzelne Betriebssysteme halten, können vom Hilfsmittel ausgewertet werden. Wenn eine Anwendung nicht nach den Standards programmiert wird, muss das Hilfsmittel speziell für die Anwendung angepasst werden. In Einzelfällen kann dies vom Hilfsmittelhersteller geleistet werden, wenn es z.B. um sehr verbreitete Anwendungen handelt.
Im Web ist das nicht so einfach. Jeder Webauftritt sieht anders aus und
das Hilfsmittel kann sich nur an gängige Browser sowie an bestimmte
Gestaltungsmerkmale innerhalb eines Webauftritts orientieren. Es sind genau
diese Gestaltungsmerkmale, auf die viele Bedingungen der BITV abzielen.
Alternative Zugangsmöglichkeiten
Die Möglichkeiten der akustischen Wiedergabe von Inhalten können
die Barrierefreiheit für blinde und stark sehbehinderte Nutzer nicht
ersetzen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass keineswegs durch die Barrierefreiheit für Blinde und hochgradig Sehbehinderte auch die Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten erreicht wird. Die BITV umfasst viele weitere Aspekte zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen im Web.
Beispielsweise können viele Menschen nicht oder nur schlecht lesen. Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie, Dyslexie), funktioneller Analphabetismus, aber auch Gehörlosigkeit oder Lernbehinderungen können Ursachen dafür sein. Die BITV bietet kaum Anforderungen, die zum Abbau von Barrieren für diese Nutzergruppen führen könnten. Das Web enthält als Medium der Informationsvermittlung große Textmengen, die für die Nicht-Leser große Barrieren bedeuten können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Inhalte im Internet auch für Nicht-Leser zu erschließen. Oft helfen grafische Informationen, Bilder und Filme Informationen zu transportieren. Auch der Text selbst kann auf unterschiedliche Weise erschlossen werden. Wer aufgrund von Defiziten in der Schriftsprachenkompetenz nicht lesen kann, benötigt den Text in einer alternativen Form. Eine Möglichkeit ist die Wiedergabe von Inhalten in gesprochener bzw. synthetischer Sprache.
Die wesentlichen Möglichkeiten der Wiedergabe in Sprache sind:
1. die Inhalte durch alternative Audiodateien ergänzen.
Jede Textpassage (z.B. Absatz) wird mit einem Lautsprecher o.ä. gekennzeichnet
und der Benutzer kann diesen Link bei Bedarf auswählen. Der Aufwand,
solche Audiodateien zu erstellen und in einem Webauftritt auf den aktuellen
Stand zu halten kann dabei groß werden.
2. Zusatzprogramme, die Inhalte in Sprache umsetzen.
Hierbei handelt es sich um Zusatzprogramme, die meist kostenlos vom Benutzer
installiert werden können. Diese Zusatzprogramme lesen den Text auf
Befehl des Nutzers vor. Der Webseitenbetreiber kann allerdings nicht davon
ausgehen, dass ein Benutzer ein solches Zusatzprogramm installiert hat oder
das ein solches Zusatzprogramm auch für den Browser des Nutzers zur
Verfügung steht.
3. Webdienste, die Inhalte in Sprache umsetzen.
Mittlerweile gibt es auch Webdienste, die im Prinzip dasselbe machen, wie
die ebengenannten Zusatzprogramme. Der Unterschied ist, dass die Webdienste
für jeden Besucher verfügbar gemacht werden können und vom
Betreiber eines Webauftrittes eingekauft werden müssen.
Die Leistungsmerkmale der o.g. Möglichkeiten der akustischen Wiedergabe bleiben deutlich hinter den Anforderungen an Screenreadern. Screenreader ermöglichen neben den Zugang zum Inhalt vor allem die Bedienung des Computers. Der Screenreader liest dabei nicht nur Text vor, sondern erkennt beispielsweise Strukturen im Text oder Attribute bestimmter Objekte, die am Bildschirm unsichtbar sind. Anhand solcher Strukturen können blinde und stark sehbehinderte Nutzer innerhalb von Dokumenten navigieren oder logische Zusammenhänge auch mit Sprache und Braille erkennen. Diese Aspekte der Bedienung sind nur mit hochentwickelten Screenreadern möglich.
