Was ist Blindheit und was Sehbehinderung? Wie funktioniert die Blindenschrift und wie können blinde Menschen "fern hören"? Welche Leistungen (Nachteilsausgleiche) erhalten blinde und Sehbehinderte Menschen? Antworten und noch viel mehr finden Sie auf dieser Seite.
In Deutschland leben etwa 145.000 blinde und ca. eine halbe Million sehbehinderte Menschen. Blindheit und Sehbehinderung haben verschiedene Ursachen und werden individuell betrachtet je nach Lebensumständen unterschiedlich erlebt und bewältigt. Neben der subjektiven Erfahrung, was Blindheit oder Sehbehinderung bedeutet, gibt es eine objektive Ebene, also Kriterien, nach denen Blindheit und Sehbehinderung definiert werden.
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Grad der Sehfähigkeit in Prozenten oder in Form eines arithmetischen Bruchs ausgedrückt. Wer beispielsweise einen Gegenstand erst aus 10 m Entfernung wahrnimmt, sieht nicht 100%, sondern nur noch 10% oder in Form eines arithmetischen Bruchs ausgedrückt, er besitzt eine Sehkraft von 1/10. Wenn man von Blindheit spricht, meint man eine Sehfähigkeit von 2% oder 1/50 mit Korrekturgläsern.
Einige blinde Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren- und oberen Gesichtsfeld liegen. Sie leiden, anders ausgedrückt, an Gesichtsfeldeinschränkung oder dem sogenannten Röhrengesichtsfeld.
Hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand trotz Brille nur 5% oder 1/20 Sehschärfe besitzt.
Wer auf dem besseren Auge trotz Brille eine Sehschärfe von nicht mehr als 30% oder 1/3 besitzt.
Einige Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren- und oberen Gesichtsfeld liegen. Sie leiden, anders ausgedrückt, an Gesichtsfeldeinschränkung oder dem so genannten Röhrengesichtsfeld. Auch diese Menschen gelten als sehbehindert im Sinne der Gesetze.
Mit einem Sehbehinderungs-Simulator des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlins können Sie selbst erleben, wie sich Sehbehinderungen auf die Wahrnehmung auswirken:
Welche Möglichkeiten haben blinde und sehbehinderte Menschen in der Bundesrepublik, Hilfen und finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags zu bekommen?
Rat und Hilfe gibt in allen Fragen, außer bei speziell medizinischen Fragestellungen, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband und seine Landesvereine. Ratsuchende erhalten hier insbesondere Informationen über staatliche Leistungen und Hilfe bei der Beantragung des Blindengelds.
Beim Anspruch auf Blindengeld sind folgende Voraussetzungen zu klären:
Zunächst muss nach der Ursache der Erblindung gefragt werden:
Treffen keine der vorgenannten Gründe zu, kann Blindengeld beantragt werden. Die Höhe des Blindengeldes wird durch ein Landesblindengeldgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel beim Versorgungsamt der jeweiligen Heimatstadt zu beantragen. Er wird ab einem Grad der Behinderung von 50 von 100 ausgestellt. Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die ein Sehvermögen von nicht mehr als 1/20 auf dem besseren Auge haben, erhalten einen Grad der Behinderung von 100.
Der Schwerbehindertenausweis enthält je nach Grad der Behinderung ein spezielles Kennzeichen. Blindheit hat das Kennzeichen "Bl" (Blind), Sehbehinderte das Kennzeichen G und B. Diese Kennzeichnung ist wichtig, da sie zu bestimmten Sozialleistungen berechtigt.
Viele Hilfsmittel, wie z. B. Computer, Braille-Drucker, Braille-Zeile und Großschrift sind am Arbeitsplatz notwendig, um den Beruf weiter ausüben zu können. Sie werden im Rahmen der beruflichen Rehabilitation finanziert. Diese sogenannte Arbeitsplatz-Anpassung wird in der Regel von der Hauptfürsorgestelle und dem Arbeitsamt finanziert.
Bei einer nichtberuflichen Nutzung eines Blinden-Lesegerätes werden die Kosten unter bestimmten Umständen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hier ist die Notwendigkeit gut zu begründen.
Weitere wichtige Hilfsmittel, wie der Blindenlangstock und das in seinem Gebrauch unterrichtende Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie das Training in Lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF) werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.
Blindenführhunde sind ganz besondere Helfer bei der Bewältigung des Alltags. Hat sich herausgestellt, daß neben der notwendigen Tierliebe auch die äußeren Umstände zur Tierhaltung gegeben sind, so können bei der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten eines Blindenführhundes eingeschlossen die Einweisung, Ausstattung mit Zubehör und eine monatliche Pauschale zum Unterhalt des Tieres beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist die Verschreibung durch den Arzt. Wer nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, muß einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen, um Hilfe zur Eingliederung nach dem BSHG zu bekommen.