Die Verwendung von alternativen akustischen Wiedergabemöglichkeiten kann den Zugang mit Screenreadern weder ersetzen noch unterstützen. Es kann sogar dazu kommen, dass die o.g. Möglichkeiten den Zugang für blinde und sehbehinderte Nutzer erheblich einschränken, wenn die akustische Wiedergabe von Inhalten ungefragt gestartet wird. Dann gibt es zwei Sprachausgaben, die sich gegenseitig in Konkurrenz stehen. Die Nutzbarkeit durch blinde und stark sehbehinderte Menschen wird dadurch erheblich eingeschränkt.
Wenn Sie Audiowiedergabe in Ihrem Webauftritt bereitstellen, stellen Sie sicher, dass der Inhalt nur auf Befehl des Nutzers akustisch wiedergegeben wird. Stellen Sie weiterhin sicher, dass die akustische Wiedergabe jederzeit gestoppt werden kann.
Der Readspeaker baut für blinde und stark sehbehinderte Internet-Nutzer keine Barrieren ab.
Readspeaker ist ein Webdienst, der von Betreibern von Webauftritten gekauft und auf einzelnen Seiten eines Webauftrittes bereitgestellt werden kann. Durch Betätigen eines Links wird der Inhalt einer Seite an den Server des Dienstanbieters geschickt und in eine Audiodatei umgewandelt. Die Audiodatei wird dann abgespielt. Dabei gibt es zwei Varianten des Readspeaker-Diensts: "SagEs!" und "Navigator". Die Programme unterscheiden sich in ihren Leistungsmerkmalen. Weitere Informationen sind auf www.Readspeaker.de nachzulesen.
Zur Zeit besteht seitens der Betreiber von Webauftritten Unsicherheit, ob dieser Dienst zum Abbau von Barrieren eingesetzt werden kann. Wir möchten mit Entschiedenheit erklären,
1. solche Dienste die Barrierefreiheit für blinde und stark sehbehinderte
Nutzer in keinster Weise beeinflussen und
2. der Einsatz solcher Dienste ersetzt keinesfalls die Anforderungen an
die Barrierefreiheit nach BITV.
Die folgende Begründung bezieht sich ausschließlich auf blinde und stark sehbehinderte Nutzer. Damit soll deutlich gemacht werden, dass der Nutzen, den der Readspeaker anderen Zielgruppen im Web bringen könnte, nicht in Zweifel gezogen wird.
1. Readspeaker kann den Screenreader aus technischen Gründen nicht
ersetzen.
Webdienste, aber auch zum Download angebotene Audiodateien oder beim Benutzer
installierte Zusatzprogramme, die Webseiten vorlesen, vermitteln nur ausgewählte
Inhalte, jedoch nie die Struktur einer Webseite. Die Darstellung von Strukturmerkmalen
und Layout-Details elektronischer Dokumente gehört jedoch zwingend
zu einer Technologie, die blinden und stark sehbehinderten Nutzern das Navigieren
auf einer Webseite ermöglicht.
2. Ein Webdienst allein garantiert noch keine Barrierefreiheit.
Die drei beschriebenen Methoden (Bereitstellung von Audiodateien, Verwendung
von Zusatzprogrammen, Verwendung von Webdiensten) sind Ansätze, die
dazu nützen, nur eine einzige BITV-Anforderung, nämlich die der
Bereitstellung visuell dargebotener Information über ein alternatives
Medium, zu erfüllen (vor allem anwendbar auf Video und Grafik). Aus
diesem Grund kann auch die Spezialtechnik "Readspeaker" allenfalls
ein Baustein bei der Schaffung eines barrierefreien Informationszugangs
sein. Sie schafft durch ihre bloße Anwendung jedoch keinesfalls automatisch
Barrierefreiheit.
3. Readspeaker ist ineffizient.
Die durch den Readspeaker für blinde und sehbehinderte Computernutzer
abbaubaren Barrieren werden von Screen- und Webreadern effizienter abgebaut,
da es diese Technologien ermöglichen, nicht nur den Inhalt, sondern
auch die Struktur einer Webseite beim Lesen zu erfassen. Readspeaker erzeugt
eine einzige Audiodatei aus dem kompletten Inhalt einer Webseite, die abgespielt
wird und entweder bis zum Ende angehört werden kann oder nicht. Das
Navigieren innerhalb des Inhalts ist in dem Sinne nicht vorgesehen.
4. Webdienste können die Flexibilität eines Screenreaders nicht
ersetzen.
Selbst wenn eine Technologie wie der Readspeaker das gefilterte Lesen und
Navigieren auf Webseiten ermöglichen könnte, würde sie dadurch
nur den Status eines Webreaders, jedoch nicht den Status eines Screenreaders
erlangen. Webreader ermöglichen jedoch nur den Zugang zu Webseiten,
nicht aber den Zugang zum Computer selbst (zum Betriebssystem und seinen
Anwendungen). Insofern bietet eine solche Technologie keine Alternative
zum Screenreader.
Aufgrund mangelnder Universalität des Readspeakers rechnet sich die Technologie möglicherweise auch für andere Zielgruppen nicht. Eine Serverbasierte Vorlesetechnologie hat zwar den Vorteil, unabhängig von dem beim Nutzer vorhandenen Betriebssystem und dem eingesetzten Browser zu sein. Es ist jedoch weit kostengünstiger und vor allem aussichtsreicher, die Nicht-Leser mit einem kostenlosen Webreader auszustatten als sämtliche Websites mit dem Readspeaker zu versorgen. Dies dürfte vor allem daran liegen, dass der Anspruch bei den Nicht-Lesern auf Vorlesesoftware leichter zu begründen ist, als jedem Betreiber eines Webauftritts klar zu machen, dass er - bei keinem oder kleinem Budget - die Dienste eines Readspeakers in Anspruch zu nehmen.
Beim Deutschen Multimedia Award (DMMA) wurde am 28.06.2005 vor mehr als 500 Gästen in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin vom Projekt BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) wieder ein Sonderpreis für Barrierefreiheit vergeben.
Der DMMA wird vom Kommunikationsverband und vom Bundesverband Digitale Wirtschaft veranstaltet und findet in den Medien gebührende Beachtung.
BIK-Koordinator Karsten Warnke gegenüber DBSV-direkt: "In der engeren Wahl waren 11 ganz hervorragende Kandidaten. Insgesamt gab es 25 Bewerber um den begehrten Sonderpreis. Der 1. Preis ging an das Landesportal Baden-Württemberg, der 2. Preis an die Tagesschau und der 3. Preis an das Rechenzentrum der Universität Erlangen.":
www.baden-wuerttemberg.de
www.tagesschau.de
www.rrze.uni-erlangen.de.
Die Internetauftritte wurden von den Experten des BIK-Projektes getestet und bewertet, wobei es, so Warnke, sehr schwer sei, auf der 100-Punkte-Skala wirklich die volle Punktzahl zu erreichen, zumal wenn ein Internet-Auftritt - wie das bei Baden-Württemberg der Fall ist - rund 20.000 Seiten umfasse.
Obwohl auf dem Weg zur Barrierefreiheit des Internets noch sehr viel zu tun bleibe, sei das Thema Barrierefreiheit bei den großen Anbietern durchaus angekommen, kommentiert Warnke den derzeitigen Stand.
BIK - der DBSV ist übrigens neben dem DVBS und der DIAS GmbH Partner des Gemeinschaftsprojektes - wird sich in seiner zweiten Phase (Anfang 2005 bis Anfang 2008) schwerpunktmäßig auf die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung in ausgewählten Unternehmen und Verwaltungen konzentrieren, Stichwort Intranet. Warnke hofft, dadurch verstärkt Arbeitsplätze sichern bzw. fördern zu können.