Blinde und hochgradig Sehbehinderte werden steuerlich entlastet. Vom Grad der Behinderung ist die Höhe des Pauschalbetrages abhängig, der aufgrund der außergewöhnlichen Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Hierzu gehören auch Aufwendungen bei der Haushaltsführung durch eine Haushaltshilfe. Außerdem gibt es Steuererleichterungen für Kfz-Halter. Ein blinder Gewerbetreibender wird von der Umsatzsteuer befreit, wenn er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt.
Schwerbehinderte, die in in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), H (hilflos) oder Bl (blind) haben, werden im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei befördert. Ermäßigung gibt es auch im Fernverkehr, wie z. B. die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson auch bei Reisen in das europäische Ausland, wobei die Fahrkarte bereits in Deutschland gelöst werden muß.
In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, verpflichtet, 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderten zur Verfügung zu stellen. Ansonsten muß eine sogenannte Ausgleichsabgabe entrichtet werden.
Verfügt der Blinde über einen Arbeitsplatz, gibt es begleitende Hilfen im Arbeitsleben: hierzu gehören
Eine ausführliche Darstellung aller Leistungen, wichtiger Adressen
und Anlaufstellen finden sich in der Broschüre
"Ratgeber Recht für blinde und sehbehinderte Menschen",
einer Publikation des DBSV.
"Darf ich Ihnen behilflich sein?" Diese Frage kann nie falsch sein, denn
entweder kommt der Angesprochene allein zurecht, oder er wird sagen, welche
Hilfeleistung er braucht.
Blindheit oder Sehbehinderung sind keine Charaktereigenschaften. Menschen, die nichts oder wenig sehen, gibt es in allen Alters- und Bevölkerungsgruppen. Sie haben ihre Stärken und Schwachen wie alle Menschen, unterschiedliche Interessen, Gewohnheiten und Verhaltensweisen. Deshalb kann die Reaktion eines einzelnen auch nicht auf alle anderen übertragen werden. Die meisten haben Jahrzehnte als Sehende ihr Leben gestaltet und mussten sich erst im Alter oder nach einem Unfall bzw. infolge einer Krankheit auf die neue Situation einstellen. Das ist eine ganz andere Lebenslage als die eines Geburtsblinden, der keinerlei optische Eindrücke hatte.
Oft wird die Frage gestellt: Wie weit können Sie eigentlich sehen?
Jeder Sehbehinderte wird größte Schwierigkeiten haben, darauf eine verständliche Antwort zu geben; denn er hat sich zwangsläufig an seine Situation "gewöhnt", und viele können selbst einen geringen Sehrest, der nur unklare Eindrücke vermittelt, für die Orientierung noch gut ausnutzen. Oft kommen starke Gesichtsfeldeinschränkungen hinzu, so dass vielleicht ein Punkt, sagen wir ein Kirchturm, noch einigermaßen erkannt wird, der Nachbar, der gerade vorbeikommt, aber nicht.
So "normal" wie möglich miteinander umgehen ist immer richtig. Blinde und sehbehinderte Menschen wünschen keine Sonderbehandlung, sie sind aber dankbar, wenn sie nicht bei jeder Gelegenheit gefragt werden, wie es zu ihrer Behinderung gekommen ist, wenn man ihnen Mitleidsäußerungen erspart und keine Hilfeleistungen aufdrängt. Unterstützung erwarten sie nur dort, wo es gilt, das fehlende Sehvermögen auszugleichen.
"Wie geht es Ihrem Mann?"
Diese Frage hören noch immer viele Ehefrauen, wenn sie ihren blinden
Partner zum Arzt begleiten. Dabei steht der Patient neben ihr und könnte
die Frage doch viel besser beantworten. Sprechen Sie also - und das gilt
nicht nur für Ärzte - nicht die Begleitperson an, wenn Sie einem
Blinden oder Sehbehinderten etwas sagen möchten.
Wer nicht oder nur wenig sehen kann, lebt unter erschwerten Bedingungen; durch diesen "Dauerstress" kann mancher gelegentlich schon mal reizbar oder empfindlich reagieren.
Wenn ein Sehender einen Blinden oder Sehbehinderten begrüßt und nicht sicher ist, ob der andere ihn erkannt hat, sollte er seinen Namen ruhig noch einmal sagen, denn Verwechslungen können in diesem Fall eher peinlich als lustig sein. Ebenso wichtig ist es, ihn darauf hinzuweisen, wenn man die Unterhaltung unterbricht und sich einem anderen Gesprächspartner zuwendet oder den Raum kurz verlässt. Ganz selbstverständlich sollte es auch sein, Blinde nicht zu belauschen und in ihrer Gegenwart keine heimlichen Blicke oder Gesten mit anderen auszutauschen.