Mehr Infos zum DMMA:
Die Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik des Bundes - BITV
setzt mit der Übernahme der internationalen WAI-Richtlinien (WCAG 1.0)
die Empfehlungen der Europäischen Kommission für den Bund um.
Aus Sicht der Benutzer mit Behinderungen sollten die Anforderungen an Barrierefreiheit
hinsichtlich der Informationstechnik in den Bundesländern nicht hinter
diesen Standard zurückfallen. Gleiche technische Standards in ganz
Deutschland schaffen Anwendungssicherheit, kalkulierbare Rahmenbedingungen
und bieten praktische und finanzielle Umsetzungsvorteile. So können
Informationen, Kurse, Erfahrungen, Beratungen, Tests und Tools bundesweit
eingesetzt werden. Die Vorarbeiten an einer neuen Version der WCAG machen
deutlich, dass die Anforderungen und Bedingungen der BITV inhaltlich Bestand
haben werden.
Es wird daher empfohlen,
Die Erläuterungen und Empfehlung zum Erlass von Rechtsverordnungen
der Bundesländer zu Behindertengleichstellungsgesetzen
(Memorandum der Behindertenvberbände)
zum Download (gezipte Worddatei)
"Grundlagen und Hintergründe der Barrierefreien Informationstechnikverordnung
(BITV)"
Download des
Referats (gezipte Worddatei)
Der DGB hält die Verordnung im wesentlichen für gelungen, da
sie für die Beseitigung von Barrieren für Menschen mit Behinderung
sorgt. Das gilt für Hörgeschädigte besonders in der Hinsicht,
dass die Umwandlung akustischer in optische Signale gefordert wird. Demnach
müssen etwa vertonte Videofilme mit zusätzlichen Untertitel-Spuren
versehen werden.
Der DGB sieht bei der BITV dennoch Handlungsbedarf, da die Praxis inzwischen
hinlänglich zeigt, dass Internetauftritte und -angebote bzw. mittels
Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen (im
Nachfolgenden 'multimediale Anwendungen' genannt) weiterhin kommunikativen
Barrieren für gehörlose Menschen aufweisen. Noch viel zu selten
wird nämlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, komplexe Texte
in die Deutsche Gebärdensprache zu übertragen.
Während sich die BITV hinreichend mit den formalen Aspekten der Gestaltung
befasst, gibt sie zu inhaltlichen oder sprachlichen Gesichtspunkten nur
wenig konkrete Hinweise.
Vollständiger Text
der Stellungnahme zum Download (gezipte Worddatei)
...ja und ob!
Viele blinde und sehbehinderte Menschen beherrschen die Computertastatur
so wie eine Topsekretärin. Allerdings benötigen Blinde und auch
stark Sehbehinderte besondere technische Systeme, um den Inhalt eines Computerbildschirms
lesen zu können. Hierfür steht ihnen ein sog. Screenreader zur
Verfügung, der ihnen als Brücke zwischen den Windowsprogrammen
und ihren speziellen Ausgabemedien Braillezeile, Sprachausgabe oder Vergrößerungssystem
dient.
Die Braillezeile
Die Computerausgabe in Braille (die Blindenschrift), erfolgt über ein
einzeiliges für Blinde speziell entwickeltes Display, das als Braillezeile
bezeichnet wird. Damit steht dem Blinden jeweils nur eine Zeile mit bis
zu 80 Schriftzeichen zur Verfügung, mit der er schrittweise den Bildschirm
erkundet). Vorteil der Blindenschrift gegenüber einer Sprache ist vor
allem die höhere Genauigkeit. Buchstaben-Zahlen-kombinationen, Tabellen
und Ähnliches lassen sich in Blindenschrift weit besser wiedergeben.
Der Computer spricht?
Viele privat genutzte Computer verfügen heute bereits über eine
Sprachausgabe. Die Sprachausgabe erfolgt in der Regel über Kopfhörer
oder Lautsprecher, die an die Soundkarte des Computers oder an ein externes
Zusatzgerät angeschlossen werden. Blinde und stark Sehbehinderte nutzen
die Sprachausgabe vor allem zum schnellen Lesen von umfangreicheren Dokumenten.
Die Sprachausgabe wird immer zusammen mit Screenreadern eingesetzt. Damit
stehen auch viele Funktionen zur Verfügung, die zur Navigation in Texten
und Programmen erforderlich sind.
Ein PC mit Lupe?
Ein Vergrößerungssystem für einen Computer ist dann erforderlich,
wenn mit Hilfe eines großen Monitors bei ergonomisch korrekter Sitzhaltung
des Sehbehinderten und entsprechendem Bildschirmabstand kein Entziffern
der Bildschirmzeichen möglich ist. Die Vergrößerung erfolgt
in dem Sinne, wie eine Lupe die Zeichen und Grafiken vergrößert,
so dass dann nur noch ein Ausschnitt des Gesamtbildes zur Verfügung
steht (z. B. bei einer 8fachen Vergrößerung auf einem 21 Zoll-Monitor
12 Zeichen und in 4 Zeilen).
Was sind Screenreader?
Anders als der Sehende kann der blinde oder stark sehbehinderte immer nur
einen kleinen Teil des Bildschirms mit einer Braillezeile, einer Sprachausgabe
oder einem Vergrößerungssystem wahrnehmen. Darüber hinaus
haben blinde Benutzer zunächst keinen Zugang zu grafischen Informationen
wie Symbole oder Rahmen und zu Angaben über Schriftgrößen,
Farben und vor allem nicht zu Informationen über die Bildschirmstruktur.
Der wahrgenommene Bildschirmausschnitt erscheint zumindest dem Blinden als
einfacher Text. Blinden ist das Bedienen der Maus nicht möglich. Die
gängigen Screenreader gleichen diese Defizite allerdings durch Zusatzfunktionen
aus. Jeder Screenreader verfolgt die jeweils aktuelle Bildschirmposition
(z. B. die Schreibmarke oder den Fokus). Ein manuelles Bewegen des Bildschirmausschnittes
wird also nur dann notwendig, wenn der Benutzer Informationen aus dem weiteren
Umfeld seiner Bildschirmposition benötigt. So erschließen Screenreader
Blinden und stark Sehbehinderten die wichtigsten Informationen von grafischen
Programmoberflächen, wie z. B. WINDOWS. Für blinde und stark sehbehinderte
Menschen ist der Computer auch ein hervorragendes Hilfsmittel, für
Notizen, die Nutzung eines Terminkalenders, von Datenbanken, von CD-ROM-Nachschlagewerken
(z. B. Lexika, Telefonbuch), Textsammlungen usw.. Der Computer erschließt
blinden und stark sehbehinderten Menschen Informationen, die ihnen ohne
dieses Hilfsmittel verschlossen blieben. Für Sehbehinderte erleichtert
er viele Arbeiten und sorgt für eine höhere Effizienz.
Blinde, sehbehinderte Menschen und das Internet
Durch das Medium Internet erweitert sich für Blinde und stark Sehbehinderte
der Zugang zu Informationen um ein Vielfaches. Elektronisch vorliegende
Texte können je nach Bedarf über die oben beschriebenen Ausgabemedien
abgerufen werden. Wie beim Zugang zu grafischen Programmoberflächen
setzen Screenreader den Bildschirminhalt in Text um. Lediglich Grafiken
ohne Text stellen eine Barriere dar. Hingegen sind auch optisch ansprechende
Webseiten für Blinde und stark Sehbehinderte prinzipiell nutzbar, wenn
einige grundsätzliche Gestaltungsprinzipien berücksichtigt werden.