Viele Passanten wollen besonders rücksichtsvoll sein und bleiben mucksmäuschenstill auf dem Gehweg stehen, wenn ihnen ein Blinder begegnet, um ihn nicht zu stören. Würden sie statt dessen mit normalem Schritt weitergehen oder gar den Blinden ansprechen, dann könnte dieser schon ausweichen, bevor er mit dem Stock das Bein des Passanten berührt.
Wenn ein Blinder oder hochgradig Sehbehinderter die Straße überqueren will, ist er über ein Hilfsangebot besonders dankbar. Einige möchten allerdings ganz selbständig gehen und werden deshalb Hilfe ablehnen.
Beim Gehen ziehen es Blinde vor, den Arm ihrer Begleitperson unterzufassen, sie wollen also nicht gezogen oder geschoben werden. Treppen oder Stufen sollten angekündigt werden. Es ist auch wichtig zu wissen, ob ,es hinauf oder hinab geht.
Niemals darf man einen blinden Passanten, ohne ihn anzusprechen, einfach am Arm packen und über die Straße mitnehmen oder ihn in ein Verkehrsmittel bugsieren. Schließlich kann man ja nicht wissen, wo derjenige hin will. Türen sollten nach Möglichkeit geschlossen sein. So besteht keine Gefahr, dagegen zu stoßen. Außerdem findet der Nichtsehende die Klinke leichter. Einrichtungsgegenstände, Geschirr usw. sollten in der Wohnung des Blinden nicht ohne dessen Wissen umgestellt werden. Alles hat seinen Platz, sonst ist nerviges Suchen die Folge.
Will man einem Blinden einen Sitzplatz anbieten, dann führt man ihn am besten bis an den Stuhl oder Sessel heran, legt seine Hand auf die Lehne oder Sitzfläche und teilt ihm dadurch mit, wie die Sitzgelegenheit platziert ist.
Beim Essen legt man die Speisen am besten vor und teilt zugleich mit, um was es sich im einzelnen handelt. Sofern der Blinde nicht vorzieht, dies selbst zu tun, kann Fleisch vorgeschnitten werden. Die Anordnung der Speisen auf dem Teller kann man sehr gut dadurch erklären, dass man sich den Teller als Ziffernblatt einer Uhr vorstellt (das Fleisch liegt zwischen 4 und 7). Die Getränke gießt die Begleitperson ein. Glas oder Tasse stellt man dicht neben den Teller des Blinden und weist darauf hin.
Beim Rauchen sollte man dem Blinden einen eigenen Aschenbecher anbieten. Beim Einkaufen sollte der Begleiter informiert sein, was im einzelnen besorgt werden soll.
Wenn es darum geht, einem Blinden oder Sehbehinderten etwas zu beschreiben, sei es bei einem Einkaufsbummel oder bei einem Spaziergang, bei einem Museums- oder Konzertbesuch bzw. während eines Filmes oder Theaterstückes, dann sollte dies möglichst kurz und präzise geschehen. Wenn man miteinander vertraut ist, wird man bald wissen, auf welche Erläuterungen Wert gelegt wird.
Wo ist das? Und wo ist dort? Dem Blinden oder Sehbehinderten ist nur geholfen, wenn er genaue Auskünfte erhält. Eine Bushaltestelle "da drüben" wird er nur schwer finden. Sie sollten ihm deshalb genau beschreiben, wie er am besten zu der Haltestelle gelangt.
Post ist Vertrauenssache. Deshalb sollte man erst den Absender nennen und abwarten, ob der Inhalt vorgelesen werden soll. Wenn aber ein Schriftstück vorgelesen wird, dann sollte der Blinde, der Sehbehinderte auch alles erfahren, ohne vom Vorleser bestimmte "Kürzungen".
"Darf ich Ihnen behilflich sein?" Diese Frage kann nie falsch sein, denn entweder kommt der Angesprochene allein zurecht oder er wird sagen, welche Hilfeleistung er braucht. Und denken Sie auch daran, dass der blinde oder hochgradig sehbehinderte Mensch Sie als möglichen Helfer noch gar nicht bemerkt haben kann. Deshalb ist er vielleicht dankbar, wenn er angesprochen wird. Um Hilfe bitten ist ohnehin oft schwerer als Hilfe anbieten.
Die nachfolgenden Angaben basieren auf Statistiken verschiedener Bundesländer und Landesteile, auf einer infas-Studie von 1995 über die berufliche Situation Blinder und Sehbehinderter in Nordrhein-Westfalen, Landesteil Nordrhein , sowie auf eigenen Berechnungen.
Ausgewählte Detaildaten:
BIK - "Barrierefrei Kommunizieren und Informieren" soll
helfen, Internet und CD-ROM für Blinde und Sehbehinderte zugänglich zu
machen.
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