BIK ist ein Gemeinschaftsprojekt von DBSV, DVBS und DIAS GmbH
Ziel von BIK ist es Webseiten, CD-Roms oder das betriebliche Intranet für
blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich zu machen.
Dafür entwickeln BIK geeignete Prüfverfahren, informiert zum Thema
barrierefreies Internet und in 6 Beratungsstellen beraten bundesweit Experten
bei der Gestaltung barrierefreier Informationsangebote.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
gefördert.
Mehr Informationen über BIK
Blinde und stark sehbehinderte Computernutzer können mit ihren besonderen Hilfsmitteln, wie Braille-Display (Blindenschriftzeile), Sprachausgabe oder Vergrößerungsprogrammen mit grafischen Benutzeroberflächen, z. B. MS Windows, arbeiten. Sie können das Internet oder andere elektronische Medien, wie CD-ROMs, nutzen, um an Informationen zu gelangen, die früher nur sehenden vorbehalten blieben, z. B. Lexika oder Telefonbücher. Eine schriftliche Kommunikation ohne den Computer ist für die meisten stark sehbehinderten und blinden Menschen fast undenkbar. So ist der Computer heute das wichtigste Hilfsmittel für stark Sehbehinderte und Blinde geworden, da er dazu beiträgt, das behinderungsbedingte Informations- und Kommunikationsdefizit auszugleichen. Einen Überblick über die wichtigsten Computerhilfsmittel bietet das Projekt INCOMBS, dass vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gefördert wird. Dort finden Sie u. a.
Mehr Informationen auf den Internetseiten von INCOBS.
www.incobs.de
Liste der Hilfsmittelanbieter
Die Sammlung SATIS (= "Software und allerlei Tipps und Tricks zur
Informationsverarbeitung für Sehbehinderte") soll Sehbehinderten
das Arbeiten am PC erleichtern.
www.satis.de
Auszug aus dem SGB IX (Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
(...)
4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung. Bei der Durchführung der Maßnahmen nach den Nummern 1, 4 und 5 unterstützen die Arbeitsämter und die Integrationsämter die Arbeitgeber unter Berücksichtigung der für die Beschäftigung wesentlichen Eigenschaften der schwerbehinderten Menschen. Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
(...)
Am 8. Januar 2000 stellt das Forum behinderter Juristinnen
und Juristen den ersten Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes
vor.
Am 20. und 21. Oktober 2000 findet auf Initiative des
Behindertenbeauftragten der Bundesregierung in Düsseldorf der
Kongress "Gleichstellungsgesetze jetzt!" statt. Betroffene,
Vertreter der Wirtschaft und Mitglieder aller Bundestagsfraktionen
setzen sich für Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern ein.
Der Schub von Düsseldorf sorgt dafür, dass das Bundeskanzleramt
im Dezember 2000 dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
(BMA) die Federführung bei der Vorbereitung eines Gleichstellungsgesetzes
überträgt.
Die Koalitionsarbeitsgruppe Behindertenpolitik
beschließt am 7. Dezember 2000, die Arbeit der Projektgruppe
aktiv zu fördern. Unter Leitung des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack, werden
Werkstattgespräche und Diskussionsrunden die Entwicklung des
Gesetzentwurfes begleiten.
Am 18. Januar 2001 findet die konstituierende
Sitzung der Projektgruppe statt; es nehmen daran auch Vertreter
der Länder und Kommunen teil. Ständige Mitglieder der Projektgruppe
sind neben Mitarbeitern des BMA und des Behindertenbeauftragten
auch Mitglieder des Forums behinderter Juristinnen und Juristen.
Seit dem 29. Juni 2001 liegt ein erster Referentenentwurf
vor, der den anderen Ressorts zur Abstimmung übergeben wurde.
Am 31. August d. J. stellen die Parlamentarische Staatssekretärin
beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Ulrike
Mascher, die Mitglieder des Forums Behinderter Juristinnen und
Juristen, Horst Frehe und Dr. Andreas Jürgens sowie der Beauftragte
der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann
Haack, gemeinsam einen überarbeiteten Referentenentwurf auf
der Bundespressekonferenz vor. Dieser wird gleichzeitig den
Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Anhörungen
für die Verbände und für die Länder finden Anfang Oktober
statt;
daran schließen sich die Abstimmungsrunden zwischen den Bundesministerien.
Am 7. November 2001 beschließt das Bundeskabinett den "Entwurf
eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und
zur Änderung anderer Gesetze". Am 15. November 2001 findet
die Erste Lesung des Gesetzentwurfes (BT-Drs. 14/7420) im Deutschen
Bundestag statt; am 20. Dezember nimmt der Bundesrat Stellung.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung im
Deutschen Bundestag führt am 23. Januar eine öffentliche Anhörung
mit den Verbänden durch. Bei aller Kritik an einzelnen Punkten
zeichnet sich eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf sowohl
von der Seite der Behindertenverbände als auch seitens der Wirtschaft
ab. Die Koalitionsfraktionen erarbeiten in der Folge Änderungsanträge,
die sowohl Bedenken der Länder als auch Vorschläge der Verbände
aus der Anhörung aufgreifen.
Hierzu führt der Behindertenbeauftragte
mit den Sprechern der Oppositionsfraktionen Abstimmungsgespräche.
In der abschließenden Beratung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
findet der Gesetzentwurf daraufhin breite Zustimmung. Am 28.
Februar 2002 wird das Gesetz mit den Stimmen von SPD, Bündnis
90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP - bei Stimmenthaltung der PDS
- vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die zweite und abschließende
Lesung im Bundesrat ist am 22. März 2002 erfolgt.
(Quelle: www.behindertenbeauftragter.de)
Diskussionen und erste Überlegungen zu gesetzlichen Vorgaben
Für gleiche Chancen Blinder und Sehbehinderter in der Informationsgesellschaft
(Von Karsten Warnke / Beilage der Zeitschrift "Die Gegenwart",
Oktober 1996)
Entwurf eines Gesetzes über den gleichen und ungehinderten Zugang zu
Telediensten (TDZG).
Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe Multimedia (MuM) des DBVS
Download als HTML-Datei
Vom DVBS-Arbeitskreis "Multimedia" zur gesetzlichen Verankerung
der "barrierefreien Informationstechnik"
Referat, gehalten von Uwe Boysen anlässlich der Mitgliederversammlung
des DVBS am 11. Mai 2002 in Marburg
www.dvbs-online.de/horus/2002/5/multimedia.htm
Die Entwicklungsgeschichte des Computers hat je nach Betrachtungsweise
ihren Ursprung im 19. Jahrhundert.
Erst nach dem 2. Weltkrieg machte man sich ernsthafte Gedanken darüber,
ob auch Blinde in der Datenverarbeitung eingesetzt werden können. Ging
es zuerst darum, dem Blinden einen Zugang zum Arbeitsmittel Computer zu
verschaffen, so sollte der Computer in der Folgezeit als ein besonderes
Hilfsmittel den Blinde und Sehbehinderte am Arbeitsplatz zur Verfügung
stehen. Der Computer wird indem Maße zum Hilfsmittel für Blinde
und Sehbehinderte, in dem er seine Ressourcen zur Datenarchivierung, -verarbeitung
und zur blinden- bzw. sehbehindertengerechten Ausgabe quasi in einer "Kiste"
konzentriert und Verfügung stellt.
Vortrag von Karsten Warnke, gehalten auf der 4. Soester Fachtagung zur
beruflichen
und sozialen Integration Blinder und Sehbehinderter " Die Nutzung graphischer
Benutzeroberflächen durch Blinde und Sehbehinderte" 1995.
Download
der gezipten Worddatei
BIK - "Barrierefrei Kommunizieren und Informieren" soll
helfen, Internet und CD-ROM für Blinde und Sehbehinderte zugänglich zu
machen.
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